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De:Lexikon:ort-0025

Das Denkmal nach 1950, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oXIVb 139.

Denkmal für die Gefallenen der badischen Justizverwaltung (Erster Weltkrieg)

Das Denkmal für die Gefallenen der badischen Justizverwaltung steht im Lichthof des Oberlandesgerichts, Hoffstraße 10. Im Februar 1927 richtete der Präsident des Badischen Richtervereins Gustav Jolly an die Verbände der badischen Gerichtsbarkeit ein Rundschreiben, in dem er den Mitgliedern den Vorschlag unterbreitete, ihren im Ersten Weltkrieg gefallenen Kollegen ein zentrales Denkmal zu errichten. Als Standort des Ehrenmals schlug er das Oberlandesgericht in Karlsruhe vor, das im Zuge der Neuorganisation der Gerichtsbarkeit nach der Reichsgründung 1879 entstanden und bis 1918 das höchste badische Gericht gewesen war. 1902 hatte es einen von Josef Durm entworfenen Neubau in der Hoffstraße 10 bezogen, dessen zentraler, von Eingangshalle und Treppenanlage gefasster Lichthof sich in idealer Weise für die Aufstellung des Gefallenendenkmals anbot. Gleichzeitig beauftragte Jolly den in Karlsruhe lebenden Bildhauer Karl Dietrich mit der Ausarbeitung von Vorschlägen. Anfang April 1927 legte Dietrich drei Entwurfsvarianten einer dreigeteilten Wandarchitektur vor, die sich nur im figurativ ausgebildeten Mittelteil voneinander unterschieden: Zum einen stand im Zentrum der Komposition die Freiplastik einer trauernden Justitia, zum anderen das Relief eines Adlers und zum Dritten das Relief eines Jünglings. In der Ende April in Karlsruhe abgehaltenen Delegiertenversammlung entschied man sich für den Entwurf mit der Justitia.

Am 10. Juni 1928 wurde das Gefallenendenkmal in Anwesenheit des Oberlandesgerichtspräsidenten Ernst Bernauer, des Justizministers Gustav Trunk und des Oberbürgermeisters Julius Finter enthüllt. Die zwischen zwei Treppenhauspfeiler eingespannte und oben mit einem vorkragenden Gesims abgeschlossene Denkmalwand entfaltet durch die sakrale Form des Triptychons sowie die schlichte Verwendung von Sandstein, Marmor und Bronze eine feierliche, geradezu kontemplative Wirkung. Altarflügeln gleich sind in die sandsteinernen Seitenteile zwei große Marmorplatten eingelassen, die in alphabetischer Reihenfolge die Nach- und Vornamen, Berufsbezeichnung und den ehemaligen Wohnort der 215 Gefallenen nennen. Im Zentrum der Komposition steht auf einem marmornen Sockel und von einer flachen Rundnische hinterfangen, die Bronze der Justitia – mit Augenbinde als Zeichen der Unparteilichkeit. Ihre aufrechte, in sich gekehrte Haltung, die Rechte auf das senkrecht gestellte Schwert gestützt, korrespondiert mit der statischen Ruhe des Monuments. Oberhalb der Rundnische sind die Worte „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT/ WELTKRIEG 1914-1918“ angebracht; die Sockelvorderseite trägt die eigentliche Widmungsinschrift: „IHREN TOTEN IN TREUE U. DANKBARKEIT DIE BAD. JUSTIZBEAMTEN U. RECHTSANWÄLTE“. Zustand und Standort des Gefallenendenkmals sind bis heute unverändert, die Raumwirkung des ursprünglichen Lichthofs durch Übermauerung und Erweiterung jedoch verändert.

Katja Förster 2015

Literatur

Ursula Merkel: Denkmal für die Gefallenen der badischen Justizverwaltung (Erster Weltkrieg), in: Gerlinde Brandenburger/Manfred Großkinsky/Gerhard Kabierske/Ursula Merkel/Beatrice Vierneisel: Denkmäler, Brunnen und Freiplastiken in Karlsruhe 1715-1945, 2. Aufl. Karlsruhe 1989, S. 607-609 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 7) http://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv/HF_sections/content/ZZmmY1PdXpuoNV/Denkm%C3%A4ler%20Brunnen%20und%20Freiplastiken%20in%20Karlsruhe%201715-1945.pdf (Zugriff am 28. Juli 2016).