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Max Güde


Max Güde, 1956, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A4/23/2/23.

Max Güde

Jurist, Generalbundesanwalt, * 6. Januar 1902 Donaueschingen, † 29. Januar 1984 Werl/Lkr. Soest, kath., ∞ Mechtild Büchner, 3 Töchter, 5 Söhne.

Güde wuchs zunächst in Oberkirch in der Ortenau auf. Als sein Vater, Beamter der badischen Finanzverwaltung, 1911 nach Heidelberg versetzt wurde, besuchte Max Güde dort das Gymnasium und studierte anschließend an der Ruprecht-Karls-Universität Rechtswissenschaften. Zeit seines Lebens fühlte er sich aber als Südbadener und als „homo ludens alemannischer Prägung“. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er Ende 1927 in den badischen Justizdienst ein und war an verschiedenen nordbadischen Gerichten, auch in Karlsruhe, tätig. Zum 1. Oktober 1932 wurde er dem Amtsgericht in Bruchsal zugewiesen und erlebte dort die NS-Machtübernahme.

Am 16. Mai 1933 wurden führende badische Sozialdemokraten auf einem offenen Lastwagen von Karlsruhe in das KZ Kislau verbracht, unter ihnen der Karlsruher Reichstagsabgeordnete Ludwig Marum. Die niederträchtige Schaufahrt führte um die Mittagszeit auch durch Bruchsal. Im vertrauten Kreis seiner Richterkollegen sagte Güde sinngemäß: „Das ist eine Schande, nicht für die, die so demütigend zur Schau gestellt werden, sondern für die, die so etwas inszenieren.“ Seine freimütige Äußerung wurde von einem Kollegen noch am gleichen Tag dem Justizministerium in Karlsruhe hinterbracht. Um „die Angelegenheit zu bereinigen“, wurde er mit seiner Zustimmung an das Amtsgericht Wolfach im Schwarzwald versetzt. Während der NS-Zeit wurde er in parteiinternen Unterlagen als „weltanschaulich ungefestigt“ und „konfessionell gebunden“ bezeichnet. 1943 wurde Güde zur Wehrmacht einberufen und geriet als einfacher Soldat 1945 in Oberitalien in Kriegsgefangenschaft.

Max Güde wurde im Oktober 1950 als Bundesanwalt in die neuerrichtete Bundesanwaltschaft in Karlsruhe berufen. Zuvor war er Leiter der Staatsanwaltschaft Konstanz. 1955 übernahm er als Senatspräsident den Vorsitz im Verkehrsstrafsenat des Bundesgerichtshofs. Im April 1956 wurde er zum Leiter der Bundesanwaltschaft berufen, an deren Spitze er bis Oktober 1961 stand. Auch in seinem Amt als oberster Ankläger der Bundesrepublik blieb Güde seiner liberalen Grundeinstellung treu. Nicht selten lagen seine Anträge unterhalb der vom Bundesgerichtshof damals in erster und letzter Instanz verhängten Strafen in Landesverratsprozessen. Hieraus ergaben sich Differenzen und erhebliche Spannungen zwischen ihm und der auf harter Linie fahrenden Rechtsprechung des für Staatsschutzdelikte zuständigen 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Bereinigungsversuche, selbst unter Einschaltung des Bundesjustizministeriums, schlugen fehl. Dieser Hintergrund spielte wohl eine nicht unwesentliche Rolle, als sich der damals 59jährige Güde entschied, freiwillig sein Amt aufzugeben, um im Herbst 1961 in den neugewählten Bundestag als CDU-Abgeordneter für Karlsruhe einzuziehen.

Zu der 1959 als erster Station in Karlsruhe gezeigten Wanderausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ erklärte er nach eingehender Prüfung, dass er die gezeigten Kopien der Dokumente für echt halte. Als Vorsitzender des Sonderausschusses für die Große Strafrechtsreform erwarb er sich bleibende Verdienste. Die dringend nötige Reform konnte schließlich 1968/69 im Bundestag verabschiedet werden. Bei der Bundestagswahl 1969 verlor der profilierte Rechtspolitiker das Karlsruher Direktmandat und schied mangels Absicherung auf der Landesliste aus der aktiven Politik aus. Seinen Ruhestand verbrachte Güde ganz überwiegend in Karlsruhe. Auf dem Karlsruher Hauptfriedhof wurde er Anfang Februar 1984 beigesetzt.

Detlev Fischer 2021

Literatur

Volker Tausch: Max Güde (1902-1984), Generalbundesanwalt und Rechtspolitiker, Baden-Baden 2002; Wilhelm Güde: Max Güde (1902-1984). Ein Juristenleben im 20. Jahrhundert, Karlsruhe 2019 (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Bd. 36).