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Währungsreform


Plakat mit der Ankündigung der Währungsreform am 20. Juni 1948 und mit der Auflistung der Umtauschstellen, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS X 2736.

Währungsreform

Voraussetzung einer wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands nach dem Ende der Nazi-Herrschaft war die Sanierung der zerrütteten Währung. Der für die Kriegskosten gedruckten riesigen Geldmenge standen nach 1945 infolge der Zerstörungen nur noch geringe Sachwerte und kein ausreichend großes Warenangebot gegenüber. Die Reichsmark war praktisch bedeutungslos, da es Nahrungsmittel und alles Lebensnotwendige auf Karten oder Bezugsscheine gab. Daneben dominierte die Natural- und Tauschwirtschaft, der Schwarzmarkt blühte. Das Ziel der Währungsreform war die deutliche Reduzierung der Geldmenge sowie die Beseitigung des Bezugsscheinwesens und der Güterrationierung.

Die Währungsumstellung lag in der Hand der Westalliierten, deutsche Dienststellen wirkten lediglich als Ausführungsorgane mit. Die Sowjetunion als vierte Siegermacht hatte sich der Einführung einer gemeinsamen gesamtdeutschen Währung nicht angeschlossen und führte in ihrer Zone eine eigene Währung ein. Das neue Geld, die Deutsche Mark (DM) wurde in den USA gedruckt und im Frühjahr 1948 nach Deutschland transportiert.

Am 8. Juni erhielt der Leiter des Karlsruher Ernährungsamtes "Richtlinien über das Verfahren bei der Auszahlung des Kopfbetrages", um alle organisatorischen Vorbereitungen für die Auszahlung treffen zu können. Diese sollte bei den der Bevölkerung vertrauten Ausgabestellen der Lebensmittelkarten erfolgen. Am 18. Juni 1948 kam dann die offizielle Bekanntgabe des Umtauschtermins für Sonntag, den 20. Juni. Tags darauf kommentierten die Badischen Neuesten Nachrichten, die von den Redlichen begrüßte und von den Schiebern befürchtete, längst überfällige Währungsreform sei da. Am Sonntag, ein gewittriger Tag mit leichtem Erdbeben, standen die Menschen ab 8 Uhr in langen Schlangen vor den Umtauschstellen, zumeist Schulgebäuden, um sich ihr Kopfgeld von 40 DM abzuholen. Zwischen dem 6. und 10. September gab es noch einmal 20 DM pro Kopf. Unternehmer erhielten für jeden Beschäftigten 60 DM, Sparguthaben und Schulden wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt, wobei Sparguthaben zur Hälfte gesperrt blieben und erst am 4. Oktober getauscht wurden. Guthaben über 5.000 Reichsmark konnten auf ihre Herkunft geprüft werden, um Gewinne aus dem Schwarzhandel einzuziehen. Arbeitseinkommen, Versorgungsansprüche und Preise wurden dagegen 1:1 umgestellt. Nicht deklariertes Altgeld und Altgeldguthaben verfielen.

Die Folgen der Währungsumstellung zeigten sich zum Teil schon am Sonntag in den Schaufenstern und Regalen der Geschäfte, die mit verbotenerweise seit Monaten gehorteten Waren gut gefüllt waren. Der Übergang zur Marktwirtschaft zeigte sich zudem am Wechsel von spaltenlangen Tauschanzeigen zu Werbeannoncen in den Tageszeitungen. Massiv kritisiert wurde die Währungsreform wegen der Benachteiligung der Sparer gegenüber den Sachwertbesitzern, da Grund und Boden, Immobilien, Produktionsanlagen sowie Waren von der Neuordnung ausgenommen blieben. Erst 1952 beseitigte das Lastenausgleichgesetz diese soziale Ungerechtigkeit durch die Erhebung von Abgaben aus Vermögen, Kredit- und Hypothekengewinnen.

Manfred Koch 2016

Quelle

StadtAK 1/H-Reg 10466.

Literatur

Manfred Koch: Trümmerstadt – Residenz des Rechts – Zentrum der TechnologieRegion. Wechselvoller Weg in die Gegenwart, in: Susanne Asche/Ernst Otto Bräunche/Manfred Koch/Heinz Schmitt/Christina Wagner: Karlsruhe - Die Stadtgeschichte, Karlsruhe 1998,S. 510 f., Buch zum Download (PDF) (Zugriff am 27. Juli 2022).