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[[Datei:Ereig-0043 Gastarbeiter A12 139 4 22.jpg|alternativtext=Wohnunterkünfte für Gastarbeiter in der Pulverhausstraße, August 1965, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A12/139/4/22.|links|mini|Wohnunterkünfte für Gastarbeiter in der <lex id="top-2217">Pulverhausstraße</lex>, August 1965, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A12/139/4/22.]] |
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[[Datei:Ereig-0043 Gastarbeiter A9 90 6 2.jpg|alternativtext=Heimfahrt der italienischen Gastarbeiter vor Weihnachten 1962 vom Hauptbahnhof Karlsruhe aus, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A9/90/6/2.|links|mini|Heimfahrt der italienischen Gastarbeiter vor Weihnachten 1962 vom Hauptbahnhof Karlsruhe aus, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A9/90/6/2.]] |
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Nach der <lex id="ereig-0248">Währungsreform</lex> erlebten die Deutschen, wie sich das Wirtschaftswachstum zwischen 1950 und 1960 mehr als verdoppelte, so dass dies schon damals als <lex id="ereig-0211">Wirtschaftswunder</lex> bezeichnet wurde. Das Wachstum war dabei so nachhaltig und andauernd, dass bereits um die Mitte der 1950er-Jahre ein Arbeitskräftemangel prognostiziert wurde. In Karlsruhe gab es 1955 die ersten Zeitungsmeldungen über fehlende Arbeitskräfte. Die Überlegungen der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung zum Einsatz ausländischer Arbeitskräfte trafen sich nun mit den Interessen der italienischen Regierung. Die Italiener wollten die Arbeitslosigkeit im eigenen Land durch den Export von Arbeitskräften verringern und ihre negative Handels- und Zahlungsbilanz durch die Überweisungen dieser Arbeiter in die Heimat verbessern. Im September 1955 wurde deshalb zwischen Deutschland und Italien ein Anwerbeabkommen geschlossen, das zum Vorbild für alle noch folgenden wurde. Es regelte das Verfahren der Anwerbung, das von den beiden staatlichen Arbeitsverwaltungen gesteuert wurde. Vorgesehen war die prinzipielle sozialpolitische Gleichstellung der angeworbenen mit vergleichbaren deutschen Arbeitskräften. Dazu gehörten die Garantie der Tariflöhne (eine Forderung der <lex id="ins-1633">Gewerkschaften</lex> zur Verhinderung von Lohndumping), die Vertragsdauer von einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit, die Zusicherung einer "angemessenen Unterkunft" durch die Arbeitgeber und das Recht auf Lohntransfer in die Heimat. Der Vertrag enthielt auch einen Passus, der die wohlwollende Prüfung von Anträgen auf Familiennachzug bei Nachweis ausreichenden Wohnraums zusicherte. |
Nach der <lex id="ereig-0248">Währungsreform</lex> erlebten die Deutschen, wie sich das Wirtschaftswachstum zwischen 1950 und 1960 mehr als verdoppelte, so dass dies schon damals als <lex id="ereig-0211">Wirtschaftswunder</lex> bezeichnet wurde. Das Wachstum war dabei so nachhaltig und andauernd, dass bereits um die Mitte der 1950er-Jahre ein Arbeitskräftemangel prognostiziert wurde. In Karlsruhe gab es 1955 die ersten Zeitungsmeldungen über fehlende Arbeitskräfte. Die Überlegungen der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung zum Einsatz ausländischer Arbeitskräfte trafen sich nun mit den Interessen der italienischen Regierung. Die Italiener wollten die Arbeitslosigkeit im eigenen Land durch den Export von Arbeitskräften verringern und ihre negative Handels- und Zahlungsbilanz durch die Überweisungen dieser Arbeiter in die Heimat verbessern. Im September 1955 wurde deshalb zwischen Deutschland und Italien ein Anwerbeabkommen geschlossen, das zum Vorbild für alle noch folgenden wurde. Es regelte das Verfahren der Anwerbung, das von den beiden staatlichen Arbeitsverwaltungen gesteuert wurde. Vorgesehen war die prinzipielle sozialpolitische Gleichstellung der angeworbenen mit vergleichbaren deutschen Arbeitskräften. Dazu gehörten die Garantie der Tariflöhne (eine Forderung der <lex id="ins-1633">Gewerkschaften</lex> zur Verhinderung von Lohndumping), die Vertragsdauer von einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit, die Zusicherung einer "angemessenen Unterkunft" durch die Arbeitgeber und das Recht auf Lohntransfer in die Heimat. Der Vertrag enthielt auch einen Passus, der die wohlwollende Prüfung von Anträgen auf Familiennachzug bei Nachweis ausreichenden Wohnraums zusicherte. |
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Version vom 15. November 2024, 13:52 Uhr
Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen
Nach der Währungsreform erlebten die Deutschen, wie sich das Wirtschaftswachstum zwischen 1950 und 1960 mehr als verdoppelte, so dass dies schon damals als Wirtschaftswunder bezeichnet wurde. Das Wachstum war dabei so nachhaltig und andauernd, dass bereits um die Mitte der 1950er-Jahre ein Arbeitskräftemangel prognostiziert wurde. In Karlsruhe gab es 1955 die ersten Zeitungsmeldungen über fehlende Arbeitskräfte. Die Überlegungen der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung zum Einsatz ausländischer Arbeitskräfte trafen sich nun mit den Interessen der italienischen Regierung. Die Italiener wollten die Arbeitslosigkeit im eigenen Land durch den Export von Arbeitskräften verringern und ihre negative Handels- und Zahlungsbilanz durch die Überweisungen dieser Arbeiter in die Heimat verbessern. Im September 1955 wurde deshalb zwischen Deutschland und Italien ein Anwerbeabkommen geschlossen, das zum Vorbild für alle noch folgenden wurde. Es regelte das Verfahren der Anwerbung, das von den beiden staatlichen Arbeitsverwaltungen gesteuert wurde. Vorgesehen war die prinzipielle sozialpolitische Gleichstellung der angeworbenen mit vergleichbaren deutschen Arbeitskräften. Dazu gehörten die Garantie der Tariflöhne (eine Forderung der Gewerkschaften zur Verhinderung von Lohndumping), die Vertragsdauer von einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit, die Zusicherung einer "angemessenen Unterkunft" durch die Arbeitgeber und das Recht auf Lohntransfer in die Heimat. Der Vertrag enthielt auch einen Passus, der die wohlwollende Prüfung von Anträgen auf Familiennachzug bei Nachweis ausreichenden Wohnraums zusicherte.
Zwischen 1960 und 1973 kamen die angeworbenen Arbeitskräfte in der überwiegenden Mehrzahl aus Italien, Jugoslawien, der Türkei, Spanien und Griechenland nach Karlsruhe. Den höchsten Anteil an der ausländischen Wohnbevölkerung in der Stadt stellten bis 1972 die Italiener, 1973 die Jugoslawen, mit deren Staat seit 1968 ein Anwerbeabkommen bestand. Den kleinsten Anteil stellten fast durchweg die Griechen. Diese Arbeitskräfte wurden zur Unterscheidung zu den übrigen ausländischen Arbeitnehmern aus aller Welt Gastarbeiter und -arbeiterinnen genannt.
In Karlsruhe kamen 1960 die ersten Sammeltransporte mit insgesamt 918 italienischen Gastarbeitern an. Da es keine fortlaufenden statistischen Zahlen zu den angeworbenen Arbeitskräften im Stadtgebiet gibt, sind die hier genannten Zahlen Schätzungen auf der Grundlage der nach Nationalitäten erfassten ausländischen Wohnbevölkerung.
Insgesamt waren 1960 etwa 1.700 Gastarbeiter und -arbeiterinnen in der Stadt beschäftigt, deren Zahl dann rasch anstieg. 1965 betrug ihre Zahl gemäß einer Erhebung des Arbeitsamtes 6.434. In der kurzen wirtschaftlichen Rezessionsphase von 1966/67 zeigte sich die Funktion der Gastarbeiter als Puffer des Arbeitskräftemarkts. In Karlsruhe sank ihre Zahl 1966 bis 1968 allerdings um nur wenige Hundert, während die Arbeitslosenquote bei niedrigen 1,6 % verharrte. Schon 1970 betrug ihre Zahl etwa 10.000 Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen, deren Zahl bis 1972 auf etwa 13.500 weiter anstieg.
1965 beschäftigten 185 Karlsruher Firmen innerhalb der heutigen Gemarkungsgrenzen insgesamt 6.434 Gastarbeiter (5.254 Männer und 1.189 Frauen). 102 Firmen beschäftigten bis zu 20 Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen, 63 zwischen 20 und 100 sowie 20 über 100. Die meisten Gastarbeiter und -arbeiterinnen mit 512 (276 Männer, 236 Frauen) arbeiteten beim damals größten Arbeitgeber in der Stadt, der Firma Siemens. An zweiter Stelle folgte die Baufirma Züblin mit 438 und dichtauf die Nähmaschinenfabrik Singer mit 412 Gastarbeitern. Auch die Stadtverwaltung hatte zur Bewältigung der Arbeit im Tiefbauamt vorwiegend bei der Müllabfuhr und der Straßenreinigung sowie im Städtischen Krankenhaus 292 Gastarbeiter und -arbeiterinnen eingestellt. Bei den Firmen mit über 50 beschäftigten Gastarbeitern lagen die metallverarbeitenden Betriebe mit 2.753 vor dem Baugewerbe mit 1.388. Nach der Volkszählung von 1970 waren 7,3 % aller Beschäftigten in der Stadt Karlsruhe Ausländer. Etwa 60 % waren im verarbeitenden Gewerbe (vor allem in Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Gummi- und Asbestverarbeitung) tätig. Etwa 80 % arbeiteten als angelernte oder als ungelernte Arbeitnehmer und sie leisteten sowohl schmutzige, schwere und auch gesundheitsgefährdende Arbeit.
Problematisch war von Anbeginn die Unterbringung der neuen Arbeitskräfte auch in Karlsruhe. So lebten 1965 immer noch fast 30 % der Gastarbeiter in Baracken, die anderen in Wohnheimen, firmeneigenen Massivbauten oder in Privatquartieren. Bis 1974 hatte sich die Situation verbessert, aber immer noch lebten 8 % in Baracken, Kellerwohnungen oder in Wohnwagen und 16 % in Gemeinschaftsunterkünften. Den größten Anteil ausländischer Wohnbevölkerung und damit auch der Gastarbeiter beherbergten 1974 die Innenstadt-Ost (Dörfle) mit 21,7 %, die Südstadt mit 17,4 %, die Innenstadt-West mit 14,5 %, Hagsfeld mit 13,4 % und Knielingen mit 12,4 %. Nach ihrer Anzahl lebten die meisten in der Südstadt (2.697) gefolgt von Durlach-Aue (2.578), der Weststadt (2.465) und Mühlburg (2.269).
Von der in den Anwerbeabkommen vorgesehene Möglichkeit des Familiennachzugs machten die Gastarbeiter seit den späten 1960er-Jahren verstärkt Gebrauch. So lebten 1974 ein Viertel seit über zehn Jahren und ein weiteres Viertel seit sechs bis zehn Jahren in Karlsruhe. Mit dem Familiennachzug und der zunehmenden Zahl von Kindern zeichnete sich seit den späten 1960er-Jahren die Verlagerung des Lebensmittelpunktes vieler Gastarbeiter von ihren Heimatländern in das Zielgebiet ihrer Arbeitsmigration ab. Befördert haben dies nationale und europäische rechtliche Regelungen des Arbeitsmarkts, die ermöglichten, zumeist nur vorübergehende Aufenthalte in Daueraufenthalte umzuwandeln.
Wirtschaftsverbände und die Regierung sahen in der völligen Integration erhöhte Belastungen der Infrastrukturen (Wohnraum, Kindergärten und Schulen, öffentliche Einrichtungen, Sozialkassen) gegenüber den nur kurzfristigen Arbeitsaufenthalten. Die zweite Nachkriegsrezession in der Folge der Ölpreiskrise bot den willkommenen Anlass, den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte auf der Grundlage der Anwerbeabkommen zu beenden. Zu diesem Zeitpunkt war Deutschland aber bereits ungewollt zum Einwanderungsland geworden. In Karlsruhe lebten etwa 17.500 Gastarbeiter mit ihren Familien in der Stadt, dazu kamen weitere etwa 6.000 ausländische Einwohner. Damit war der Gesamtanteil der ausländischen Wohnbevölkerung seit 1960 von gut 2 % auf knapp 10 % gestiegen.
Die daraus entstandenen wirtschaftlichen und sozialen Probleme stellten in der Folgezeit vor allem die Kommunen vor Herausforderungen. Daneben sind aber auch positive Effekte erkennbar. Dem Zustrom der Gastarbeiter verdankt die Stadt ihr wenn auch geringes Wachstum zwischen 1964 und 1970, denn sie glichen die Abwanderung vieler Karlsruher Familien in das Umland mit einem leichten Zuwanderungsplus wieder aus. Neben den bereits vertrauten italienischen Eisdielen bereicherten Restaurants mit jeweils landestypischen Speisen das kulinarische Angebot, für das auch kleine Lebensmittelläden sorgten. Zudem entwickelten sich aus den jeweiligen Betreuungsstellen Gesellschaften und Vereine, die nationale Kultur pflegten, vermittelten und so auch zur kulturellen Vielfalt in der Stadt beitrugen.
Literatur
Manfred Koch: Zwischen Anwerbeabkommen und Anwerbestopp. Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen 1960 – 1973, in: Manfred Koch/Sabine Liebig (Hrsg.): Migration und Integration in Karlsruhe, Karlsruhe 2010, S. 86-112 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 31); Alexandros Stefanidis: Beim Griechen. Wie mein Vater in seiner Taverne Geschichte schrieb, Frankfurt a. M. 2010; ders.: Wie geht’s den Jungs vom Gottesacker? Meine unorthodoxe Jugend im katholischen Internat, Reinbek bei Hamburg 2014.