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De:Lexikon:ins-1014

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Oberbürgermeister

Erster Karlsruher Oberbürgermeister war XYZWilhelm Christian Griesbach. 1812 erhielt der seit 1809 amtierende XYZBürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Griesbach war 1809 der zweite, direkt von den Bürgern gewählte Bürgermeister, vor ihm war nur der erste Karlsruher Bürgermeister XYZJohannes Sembach 1718 direkt gewählt worden.

Grundlage war das 9. XYZOrganisationsedikt des XYZGroßherzogtums Baden, das 1809 die Städte nach französischem Vorbild zur untersten Instanz in der staatlichen Verwaltungsorganisation gemacht hatte und nach dem der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft gewählt wurde. Die Ernennung erfolgte aber durch die Staatsbehörde. Der Aufgabenbereich erstreckte sich unter anderem auf die Ortspolizei und die niedere Gerichtsbarkeit mit allerdings beschränkten Befugnissen.

Erst die XYZGemeindeordnung vom 31. Dezember 1831 verringerte die Staatsvormundschaft über die Gemeinden und deren Organe, mit ihr kann man auch in Baden vom Beginn der kommunalen Selbstverwaltung sprechen. Der nun indirekt von der Gemeindeversammlung bzw. dem Großen Ausschuss, später XYZBürgerausschuss, auf Zeit (zunächst sechs, dann neun Jahre) gewählte Oberbürgermeister saß dem von der Gemeindeversammlung gewählten Gemeinderat vor. Er bekam die Polizeiverwaltung, die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Aufsicht über das Gemeindevermögen und dessen Verwendung, zum Beispiel bei Bauprojekten, persönlich zugeordnet. Nur er durfte die Gemeindeversammlung einberufen. Die Wahl des Oberbürgermeisters musste aber weiterhin von der Staatsbehörde bestätigt werden.

Die badische XYZStädteordnung vom 24. Juni 1874 bestätigte, dass der Oberbürgermeister mit absoluter Mehrheit durch den Bürgerausschuss zu wählen war. Nach dem Ende der Monarchie im November 1918 regelte die neue, auch als XYZBürgerausschussverfassung charakterisierte Gemeindeordnung vom 21. Oktober 1921, dass der Oberbürgermeister von den XYZStadträten zu wählen war. Diese Gemeindeordnung bestand bis 1935, als die vom Geiste der XYZnationalsozialistischen Ideologie des Führerstaates geprägte Deutsche Gemeindeordnung reichsweit eine einheitliche Kommunalverfassung schuf. Bereits unmittelbar nach der so genannten XYZMachtergreifung im März 1933 waren die demokratisch gewählten Bürgermeister und Oberbürgermeister – in Karlsruhe musste XYZJulius Finter zurücktreten – zunächst von nationalsozialistischen Kommissaren überwacht, dann von ihnen oder anderen Nationalsozialisten ersetzt worden.

Mit der Deutschen Gemeindeordnung übernahm der auf Lebenszeit bestellte Oberbürgermeister als Führer der Verwaltung die „volle und ausschließliche Verantwortung." Berufen wurde er aufgrund des Vertrauens von Partei und Staat. „Zur Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der XYZNationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)“ überwachte ein Beauftragter der Partei die Berufung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der XYZGemeinderäte und wirkte bei dem Erlass der Hauptsatzung mit.

Nach dem XYZZweiten Weltkrieg regelten die Amerikaner das Gemeinderecht mit der Verordnung vom 10. Januar 1946 dahingehend, dass der Oberbürgermeister vom Stadt- bzw. Gemeinderat gewählt wurde. So folgte in Karlsruhe auf den noch von der amerikanischen Besatzungsmacht ernannten Oberbürgermeister XYZHermann Veit im Januar 1947 der vom Gemeinderat gewählte Oberbürgermeister XYZFriedrich Töpper. Von der wahlberechtigten Bevölkerung wurde Töpper im folgenden Jahr in der ersten Oberbürgermeisterwahl nach dem Krieg bestätigt. Sein Nachfolger XYZGünther Klotz konnte von der am 1. April 1956 in Kraft getretenen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg profitieren, die dem Oberbürgermeister bis heute die drei bedeutendsten Führungsaufgaben in der Stadt zuwies. Als stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates leitet er dessen Sitzungen, zugleich ist er Leiter der Verwaltung sowie Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde. Darüber hinaus verdankt er sein Amt einer Volkswahl. Versuche, diese Machtfülle einzuschränken, blieben weitgehend erfolglos. Der 1975 eingeführte Ältestenrat dient nur der Beratung des Bürgermeisters „in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen“. Reduziert wurde 1975 allerdings die zunächst zwölf Jahre dauernde Amtszeit auf acht Jahre. Darüber hinaus führt seitdem das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren zum Ausscheiden aus dem Amt.

In Karlsruhe amtierten bislang 20 Oberbürgermeister. Wilhelm Christian Griesbach (Oberbürgermeister 1812-1816) folgten XYZBernhard Dollmaetsch (1816-1830), XYZAugust Klose (1830-1833), Christian Karl Füesslin (1833-1847), nochmals August Klose (1847), XYZLudwig Daler (1847/48), XYZJakob Malsch (1848-1870), XYZWilhelm Florentin Lauter (1870-1892), XYZKarl Schnetzler (1892-1906), XYZKarl Siegrist (1906-1919), Dr. Julius Finter (1919-1933), XYZFriedrich Jäger (1933-1938), XYZDr. Oskar Hüssy (1938-1945), XYZJoseph Heinrich (1945), Dr. Hermann Veit (1945-1947), Friedrich Töpper (1947-1952), Günther Klotz (1952-1970), XYZOtto Dullenkopf (1970-1986), Prof. Dr. Gerhard Seiler (1986-1998) und Heinz Fenrich (1998-2013). Die Amtszeit von Dr. Frank Mentrup hat 2013 begonnen.

Ernst Otto Bräunche 2015

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Oberbürgermeister und Bürgermeister, in: 200 Jahre kommunale Selbstverwaltung - Erfolgsgeschichte und Zukunftsmodell, Stuttgart 2008, S. 68-77 (= Festschrift zur Hauptversammlung des Städtetages Baden-Württemberg am 23. Oktober 2008 in Baden-Baden); Manfred Koch: Karlsruher Chronik. Stadtgeschichte in Daten, Bildern, Analysen, Karlsruhe 1993 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 14).