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Anton von Stabel

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Anton von Stabel um 1845, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS IV 22.

Anton von Stabel

Jurist, Staatsminister, * 9. Oktober 1806 Stockach, † 22. März 1880 Karlsruhe, ev., ∞ 1832 Crescentia Müller, 6 Kinder.

Anton von Stabel, Sohn eines fürstlich fürstenbergischen Beamten in Stockach, besuchte das Gymnasium in Donaueschingen. Dann studierte er bis 1827 Jura in Tübingen und Heidelberg. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst in Ettenheim und Wertheim arbeitete er ab 1832 als Obergerichtsadvokat und Prokurator beim Hofgericht Mannheim, wo er 1838 zum Kollegialmitglied ernannt und 1841 zum Hofgerichtsrat befördert wurde. Im selben Jahr folgte er dem Ruf auf den Lehrstuhl für Zivilrecht an der Universität Freiburg, wo er 1844/45 zudem als Prorektor amtierte. 1845 kehrte er als Hofgerichtsdirektor beim Hofgericht Freiburg in den Justizdienst zurück. Bereits im April 1847 wechselte Stabel als Vizekanzler des Oberhofgerichts des Großherzogtums Baden nach Mannheim.

Die umfangreiche Umbildung des badischen Staatsministeriums 1849 führte zur Ernennung Stabels zum Präsidenten des Innen- und des Justizministeriums. In diesem Amt zeichnete er für die Überarbeitung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verantwortlich. Nach kurzer Tätigkeit als Mitglied des Erfurter Unionsparlaments 1850 trat Stabel 1851 an die Spitze des obersten badischen Gerichtshofs. Ende 1853 ernannte ihn Großherzog Friedrich I. zum ersten Vizepräsidenten der Ersten Kammer der badischen Ständeversammlung. 1860 wurde Stabel zum Staatsminister der Justiz ernannt und ihm zugleich bis 1861 die kommissarische Leitung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten übertragen. Als oberster Justizbeamter setzte er die zehn Jahre zuvor begonnenen Reformen mit der Erarbeitung eines Gerichtsverfassungsgesetzes fort. 1861 erfolgte Stabels Beförderung zum Präsidenten des Staatsministeriums, ein Amt, das seit 1846 nicht mehr besetzt gewesen war. Nach Ende des Deutschen Krieges 1866 schied Stabel aus dem badischen Staatsdienst aus, um kurze Zeit später nochmals für ein Jahr als Staatsminister der Justiz reaktiviert zu werden, bevor er 1868 endgültig in den Ruhestand trat.

Im Laufe seines Lebens erhielt Stabel mehrere Auszeichnungen und Ehrungen, darunter von Großherzog Leopold das Ritterkreuz 1844 und das Kommandeurkreuz des Großherzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen 1849 sowie den Roten Adlerorden des Königreichs Preußen (1849 Zweiter Klasse, 1861 Erster Klasse). Zudem wurde Stabel 1860 Ehrenbürger der Stadt Mannheim und 1877 von Großherzog Friedrich I. in den erblichen Adelsstand erhoben. In Karlsruhe wurde 1896 zu seinem 90. Geburtstag die Stabelstraße benannt.

René Gilbert 2015

Quelle

GLA 60/1402.

Werk

Fragen der Zeit für die badische Rechtspflege, 1844; Einige Blicke in die Gegenwart und Zukunft der bürgerlichen Rechtspflege Badens, 1844.

Literatur

Friedrich von Weech (Hrsg.): Anton von Stabel, in: Badische Biographien, Bd. 3, Karlsruhe 1881, S. 163-178; Detlev Fischer: Anton von Stabel, in: Karlsruher Juristenportraits aus der Vorzeit der Residenz des Rechts, Karlsruhe 2004, S. 27-31 (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Heft 9).