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Julius Federer


Julius Federer

Jurist, Richter des Bundesverfassungsgerichts, * 8. Mai 1911 Konstanz, † 20. Januar 1984 Karlsruhe, kath., ∞ Irmgard Bastian, 1 Tochter.

Federer studierte in München, Freiburg und Heidelberg Rechtswissenschaften. Während des juristischen Vorbereitungsdienstes war er auch in Karlsruhe tätig. In dieser Zeit nahm er an dem widerständigen Gesprächskreis des Durlacher Amtsgerichtsrats Gerhard Caemmerer teil. 1938 schied Federer als Gerichtsassessor aus dem badischen Justizdienst aus und erhielt eine Anstellung als Finanzrechtsrat beim Erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg i. Br. (Katholischer Oberstiftungsrat). Diese bewusst vollzogene Entscheidung kann als innere Emigration des gläubigen Katholiken gedeutet werden. Nach Kriegsdienst und Gefangenschaft konnte Federer bereits im November 1945 seine bisherige Tätigkeit im Oberstiftungsrat wieder aufnehmen. Im Herbst 1947 wechselte er erneut in den Justizdienst. Bereits ein Jahr zuvor hatte er – im Nebenamt – die Stelle eines Richters am Badischen Verwaltungsgerichtshof in Freiburg übernommen. Noch 1947 erfolgte seine Ernennung zum Landgerichtsrat, zwei Jahre später amtierte er als Oberlandesgerichtsrat am Badischen Oberlandesgericht in Freiburg. Im April 1948 wurde ihm zudem das Amt eines Richters am Badischen Staatsgerichtshof übertragen.

Im September 1951 nahm Federer im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe seine Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts auf und verlegte seinen Wohnsitz in die neue Residenz des Rechts. Mit gerade 40 Jahren hatte er das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für Bundesverfassungsrichter knapp überschritten und war doch das einzige Mitglied des neu geschaffenen Verfassungsorgans, das über eine eigene Erfahrung als Verfassungsrichter verfügte. 16 Jahre lang gehörte Julius Federer dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Das erste große Verfahren dieses Senats betraf den Südweststaat-Prozess. Dass Federer mit der Hauptsache-Entscheidung in dieser Sache, die am 23. Oktober 1951 verkündet wurde und mit der die umstrittenen Abstimmungsmodalitäten bestätigt wurden, nicht einverstanden war, ist nahe liegend. Offiziell ist dies aber nicht bekannt, weil den Bundesverfassungsrichtern in der Anfangszeit die Veröffentlichung abweichender Meinungen noch nicht gestattet war.

Als Berichterstatter war Federer überwiegend mit Verfahren aus dem Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts betraut. Hierzu zählt auch das gewichtige Urteil vom 6. Juni 1967, durch das Bestimmungen der Abgabenordnung, nach denen Finanzämter Kriminalstrafen verhängen konnten, für nichtig erklärt wurden. Im Jahre 1959 wurde Federer auf weitere acht Jahre gewählt. 1967 verzichtete er aus gesundheitlichen Gründen auf eine Wiederwahl.

Anlässlich des 45. Deutschen Juristentages in Karlsruhe konzipierte Julius Federer im September 1964 eine Ausstellung in der Badischen Landesbibliothek über Rechtsdenkmäler am Oberrhein. Aus seiner eigenen Sammlung rechtshistorischer Werke sowie von anderen Leihgebern wurden wertvolle Handschriften der Volksrechte, des römischen, kanonischen und mittelalterlichen deutschen Rechts sowie rechtswissenschaftliche Druckschriften aus dem 15. bis 19. Jahrhundert gezeigt. Gegen Ende seines Lebens beteiligte sich Federer, schon seit jungen Jahren passionierter Rechtshistoriker, tatkräftig am Aufbau des Rechtshistorischen Museums in Karlsruhe.

Detlev Fischer 2021

Werk

Beiträge zur Geschichte des badischen Landrechts, Karlsruhe 1948.

Literatur

Alexander Hollerbach: Julius Federer (1911-1984): Rechtshistoriker und Verfassungsrichter, Karlsruhe 2007 (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Bd. 13); Reiner Haehling von Lanzenauer: Julius Federer, in: Baden-Württembergische Biographien Bd. 4, hrsg. von Fred L. Sepaintner, Stuttgart 2007, S. 75-77 https://www.leo-bw.de/detail/-/Detail/details/PERSON/kgl_biographien/116426810/Federer+Julius (Zugriff am 1. März 2022); Detlev Fischer: Rechtshistorische Rundgänge durch Freiburg – Perle des Breisgaus, Karlsruhe 2020, S. 89-93 (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Bd. 38).