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Schutzhaft


Schutzhaft

Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 war die Grundlage der von den Nationalsozialisten zunächst vor allem gegen politische Gegner verhängten Schutzhaft. Damit umschrieben die Nazis widerrechtliche Verhaftungen und Inhaftierungen politischer Gegner, zum Teil unter Umgehung von deren Immunität als Reichstagsabgeordnete. In Karlsruhe und Baden beschleunigte ein dramatischer Zwischenfall in Freiburg die Ausschaltung der politischen Gegner. Am 17. März 1933 erschoss dort der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Daniel Nußbaum, der seit mehreren Monaten in psychiatrischer Behandlung war, zwei Polizeibeamte, als diese eine Hausdurchsuchung bei ihm vornehmen wollten.

Trotz der offenkundigen Unzurechnungsfähigkeit Nußbaums nutzte Reichskommissar Robert Wagner das als "ruchlose Mordtat" dargestellte Unglück, um unter anderem alle noch nicht verhafteten kommunistischen und sozialdemokratischen Reichs- und Landtagsabgeordneten in Schutzhaft zu nehmen. Die Welle der Verhaftungen – von den Nazis euphemistisch "Schutzhaftmaßnahmen" genannt - traf im März 1933 vor allem Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Zu den circa 100 Karlsruher Schutzhäftlingen gehörten auch Politiker des Zentrums.

In Schutzhaft kamen, zumeist für ein bis vier Wochen, führende Funktionäre und besonders aktive Mitglieder der Arbeiterorganisationen und -parteien. Betroffen waren alle Reichs- und Landtagsabgeordneten, darunter der Fraktionsvorsitzende der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) im Landtag Robert Klausmann, von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Kunigunde Fischer, Ludwig Marum, Leopold Rückert, aus dem Gemeinderat von der SPD Gustav Heller, Eugen Rothweiler, Friedrich Töpper, Dr. Eduard Kahn, von der KPD Gustav Kappler, weiter der Leiter der KPD-Ortsgruppe Karlsruhe Clemens van Uehm und vom Vorstand der SPD-Ortsgruppe Oskar Trinks und Dr. Franz Karl Roßbach. Verhaftet wurden alle Gewerkschaftsvorsitzenden bis auf den bereits geflüchteten Gustav Schulenburg.

Sieben führende Sozialdemokraten August Furrer, Sally Grünebaum, Gustav Heller, Ludwig Marum, Adam Remmele, Erwin Sammet und Hermann Stenz, die am 16. Mai in einer öffentlichen Schaufahrt durch die Kaiserstraße ins KZ Kislau gebracht wurden, stellten die Nazis in entwürdigender Weise unter dem Gejohle eines Teils der Karlsruher Bevölkerung zur Schau. Das bürgerliche Lager blieb von Verhaftungen weitgehend verschont. Mit dem Staatspräsidenten Josef Schmitt, dem Landtagsabgeordneten Anton Hilbert und dem ehemaligen Reichsfinanzminister Heinrich Köhler kamen aber auch Angehörige der Zentrumspartei kurzzeitig in Schutzhaft.

Der erste Leiter der Gestapo Karlsruhe Karl Friedrich Berckmüller setzte das Instrumentarium Schutzhaft so häufig ein, dass dies sogar im Reichsinnenministerium in Berlin auffiel. Nach dem Novemberpogrom, der so genannten Reichskristallnacht, am 9. November 1938 wurden zahleiche Juden verhaftet und 400-500 im Konzentrationslager in Dachau in Schutzhaft genommen.

Ernst Otto Bräunche/Manfred Koch 2015

Literatur

Residenzstadt, Landeshauptstadt, Gauhauptstadt. Zwischen Demokratie und Diktatur 1914-1945, in: Susanne Asche/Ernst Otto Bräunche/Manfred Koch/Heinz Schmitt/Christina Wagner: Karlsruhe - Die Stadtgeschichte, Karlsruhe 1998, S. 358-502, S. 456-458, Buch zum Download (PDF) (Zugriff am 27. Juli 2022); Josef Werner: Hakenkreuz und Judenstern. Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, 2. überarb. und erweit. Aufl. Karlsruhe 1990, S. 34-39, S. 199-205 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 9), Buch zum Download (PDF) (Zugriff am 27. Juli 2022).