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Karl Theodor Welcker


Karl Theodor Welcker, Steindruck 1848, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oIII 1254.

Karl Theodor Welcker

Jurist, Politiker, * 29. März 1790 Ober-Ofleiden/Vogelsbergkreis, † 10. März 1869 Neuenheim/Stadt Heidelberg, ev., ∞ Emma Wiedemann, 4 Kinder.

Der Sohn eines Pfarrers studierte ab 1807 Rechts- und Staatswissenschaften in Gießen und Heidelberg. 1813 habilitierte er sich als Privatdozent in Gießen und erhielt im folgenden Jahr einen Ruf als Professor nach Kiel, wo er neben seiner Lehrtätigkeit als Redakteur der frühliberalen Zeitschrift Kieler Blätter mitarbeitete. 1816 ging Welcker an die Universität Heidelberg, 1819 wechselte er an die Universität Bonn. 1922 nahm er ein Angebot der badischen Regierung an und erhielt eine Professur für Pandektistik und Staatsrecht an der Universität Freiburg. Als von konservativer Seite versucht wurde, die liberaldemokratische Regierungspolitik in Baden unter Großherzog Leopold zu verhindern, war dies für Welcker der Anlass zu politischer Betätigung. Dies führte in der Folge zu seiner wiederholten Zwangssuspendierung als Hochschullehrer.

1831 wurde Welcker für den Wahlbezirk Ettenheim im Breisgau in die Zweite Badische Kammer gewählt, der er (später für den Wahlbezirk Bretten) bis 1851 angehörte. In dieser Zeit entwickelte sich Welcker zu einem der führenden Vertreter des süddeutschen Liberalismus. Zunächst in der Bewegung für die Einführung der Pressefreiheit aktiv, erweiterte Welcker seine intensive und oft erfolgreiche Tätigkeit im Badischen Landtag für die Entwicklung eines ganzheitlichen Staatswesens in freiheitlichem Sinn, wodurch er in Gegnerschaft zum konservativen badischen Staatsminister Friedrich von Blittersdorf geriet. Bereits ab 1832 hatte Welcker mit Karl von Rotteck die Redaktion der mehrfach verbotenen liberalen Zeitung Der Freisinnige übernommen. Beide gaben zudem von 1834 bis 1840 das Staatslexikon (Rotteck-Welckersches Staatslexikon) heraus, das Welcker nach Rottecks Tod allein zu Ende führte. Das insbesondere beim Bürgertum einflussreiche Werk bildete im Vormärz eine der Grundlagen badisch-liberaler Weltanschauung, obgleich sich die Herausgeber darin zur konstitutionellen Monarchie bekannten.

Im Oktober 1847 war Welcker Teilnehmer der bedeutenden Heppenheimer Tagung, auf der die Schaffung eines deutschen Nationalstaats und die Gewährung von Bürgerrechten gefordert wurden. 1848/49 gehörte er der Frankfurter Nationalversammlung an, wo er zunächst zur Casino-Fraktion und ab Dezember 1848 zur Fraktion Pariser Hof zählte. Als Mitglied des Verfassungsausschusses wirkte er an der Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung mit. In der Karlsruher Oststadt wurde 1960 die Welckerstraße nach ihm benannt.

René Gilbert 2022

Quelle

Universitätsbibliothek Heidelberg - Heid Hs. 1904-1923 (Nachlass Karl Theodor Welcker).

Werk

Die letzten Gründe von Recht, Staat und Strafe, Gießen 1813; Das innere und äußere System der praktischen, natürlichen und römisch-christlich-germanischen Rechts-, Staats- und Gesetzgebungslehre, Stuttgart 1829; Staatslexikon (15 Bände, Altona 1834-49 [mit Karl von Rotteck]).

Literatur

Emanuel Leser: Karl Theodor Welcker, in: Badische Biographien AF, Bd. II, hrsg. von Friedrich von Weech, Heidelberg 1875, S. 440-448, https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/pageview/152437 (Zugriff am 21. Juli 2022); Friedrich von Weech: Welcker, Karl Theodor, in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Bd. 41, Leipzig 1896, S. 660-665; Rainer Schöttle: Staatsorganismus und Gesellschaftsvertrag. Die Staatstheorie Carl Theodor Welckers – eine Skizze, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 135 (1987), S. 207-215.