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Wiener Kongress


Wiener Kongress

Der Wiener Kongress behandelte nach der Niederlage und Verbannung Napoleons vom Oktober 1814 bis Juni 1815 unter Vorsitz des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich eine neue europäische Friedensordnung. Unter der Vorherrschaft der fünf europäischen Großmächte Österreich, Preußen, Russland, England und dem wiederhergestellten monarchischen Frankreich trafen sich in der Donau-Residenz mit Ausnahme des Osmanischen Reichs nahezu alle europäischen Staaten und Herrschaften, fast 200 Delegationen und Abgesandte.

Leitgedanken waren die Prinzipien Legitimität (Wiedereinsetzung alter Dynastien), Restauration (Rückkehr zu den politischen Verhältnissen vor 1789) und Schutz vor neuerlichen Revolutionen. Die deutschen Angelegenheiten wurden dabei in Wien von einem gesonderten Ausschuss beraten, dessen Hauptergebnisse in die Wiener Kongressakte eingingen. Anstelle des 1802 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation trat der Deutsche Bund, eine Föderation souveräner Gliedstaaten unter österreichischer Präsidialmacht. Wegen Vorbehalten zur Fassung der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 trat Baden erst am 26. Juli dem Deutschen Bund bei.

Für Baden stand in Wien der Bestand und die territoriale Unversehrtheit im Blickpunkt, hatte es sich doch im November 1813 mit dem Frankfurter Vertrag erst in letzter Minute gegen Napoleon und auf die Seite der siegreichen Koalition gestellt. Baden sah sich zum einen bedroht durch österreichische und bayerische Rückforderungen von Gebieten, die sie an das von Napoleon neugeschaffene Großherzogtum hatten abtreten müssen. Zudem galt es im Hinblick auf das absehbare Erlöschen der Zähringer-Linie, die Anerkennung der Thronfolge für die Kinder Großherzog Karl Friedrichs aus zweiter Ehe mit Karoline Luise Geyer von Geyersberg zu gewinnen. Die in Wien zugesicherte territoriale Integrität stand unter dem Vorbehalt endgültiger, ganz Deutschland betreffender Regelungen. Erst der Aachener Kongress 1818 brachte dem Großherzogtum die Sicherheit seiner weiteren Existenz. Der Heidelberger Staatsrechtler Johann Ludwig Klüber war auf Einladung des preußischen Ministers Karl August Fürst von Hardenberg mit Genehmigung der Karlsruher Regierung in Wien und Aachen zugegen.

Jürgen Schuhladen-Krämer 2015

Quelle

Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, hrsg. von Johann Ludwig Klüber, 9 Bde. Erlangen 1815-1819, 1835, Neudruck Osnabrück 1966.

Literatur

Michael Hundt: Die mindermächtigen deutschen Staaten auf dem Wiener Kongress, Mainz 1996.