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Julius August Isaak Jolly


Julius August Isaak Jolly, um 1870, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oIII 1033.

Julius August Isaak Jolly

Jurist, Politiker, * 21. Februar 1823 Mannheim, † 14. Oktober 1891 Karlsruhe, ev., ∞ 1852 Elisabeth Fallenstein, 4 Kinder.

Julius August Isaak Jolly, der Sohn des Ersten Bürgermeisters von Mannheim Louis Jolly, begann ab 1840 nach dem Besuch des Lyzeums das Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin, das er 1845 mit Staatsexamen und Promotion abschloss. Die Habilitation folgte 1847, aufgrund seiner liberalen Gesinnung blieb ihm eine akademische Karriere zunächst verwehrt. Er gehörte in Heidelberg zum gemäßigt liberalen Kreis um den Historiker und Politiker Georg Gottfried Gervinius, der sich gegen die badische Revolution wandte. Dennoch wurde er erst 1857-1861 außerordentlicher Professor an der Universität Heidelberg. Als Rechtswissenschaftler verfasste Jolly Arbeiten über Handels-, Wechsel-, und Urheberrecht.

Mit dem Beginn der "Neuen Ära" 1860 in Baden - inhaltlich von einem Beraterstab um Franz von Roggenbach, dem Jolly angehörte, vorangetrieben – begann seine steile Karriere als Politiker. 1861 wurde er Regierungsrat und 1862 Ministerialrat im Innenministerium, zudem vertrat er 1861-1868 die Universität Heidelberg in der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung. In der neuen Regierung unter Karl Mathy wurde er 1866 Innenminister und bis 1867 auch Justizminister. Nach dem Tod Mathys 1868, folgte er diesem als Regierungschef bis 1876. 1869-1876 gehörte er für die Nationalliberale Partei der Badischen Ständeversammlung an. Nach einer Meinungsverschiedenheit mit dem Großherzog über die Beendigung des Kulturkampfes nahm er 1876 seinen Abschied und wurde zum Präsidenten der Oberrechnungskammer ernannt. Jolly fand in diesem Amt wenig Erfüllung, lehnte jedoch 1878 das Amt des Leiters des Finanzreferats im Reichskanzleramt ab.

Außenpolitisch zählte Jolly zu den frühen Befürwortern eines kleindeutschen Nationalstaates, förderte den Beitritt Badens zum Norddeutschen Bund und bereitete so den Eintritt Badens in das Deutsche Reich 1870/71 vor. Innenpolitisch betonte er die Autorität des Staates gegenüber allen gesellschaftlichen Gruppen. Insbesondere gegenüber der katholischen Kirche beharrte er auf dem Souveränitätsanspruch des Staates und führte in Baden in den 1860er- und 1870er-Jahren den „Kulturkampf“ um den Einfluss der Kirche im Staat und speziell auf die Volksschule, der in manchem zum Vorbild für den „Kulturkampf“ im Reich werden sollte. Die Simultanschule und die Zivilehe sind Ergebnisse dieser Auseinandersetzung. Im Ringen mit der liberalen Parlamentsmehrheit und nicht immer ganz in seinem Sinn entstanden Gesetze, die das liberale Reformwerk der „Neuen Ära“ weiterführten, die Baden zum „liberalen Musterland“ machten, so unter anderem ein Vereins- und Versammlungsrecht, das Ministerverantwortlichkeitsgesetz, ein liberales Presserecht, Wahlrechtsänderungen und eine neue Städteordnung.

1886 erhielt Jolly die Ehrendoktorwürde der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg. Seit 1914 erinnert in Karlsruhe die Jollystraße in der Südweststadt an ihn.

Manfred Koch/Marco Wagner 2013

Quelle

GLA Politischer Nachlass 52 Jolly.

Werk

Die Lehre vom Nachdruck nach den Beschlüssen des deutschen Bundes dargestellt, Heidelberg 1852; Die badischen Gesetzesentwürfe über die kirchlichen Verhältnisse, Heidelberg 1860; Der Reichstag und die Parteien, Berlin 1880.

Literatur

Robert Goldschmit: Julius Jolly, in: Badische Biographien, hrsg. von Friederich von Weech, Bd. 5, Heidelberg 1906, S. 327-352 https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/titleinfo/246264 (Zugriff am 23. Dezember 2020); Lothar Gall: Der Liberalismus als regierende Partei. Das Großherzogtum Baden zwischen Restauration und Reichsgründung, 1968; ders.: Jolly, Julius, in: Neue Deutsche Biographie (NDB), Bd. 10, Berlin 1974, S. 589–591; Regina Barbara Weigle: Die Staatsrechtslehrer an der Universität Heidelberg im 19. Jahrhundert - Lebensbilder und Forschungsbeiträge, Frankfurt 1986 (= Europäische Hochschulschriften, Bd. 517).