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De:Lexikon:ins-1417

Ostansicht der Bundesanwaltschaft 1998, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Bildstelle I 7387.
Ostansicht der Bundesanwaltschaft 1998, im Hintergrund das ZKM, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Bildstelle I 7440.

Bundesanwaltschaft

Mit der Gründung des Bundesgerichtshofs, der zum 2. Oktober 1950 seine Tätigkeit im ehemaligen Erbgroßherzoglichen Palais aufnahm, entstand zugleich die Bundesanwaltschaft, die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, wie die Behörde offiziell heißt, übt das Amt des Staatsanwalts in allen wichtigen Staatsschutzstrafsachen aus. Er und die ihm monokratisch untergeordneten Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof werden auf Vorschlag des Bundesjustizministers und mit Zustimmung des Bundesrats durch den Bundespräsidenten ernannt. Zu den Aufgaben des Generalbundesanwalts gehören vor allem die erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik, von Straftaten nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch sowie die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs.

Von der Gründung 1950 an bis zum Bezug eines eigenen Neubaus in der Brauerstraße 30 im Jahr 1998 war die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in der Herrenstraße 45a ansässig. Dort residierte sie hauptsächlich in dem nördlich der Amalienstraße gelegenen Dienstgebäude, welches Ende 1956 für die Bundesanwaltschaft erheblich erweitert und ausgebaut worden war. Wichtige erstinstanzliche Staatsschutzverfahren fanden ab 1960 im Großen Sitzungssaal des nach Plänen von Erich Schelling zwischen 1958 und 1960 entstandenen Erweiterungsbaus entlang der Herrenstraße statt.

Die unbefriedigende Raumsituation der Bundesanwaltschaft führte zu Beginn der 1980er-Jahre zu der Entscheidung, das bisherige Dienstgebäude durch einen modernen Neubau zu ersetzen, der zugleich die Gerichtsbibliothek aufnehmen sollte, die seit 1950/51 im erweiterten Küchentrakt des ehemaligen Erbgroßherzoglichen Palais untergebracht war. Der 1985/86 ausgelobte Ideenwettbewerb sah das neue Dienstgebäude noch auf dem Stammgelände des Bundesgerichtshofs vor. Städtebauliche Überlegungen führten dann aber dazu, den Neubau der Bundesanwaltschaft außerhalb des angestammten Areals zu erbauen, und zwar auf einem rund 10.000 Quadratmeter großen Grundstück des ehemaligen Fabrikgeländes der Industriewerke Karlsruhe-Augsburg (IWKA), das der Bund 1990 von der Stadt kaufte.

Der Gewinner des Ideenwettbewerbs Oswald Mathias Ungers wurde im Februar 1991 mit der Planung des Verwaltungskomplexes betraut, der von Ende 1994 bis zum Sommer 1998 (Einweihung 25. August 1998) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) entstand. Um die besondere Bedeutung der Institution herauszustellen, zugleich aber auch einen stadthistorischen Bezug zu schaffen und den strengen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen, griff Ungers bei seiner Planung den Typus des Stadtpalais auf: In einem von einem Mauergebäude umgebenen Hof erhebt sich ein freistehendes, fünf Geschosse hohes Gebäude, das an seiner Schauseite halbkreisförmig nach innen schwingt, während der davor angelegte „Palaisgarten“ (Ungers) den Gebäudegrundriss spiegelbildlich wiedergibt.

Katja Förster 2015

Literatur

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, http://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php (Zugriff am 15. April 2015); Detlev Fischer: Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe. Residenz des Rechts, Karlsruhe 2005, S. 101-118.