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Adrian Bingner


Adrian Bingner

Jurist, Senatspräsident beim Reichsgericht, * 26. September 1830 Karlsruhe, † 8. Mai 1902 Leipzig.

Zum Doktor der Rechte wurde Bingner an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Heidelberg promoviert. Seine umfassende juristische Bildung beruhte aber nicht nur auf inländischen Studien und der herkömmlichen juristischen Ausbildung seiner Zeit. Ein Studienaufenthalt bei den Pariser Gerichten gab ihm die Gelegenheit, die französische Rechtsordnung, die für das Land Baden von entscheidender Bedeutung war, unmittelbar aus eigener Anschauung näher kennenzulernen. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1861 in den badischen Justizdienst ein.

1864 wurde Bingner zum Staatsanwalt bei dem von Bruchsal nach Karlsruhe verlegten Kreis- und Hofgericht – dem heutigen Landgericht Karlsruhe – ernannt. Bereits ein Jahr später wurde er in das Badische Justizministerium berufen. Hier nahm er nach der Reichsgründung von 1871 entscheidenden Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten. Zunächst war ein badisches Einführungsgesetz zum neuen Reichsstrafgesetzbuch zu erstellen. Hiermit erfolgte auf dem Gebiet des Strafrechts der erste Schritt zur deutschen Rechtseinheit. Ihm schloss sich die Verwirklichung der Rechtseinheit im Bereich der Verfahrensgesetzgebung an. Baden, das durch die Justizreform von 1864 bereits einen neuzeitlichen dreistufigen Gerichtsaufbau für die ordentliche Gerichtsbarkeit eingeführt hatte, leitete die Ausarbeitung eines Einführungsgesetzes zu den Reichsjustizgesetzen zügig ein. Bereits am 15. Februar 1877, fast gleichzeitig mit der Verkündung des Gerichtsverfassungsgesetzes, konnte der von Bingner verfasste Entwurf „die Einführung der Reichsjustizgesetze über Gerichtsverfassung, Civilprozeß, Konkurs und Strafprozeß im Großherzogtum Baden betreffend“ vorgelegt werden. Trotz erheblicher Widerstände auch in der parlamentarischen Beratung setzte sich Bingner mit seinem Vorschlag, nur ein Oberlandesgericht mit Sitz in Karlsruhe zu errichten, durch.

Bingner wurde 1879 bei der Errichtung des Reichsgerichts in Leipzig Senatspräsident auf der vom Land Baden zu besetzenden Stelle. Ihm wurde die Leitung des II. Zivilsenats übertragen, der für Rechtsmittel auf dem Gebiet des rheinisch-französischen Rechts zuständig war. Etwa ein Sechstel des damaligen Reichsgebietes mit acht Millionen Einwohnern gehörte zum Geltungsbereich des französischen Zivilrechts. Den Vorsitz im II. Zivilsenat führte Bingner bis zu seinem Tode am 8. Mai 1902. In dieser Eigenschaft prägte er mehr als zwanzig Jahre lang die Judikatur des französischen Rechtskreises in Deutschland.

Es zeichnet ihn aus, dass er sich nicht nur innerhalb der juristischen Einrichtungen betätigte, sondern auch im sozialen Bereich aktiv war. So war er lange Jahre im Beirat des Badischen Frauenvereins tätig und gestaltete die Organisation des Landesverbandes maßgeblich mit. In Karlsruhe gehörte er zudem in den Jahren von 1875 bis 1879 dem Bürgerausschuss, der gewählten Stadtverordnetenversammlung, an. In Leipzig hat er sich mit der Gründung der Reichsgerichtsgesellschaft weitere Verdienste erworben.

Detlev Fischer 2021

Werk

Literatur über das Großherzogtum Baden in allen seinen staatlichen Beziehungen, von ca. 1750 bis 1854 in systematischer Übersicht, Karlsruhe 1854; Badisches Strafrecht, Heidelberg 1872; Badisches Civilgesetzbuch (Landrecht), Mannheim 1879.

Literatur

Hermann Dietz: Adrian Bingner, in: Albert Krieger und Karl Obser (Hrsg.): Badische Biographien, Bd. 6, Heidelberg 1935, S. 109-113, https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/pageview/153528 (Zugriff am 23. April 2021); Detlev Fischer: Adrian Bingner (1830-1902), Karlsruher Ministerialrat und Badens erster Senatspräsident am Reichsgericht in Leipzig, in: Karlsruher Juristenportraits aus der Vorzeit der Residenz des Rechts, Karlsruhe 2004, S. 32-38 (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Bd. 10).