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Marktmeister


Marktmeister

Die Anfänge der Stadtverwaltung Karlsruhe im 18. Jahrhundert waren durchaus bescheiden. Der bereits im März des Jahres 1718 von 55 Bürgern gewählte und von Markgraf Karl Wilhelm bestätigte Bürgermeister Johann Sembach sowie sechs im September gewählte Stadträte tagten erstmals am 24. November des Jahres und übernahmen Verwaltungsaufgaben wie die Führung der Stadtrechnung und die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit bis zu einer Strafe von zehn Gulden. Damit verbunden war die Besetzung verschiedener Ämter durch Ratsmitglieder.

Zu diesen Ämtern gehörte das Amt des Marktmeisters, der für die Ausrichtung und Kontrolle der Wochenmärkte zuständig war. Die Stadt war von Anbeginn an auf die Belieferung mit Lebensmitteln von außen angewiesen, die auf dem Wochenmarkt, zunächst nur freitags, seit 1732 montags und donnerstags, auf dem Marktplatz angeboten wurden. Der Karlsruher Marktmeister hatte auch die Anwesenheit der Bauern aus den Hardtdörfern zu überwachen, die von den markgräflichen Behörden zur Lieferung von Lebensmitteln verpflichtet waren. Ebenso hatte er auf die Einhaltung der Marktzeiten zu achten.

Ernst Otto Bräunche 2017

Quellen

StadtAK 8/StS 18/A, 4, Stadtprivileg 1722; StadtAK 8/StS 6/V:A, 24, Hochfürstliches Mandat die Errichtung der Polizeideputation in der Residenz Karlsruhe betreffend, Karlsruhe 1787.

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Die Karlsruher Ratsprotokolle des 18. Jahrhunderts, Karlsruhe 1995, S. 1-22 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 2); Christina Müller: Karlsruhe im 18. Jahrhundert. Zur Genese und sozialen Schichtung einer residenzstädtischen Bevölkerung, 2. Aufl., Karlsruhe 2018, S. 330-332 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 1).