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Hermann Obkircher


Hermann Obkircher, Foto aus: Dr. Ortwin Henssler: 100 Jahre Gerichtsverfassung. Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart 1879-1979, hrsg. vom Justizministerium Baden-Württemberg, Sonderheft Die Justiz, Jg. 28, 1979.

Hermann Obkircher

Jurist, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe, * 22. April 1819 Villingen, † 30. September 1881 Karlsruhe, kath., ∞ 1853 Elise von Wänker, 12 Kinder.

Der Sohn des badischen Juristen und späteren Hofgerichtspräsidenten Josef Obkircher legte das Abitur am Lyzeum Mannheim ab. Das Studium ab 1836 der Philosophie und Rechtswissenschaften in Heidelberg schloss er 1842 mit der juristischen Staatsprüfung ab. Dank des guten Abschlusses erhielt der Rechtspraktikant Obkircher schon 1844 die Stelle eines Amtsverwalters beim Oberamt Rastatt. Zusammen mit mehreren Regierungsräten weigerte sich Obkircher, der im Mai 1849 gebildeten Revolutionsregierung den Diensteid zu leisten, und wurde entlassen. Daraufhin arbeitete er als Sekretär und Stellvertreter des badischen Zivilkommissars bei der preußischen Besatzungsarmee. 1849-1855 arbeitete er als Assessor bei der Regierung des Oberrheinkreises und wurde im März 1855 Regierungsrat im Innenministerium.

Im Dezember 1855 erfolgte seine Versetzung als Hofgerichtsrat an das Hofgericht des Oberrheinkreises in Freiburg, ehe er 1864-1868 Direktor des neu eingerichteten Kreisgerichts in Heidelberg wurde. 1868-1871 amtierte er auf Drängen Julius Jollys als badischer Justizminister. Danach übernahm Obkircher als letzter Oberhofrichter den Vorsitz im obersten Gerichtshof des Großherzogtums Baden und wurde 1879 1. Präsident des neu geschaffenen Oberlandesgerichts in Karlsruhe.

Neben seinem Beruf als Jurist gehörte Obkircher als nationalliberaler Abgeordneter des Wahlkreises Freiburg 1863-1866 der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung an. Seine durch Sachlichkeit und Prägnanz gekennzeichneten Wortmeldungen verschafften ihm Ansehen und die Wahl in mehrere wichtige Kommissionen wie die Adress- oder die Petitionskommission. Die Universität Freiburg bestimmte ihn 1869 zu ihrem Vertreter in der Ersten Kammer der Ständeversammlung, 1871-1880 ernannte ihn Großherzog Friedrich I. zu deren Mitglied. 1873-1880 amtierte er als Präsident der zweiten Kammer.

Für sein Verhalten während der Badischen Revolution 1848/49 wurde Obkircher 1850 die Gedächtnismedaille für die Bekämpfung des badischen Aufstands im Großherzogtum Baden verliehen. 1867 wurde er Ritter 1. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen, 1869 Commandeur 2. Klasse, 1871 Commandeur 1. Klasse. 1877 erhielt er für seine langjährige Tätigkeit im badischen Staatsdienst das Großkreuz des Ordens vom Zähringer Löwen.

René Gilbert 2015

Quellen

StadtAK 7/Nl Strobel 28; GLA 76/5680-5682.

Literatur

Friedrich von Weech (Hrsg.): Hermann Obkircher, in: Badische Biographien, Bd. 4, Karlsruhe 1891, S. 284-289 https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/titleinfo/246264 (Zugriff am 23. Dezember 2020); Wilhelm Gohl: Die Präsidenten von 1803 bis 1945: Oberhofrichter und Oberlandesgerichtspräsidenten von 1803-1945, in: Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht, Oberlandesgericht Karlsruhe, hrsg. von Werner Münchbach, Heidelberg 2003, S. 140-142.