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De:Lexikon:ereig-0246

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Städteordnung 1874 (Einwohnerverfassung)

Am 24. Juni 1874 führte die Badische Ständeversammlung mit einem Gesetz, kurz "Städteordnung" genannt, für die sieben größten badischen Städte zwingend, für die kleineren freiwillig das Prinzip der Einwohnergemeinde - im Unterschied zur früheren Bürgergemeinde - ein, verbunden mit dem Dreiklassenwahlrecht. Die Stadtverordneten bildeten zusammen mit den Bürgermeistern und den Stadträten den Bürgerausschuss. Dieser wählte den Bürgermeister und die Stadträte, die unmittelbare Wahl wurde abgeschafft. Die Städteordnung öffnete durch die generelle Möglichkeit der Bestellung besoldeter Beigeordneter den Weg zur Professionalisierung der Gemeindeverwaltung. Sie stärkte aber auch das ehrenamtliche Element durch Vorschriften zur Einrichtung von städtischen Kommissionen, in denen neben Stadträten und -verordneten auch andere Gemeindemitglieder vertreten sein konnten. Die Wahl der Stadtverordneten wurde 1910 modifiziert, aber erst ab 1919 gab es das auch für Frauen gültige, gleiche und geheime Wahlrecht.

Ernst Otto Bräunche 2012

Quelle

Infosystem Ständehaus, Erinnerungsstätte Ständehaus.

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Oberbürgermeister und Bürgermeister, in: 200 Jahre kommunale Selbstverwaltung - Erfolgsgeschichte und Zukunftsmodell. Festschrift zur Hauptversammlung des Städtetags Baden-Württemberg am 23. Oktober 2008 in Baden-Baden, Stuttgart 2008, S. 68-77; Ulrich P. Ecker: Für „eine lebhafte Teilnahme der Bürger am Gemeindewesen“ - Die Geschichte der kommunalen Vertretungsorgane 1808 bis 1919, in: 200 Jahre kommunale Selbstverwaltung - Erfolgsgeschichte und Zukunftsmodell. Festschrift zur Hauptversammlung des Städtetags Baden-Württemberg am 23. Oktober 2008 in Baden-Baden, Stuttgart 2008, S. 52-59.