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Karl Freiherr von Geusau

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Karl Freiherr von Geusau

General, Kriegsminister, * 8. Dezember 1741 Karlsruhe, † 8. Februar 1829 Karlsruhe, ev., ∞ 1773 Elisabeth Benedikta Freiin von Gemmingen-Guttenberg, 2 Söhne.

Karl von Geusau, Sohn des badischen Oberjägermeisters und Generals des schwäbischen Reichskreises Justus von Geusau, verdiente sich in den Niederlanden seine militärischen Meriten und wurde bereits 1772 zum Oberstleutnant und 1779 zum Oberst ernannt. In der vorrevolutionären Zeit hielt er sich am badischen Hof auf, wo er von Markgraf Karl Friedrich die Stelle eines Dienst tuenden Kammerherrn übertragen bekam. Nachdem sich Geusau zu Beginn des Ersten Koalitionskriegs (1792-1797) durch ein mit Mut und Weitsicht geführtes Kommando ausgezeichnet hatte, wurde er 1794 Kommandant der von den Franzosen belagerten Festung Breda, die er erst auf Befehl der Generalstaaten aufgab.

Er nahm hierauf seinen Abschied von den Niederlanden und trat 1795 als Generalleutnant, wirklicher Geheimer Rat und Oberstkammerherr in badische Dienste. Als Vertrauter Karl Friedrichs wurde Geusau mit diplomatischen Missionen auch zur Klärung von Familienangelegenheiten betraut. So hielt er zusammen mit Sigismund von Reitzenstein 1806 in Paris im Namen des badischen Erbprinzen Karl um die Hand von Napoleons Adoptivtochter Stéphanie de Beauharnais an und handelte auch den Ehevertrag mit Géraud Christophe Michel Duroc aus. Bei der Hochzeit am 7. April 1806 war Geusau Mitglied der badischen Delegation.

Nachdem der spätere Großherzog Ludwig I. auf Druck Napoleons die Leitung des badischen Kriegsministeriums aufgeben musste, wurde Geusau am 7. März 1808 zum General der Kavallerie und zum Kriegsminister ernannt. Als Minister begann er die Umbildung des badischen Militärwesens nach französischem Vorbild, wobei insbesondere die bisherigen preußischen Dienst- und Exerzier-Regeln sowie die innere Gliederung und Formation der Truppenkörper vollständig an den französischen ausgerichtet wurden. Ohne die Reform zu Ende zu bringen – dies tat Konrad von Schäffer – schied Geusau bereits am 17. September 1808 wieder aus dem Amt aus und wurde "Inhaber" des badischen Husaren-Regiments. 1811 erfolgte seine Beförderung zum Großhofmeister.

In den ersten drei Sessionen der badischen Ständeversammlung (1819-1822) gehörte Geusau zu den vom Großherzog ernannten Mitgliedern der Ersten Kammer.

René Gilbert 2016

Literatur

Friedrich Christian Theodor von Preen: Carl Freiherr v. Geusau, in: Neuer Nekrolog der Deutschen, Bd. 7,1 (1829), Ilmenau 1831, S. 168 f.; Ludwig Löhlein: Karl Freiherr von Geusau, in: Badische Biographien, Bd. 1, hrsg. von Friedrich von Weech, Heidelberg 1875, S. 299 f., http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/pageview/248844 (Zugriff am 1. August 2016).