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Wilhelm Schelb


Wilhelm Schelb

Jurist, Senatspräsident am Bundesgerichtshof und Präsident des Landgerichts Karlsruhe, * 25. September 1888 Krozingen/Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald, † 14. Oktober 1957 Karlsruhe, kath., verh.

Wilhelm Schelb wuchs im südbadischen Krozingen als Sohn eines praktischen Arztes auf. Josef Schelb (1894-1977), später Komponist und Professor an der Karlsruher Hochschule für Musik, war sein jüngerer Bruder. Nach der Volksschule besuchte Wilhelm Schelb das humanistische Berthold-Gymnasium in Freiburg, an dem er im Juli 1906 das Abitur ablegte. Zum Wintersemester nahm er an der Universität Freiburg das Studium der Rechtswissenschaften auf, das er im März 1911 mit der ersten juristischen Staatsprüfung abschloss. Anschließend absolvierte er als Rechtspraktikant den Vorbereitungsdienst beim Amtsgericht Freiburg. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs unterbrach seine Ausbildung; erst im November 1917 konnte der Kriegsteilnehmer Schelb das Assessorexamen ablegen.

1920 wurde er zum Staatsanwalt ernannt. Ab 1923 war er im richterlichen Dienst als Amtsrichter, später als Landgerichtsrat tätig. 1928 wechselte er als Oberregierungsrat in das badische Justizministerium, das damals im Neuenfeldschen Palais in der Karlsruher Herrenstraße residierte. 1935 wurde der Anhänger der Zentrumspartei "wegen fortgesetzt schlechter politischer Beurteilungen" als Richter an das Oberlandesgericht Karlsruhe "abgeschoben". Ein weiterer beruflicher Aufstieg war dem hochqualifizierten Juristen unter den Bedingungen des NS-Regimes verwehrt. Er stand neben anderen Richterkollegen mit dem Widerstandskreis um den wegen seiner Zugehörigkeit zum 20. Juli 1944 später hingerichteten Karlsruher Rechtsanwalt Reinhold Frank in Verbindung.

Als politisch unbelasteter Richter machte Schelb nach dem Krieg rasch Karriere: Am 29. August 1945 wurde er als Landgerichtsdirektor im Karlsruher Schwurgerichtsaal vereidigt; zum 1. Dezember 1945 folgte bereits die Ernennung zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Stuttgart - Nebenstelle Karlsruhe. Am 1. Januar 1950 wurde er Präsident des Landgerichts Karlsruhe. Ende 1950 schließlich wurde Wilhelm Schelb als erster Karlsruher Richter vom Richterwahlausschuss zum Bundesrichter gewählt und ihm die Leitung des für das Haftungsrecht zuständigen III. Zivilsenats anvertraut. Bereits zum 30. April 1951 schied er wieder aus dem Bundesgerichtshof aus. Die Beweggründe hierfür erschließen sich aus seinem Gesuch vom 14. April 1951 an den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Hermann Weinkauff (1894 - 1981). Darin führte er in kurzen Worten aus, er wünsche aus gesundheitlichen Gründen im Einvernehmen mit dem Württembergisch-Badischen Justizministerium auf seine frühere Stelle zurückzukehren. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 1953 amtierte er als hochgeschätzter Präsident des Landgerichts Karlsruhe. In einem Nachruf wurde der historisch sehr gebildete und bescheiden auftretende Jurist treffend als eine der tragenden Säulen der badischen Justiz bezeichnet.

Detlev Fischer 2021

Werk

Staatsverwaltung und Selbstverwaltung, staatliche Rechtspflege und Sondergerichtsbarkeit im Stadtstaat Bologna unter der ausgebildeten Demokratie, Karlsruhe 1911.

Literatur

Detlev Fischer: Wilhelm Schelb: in: Manfred Koch (Hrsg.): Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistorische Beiträge Bd. 5, 2008 – 2013, Karlsruhe 2013, S. 246-247, https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick93.de (Zugriff am 21. April 2021).