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Rudolf von Freydorf


Rudolf von Freydorf, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS III 371.

Rudolf von Freydorf

Jurist, Minister, * 28. Februar 1819 Karlsruhe, † 16. November 1882 Karlsruhe, ev., ∞ 1866 Albertine (Alberta) Freiin von Cornberg (1845-1923), 2 Söhne.

Rudolf von Freydorf wurde als Sohn des badischen Generals und Kriegsministers Karl Wilhelm Eugen von Freydorf und dessen zweiter Ehefrau Clementine Stöcklern von Grünholzegg geboren. Er besuchte das Karlsruher Lyzeum und studierte anschließend in Heidelberg Rechtswissenschaften. 1843 trat Freydorf als Rechtspraktikant in den badischen Staatsdienst ein. Infolge der Revolution 1848/49 schied er wieder aus und machte sich als Vertreter von Hofgerichtsadvokaten bei den Mannheimer Obergerichten einen Namen. Nach der Niederschlagung der Revolution kehrte Freydorf in den Staatsdienst zurück und wurde kurze Zeit später zum Rat am Hofgericht zu Freiburg im Breisgau ernannt.

Im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen katholischer Kirche und badischer Regierung in den 1850er-Jahren wurde Freydorf 1857 zum Staatsanwalt beim Hofgericht und dem Oberhofgericht in Mannheim ernannt und nach dem Scheitern des Konkordats 1860 von Anton von Stabel als Justizrat in das von diesem geleitete Justizministerium berufen. In dieser Funktion trug er maßgeblich zu den von der liberalen Ära geprägten Kirchenrechts- und Justizreformen bei. Als Verfechter der "kleindeutschen Lösung" wurde Freydorf im Juli 1866 als Nachfolger von Ludwig von Edelsheim Präsident des Ministeriums des großherzoglichen Hauses und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Hierbei handelte er im August 1866 den Waffenstillstands- und den Friedensvertrag mit Preußen aus und arbeitete in der Folge insbesondere an der Angleichung der Militärorganisation an die des Norddeutschen Bundes.

1867 wurde Freydorf Mitglied des Bundesrats des Norddeutschen Bundes (bis 1870) sowie als Vertreter der Stadt Durlach in die zweite Kammer der Badischen Ständeversammlung gewählt, der er bis 1881 angehörte. Außerdem leitete er von Januar bis Oktober 1868 das Ministerium für Justiz, Kultus und Unterricht und im Februar desselben Jahres das Handelsministerium. 1870/71 beteiligte er sich an den Verhandlungen über die Gründung des Deutschen Reichs. Im Juni 1871 übernahm Freydorf die Leitung des neu gebildeten Justizministeriums, das mit jenen Teilen des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten vereinigt worden war, die nicht an das Auswärtige Amt in Berlin abgetreten wurden. Seine vornehmliche Aufgabe bestand hierbei in der Vereinheitlichung der Judikative mit den anderen deutschen Staaten auf den Gebieten der Gerichtsorganisation, des Strafvollzugs, des Gebührenwesens sowie der Richterbesoldung. 1876 trat Freydorf in den Ruhestand. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigte er sich mit dem Verfassen von juristischen Schriften.

René Gilbert 2016

Quelle

GLA FA N 2800.

Werk

Der Prozeß von Baumbach: Denkschrift nebst stenographischem Berichte über die schwurgerichtliche Verhandlung, Karlsruhe 1861; Prozeß-Ordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Großherzogthum Baden, Heidelberg 1865/67; Die mecklenburgische Verfassungsfrage: deren Geschichte und gegenwärter Stand, Leipzig 1877.

Literatur

Friedrich von Weech: Rudolf von Freydorf, in: Badische Biographien Bd. 4, hrsg. von Friedrich von Weech, Karlsruhe 1891, S. 137-142 https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/titleinfo/246264 (Zugriff am 23. Dezember 2020); Friedrich von Weech: Freydorf, Rudolf von, in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 48, Leipzig 1904, S. 747 f.; Martin Furtwängler: Ministerlisten, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte Bd. 5, hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg von Hansmartin Schwarzmaier und Meinrad Schaab, Stuttgart 2007, S. 479-532, hier S. 480-483.