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De:Lexikon:ereig-0269

Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe

Folgt man der Definition, nach der die Hauptstadt eines Landes die ist, in der die Zentralbehörden ihren dauernden Sitz haben, und die die politische Funktion als das entscheidende Kriterium der Haupt- und Residenzstädte des 17. und 18. Jahrhunderts sieht, war Karlsruhe seit 1718, nach der Verlegung der markgräflichen Behörden, baden-durlachische Haupt- und Residenzstadt. Die Bezeichnung Haupt- und Residenzstadt bürgerte sich in Karlsruhe aber erst im 19. Jahrhundert ein, ohne dass man den genauen Zeitpunkt benennen kann.

Im Adressbuch erschien 1832 erstmals die Bezeichnung Haupt- und Residenzstadt Carlsruhe, sicher auch ein Zeichen des gewachsenen Selbstbewusstseins der Stadt. Ende 1918 wurde aus der Haupt- und Residenzstadt die Landeshauptstadt Karlsruhe.

Ernst Otto Bräunche 2015

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Vom markgräflichen "Lust-Hauß" zur großherzoglichen "Haupt- und Residenzstadt". Die Entwicklung der Residenz Karlsruhe zwischen 1715 und 1918, in: Kurt Andermann (Hrsg.): Residenzen. Aspekte hauptstädtischer Zentralität von der frühen Neuzeit bis zum Ende der Monarchie, Sigmaringen 1992, S. 199-222 (= Oberrheinische Studien Bd. 10); ders.: "In Karlsruh' ist die Residenz ..." : die badische Haupt- und Residenzstadt 1715-1918, in Badische Heimat 93, 2013, S. 53-72.