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De:Lexikon:ereig-0245: Unterschied zwischen den Versionen

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7. Edikt - 18. März 1803: Über die Mediatisierung der Reichsstädte;<br/>
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8. Edikt - 4. April 1803: Über die Verwaltung der Strafgerechtigkeitspflege;<br/>
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9. Edikt - 21. März 1803 [sic]: Über das Militär;<br/>
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10. Edikt - 20. April 1803: Über die allgemeinen und gesellschaftlichen Staats-Institute (unter anderem Brandversicherungsanstalt, staatliche Witwen- und Beamtenkasse etc.);<br/>
10. Edikt - 20. April 1803: Über die allgemeinen und gesellschaftlichen Staats-Institute (unter anderem Brandversicherungsanstalt, staatliche Witwen- und Beamtenkasse etc.);<br/>
11. Edikt - 2. Mai 1803: Über Titel, Siegel und Wappen;<br/>
11. Edikt - 2. Mai 1803: Über Titel, Siegel und Wappen;<br/>
12. Edikt - 2. Mai 1803: Über die Formen des Geschäftsstils (in der staatlichen Verwaltung);<br/>
12. Edikt - 2. Mai 1803: Über die Formen des Geschäftsstils (in der staatlichen Verwaltung);<br/>
13. Edikt - 15. März 1803 [sic]: Über die Organisation der gemeinen und wissenschaftlichen Lehranstalten.
13. Edikt - 15. März 1803: Über die Organisation der gemeinen und wissenschaftlichen Lehranstalten.


Diese 13 Edikte gaben Baden insbesondere eine einheitliche Struktur der Staatsverwaltung. Sie nahmen im Vergleich mit „radikaleren“ Reformen in Bayern durch Maximilian Johann Graf von Montgelas (1759-1838) oder später in Baden durch <lex id="bio-0783">Sigismund von Reitzenstein</lex> sehr behutsam auf die bestehende Tradition Rücksicht. Einheitliche Rechtsnormen schufen die ebenfalls durch Brauer später verfassten <lex id="ereig-0244">Konstitutionsedikte</lex>.
Diese 13 Edikte gaben Baden insbesondere eine einheitliche Struktur der Staatsverwaltung. Sie nahmen im Vergleich mit „radikaleren“ Reformen in Bayern durch Maximilian Johann Graf von Montgelas (1759-1838) oder später in Baden durch <lex id="bio-0783">Sigismund von Reitzenstein</lex> sehr behutsam auf die bestehende Tradition Rücksicht. Einheitliche Rechtsnormen schufen die ebenfalls durch Brauer später verfassten <lex id="ereig-0244">Konstitutionsedikte</lex>.

Version vom 7. August 2015, 11:15 Uhr

Organisationsedikte 1803

Die Vergrößerung der Markgrafschaft Baden durch die Vereinigung der beiden Markgrafschaften 1771 und die napoleonische Neuordnung 1802/03 verschärften das Problem, aus dem bisher absolutistisch verwalteten Fürstentum mit historisch bedingter uneinheitlicher Verwaltungs- und Rechtsstruktur einen modernen Staat mit einheitlichen Rechts- und Verfahrensnormen herauszubilden. Auch die anderen deutschen Länder standen selbst ohne Territorialzuwachs zu jener Zeit vor demselben Problem. Die höhere Beamtenschaft wurde Träger einer Reformpolitik „von oben“, die diese Modernisierung zumeist unter aufklärerischem Gedankengut, letztlich zur Stärkung von Monarchie und Staat, umsetzte. Für das 1803 gemäß Reichsdeputationshauptschluss zum Kurfürstentum erhobene Baden (mit Gebietszuwachs der rechtsrheinischen Kurpfalz, rechtsrheinischer Besitzungen der Bistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer, der Reichsstädte der Ortenau sowie zahlreicher Abteien und Stifte) verfasste Geheimrat Johann Nicolaus Friedrich Brauer 13 Organisations-Edikte, um das Land „von dem Bande einer einförmigen Staatsverwaltung umschlungen“ (1. Edikt) einheitlich zu verfassen:

1. Edikt - 4. Februar 1803: Einrichtung einer direktiven Landesadministration (obere und mittlere Staatsverwaltung);
2. Edikt - 8. Februar 1803: Über die Archivorganisation;
3. Edikt - 11. Februar 1803: Über Religionsausübung und Religionsduldung;
4. Edikt - 14. Februar 1803: Über Stifte und Klöster;
5. Edikt - 24. Februar 1803: Über die Vorbereitung der weltlichen Staatsdiener;
6. Edikt - 9. März 1803: Über die exekutive Landes-Administration (untere Staatsverwaltung);
7. Edikt - 18. März 1803: Über die Mediatisierung der Reichsstädte;
8. Edikt - 4. April 1803: Über die Verwaltung der Strafgerechtigkeitspflege;
9. Edikt - 21. März 1803: Über das Militär;
10. Edikt - 20. April 1803: Über die allgemeinen und gesellschaftlichen Staats-Institute (unter anderem Brandversicherungsanstalt, staatliche Witwen- und Beamtenkasse etc.);
11. Edikt - 2. Mai 1803: Über Titel, Siegel und Wappen;
12. Edikt - 2. Mai 1803: Über die Formen des Geschäftsstils (in der staatlichen Verwaltung);
13. Edikt - 15. März 1803: Über die Organisation der gemeinen und wissenschaftlichen Lehranstalten.

Diese 13 Edikte gaben Baden insbesondere eine einheitliche Struktur der Staatsverwaltung. Sie nahmen im Vergleich mit „radikaleren“ Reformen in Bayern durch Maximilian Johann Graf von Montgelas (1759-1838) oder später in Baden durch Sigismund von Reitzenstein sehr behutsam auf die bestehende Tradition Rücksicht. Einheitliche Rechtsnormen schufen die ebenfalls durch Brauer später verfassten Konstitutionsedikte.

Jürgen Schuhladen-Krämer 2012

Quelle

Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13 Edikten mit Beilagen nebst einem Anhang. Enthaltend ein Verzeichniß aller Ortschaften, Höfen und Zinken der Badischen alten und neuen Lande, Karlsruhe 1803. Digital online verfügbar, Badische Landesbibliothek Karlsruhe; Maria Schimke (Bearb.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Großherzogtums Baden, 1803-1815 (= Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten Bd. 8) München 2012.

Literatur

Willy Andreas: Geschichte der badischen Verwaltungsorganisation und Verfassung in den Jahren 1802-1818, hrsg. von der badischen Historischen Kommission (Bd. 1), Leipzig 1913; Hans-Peter Ullmann: Baden 1800 bis 1830, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 3, Vom Ende des Alten Reiches bis zum Ende der Monarchien. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, hrsg. von Hansmartin Schwarzmaier et al., Stuttgart 1992, S. 25-78.