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De:Lexikon:ins-1824: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. November 2018, 16:12 Uhr


Umgelder

Die Anfänge der Stadtverwaltung Karlsruhe im 18. Jahrhundert waren durchaus bescheiden. Der bereits im März des Jahres 1718 von 55 Bürgern gewählte und von Markgraf Karl Wilhelm bestätigte Bürgermeister Johann Sembach sowie sechs im September gewählte Stadträte tagten erstmals am 24. November des Jahres und übernahmen Verwaltungsaufgaben wie die Führung der Stadtrechnung und die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit bis zu einer Strafe von zehn Gulden. Damit verbunden war die Besetzung verschiedener Ämter durch Ratsmitglieder.

Zu diesen Ämtern gehörte das Amt des Umgelders (auch Ungelder). Er war zuständig für die Einziehung des Umgeldes (Ungeldes, Ohmgeldes), einer indirekten Steuer auf alkoholische Getränke, vor allem auf Bier und Wein. Eine Ohmgeldliste von 1728 zählt 65 Steuerpflichtige auf, davon waren die Hälfte Wirte. Die anderen waren entweder Hofbedienstete, die ihren Besoldungswein ausschenkten, oder ehemalige Durlacher mit Weinbergen.

Mit der Einrichtung einer markgräflichen Polizeideputation im Jahr 1787, mit der der Markgraf die Befugnisse des Stadtrats spürbar einschränkte, ging dieses Amt auf die neue Behörde über.

Ernst Otto Bräunche 2017

Quellen

StadtAK 8/StS 18/A, 4, Stadtprivileg 1722; StadtAK 8/StS 6/V:A, 24, Hochfürstliches Mandat die Errichtung der Polizeideputation in der Residenz Karlsruhe betreffend, Karlsruhe 1787.

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Die Karlsruher Ratsprotokolle des 18. Jahrhunderts, Karlsruhe 1995, S. 1-22 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 2); Christina Müller: Karlsruhe im 18. Jahrhundert. Zur Genese und sozialen Schichtung einer residenzstädtischen Bevölkerung, 2. Aufl., Karlsruhe 2018, S. 330-332 und S. 364-433 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 1).