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Wilhelm Freiherr von Edelsheim


Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS III 296.

Wilhelm Freiherr von Edelsheim

Diplomat, Staatsmann, * 13. November 1737 Hanau, † 6. Dezember 1793 Karlsruhe, ledig.

Freiherr von Edelsheim entstammte einem fränkischen Adelsgeschlecht, sein Vater war Kammerpräsident in der Grafschaft Hanau-Münzenberg. Er studierte Jura in Göttingen. Nach einer kurzen Tätigkeit am Reichskammergericht in Wetzlar trat er 1758, angetan von der fortschrittlichen Regierungspraxis Karl Friedrichs von Baden, als Hofrat in den badischen Staatsdienst.

Während des Siebenjährigen Kriegs reiste Edelsheim 1760/61 im geheimen Auftrag des Markgrafen, mit dem ihn bald ein vertrauensvolles Verhältnis verband, an die Höfe in Gotha, Dresden und London, um auszuloten, wie weit die protestantischen Monarchen im Norden für den Fall eines Friedensschlusses zu Gebietserweiterungen für das im Süden gelegene protestantische Baden bereit wären. 1763-1767 und 1772-1774 musste Edelsheim die Verwaltung der Familiengüter übernehmen. 1767-1769 regelte er als Unterhändler des Markgrafen in Wien die baden-badische Erbfolge. 1774 kehrte Edelsheim nach Karlsruhe als Wirklicher Geheimer Rat und Minister für auswärtige Angelegenheiten mit gleichzeitiger Zuständigkeit für das Finanzwesen zurück. 1776 führte er die Verhandlungen mit dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken über die Teilung der hinteren Grafschaft Sponheim. 1777 erhielt Edelsheim das Referat über Einführung neuer und Abänderung alter Gesetze, womit er an allen Reformen in der 1771 vereinigten Markgrafschaft der folgenden gut anderthalb Jahrzehnte beteiligt war.

Von der Teilnahme Badens an der geplanten deutschen Fürstenvereinigung riet Edelsheim wegen der Übermacht Österreichs zunächst ab. Seit 1782 wirkte er jedoch aufgrund der veränderten politischen Situation auf einen Zusammenschluss hin und gehörte durch seinen ersten Entwurf einer Union zu den Gründern des 1785 unter preußischer Führung geschlossenen Bundes. 1788 übernahm Edelsheim das Präsidium im Geheimen Rat und damit die Führung der Staatsgeschäfte. In diesem Amt ordnete er 1790 die badische Regierungsverfassung neu. Bereits 1783 war er an der Aufhebung der Leibeigenschaft in Baden maßgeblich beteiligt gewesen. Edelsheims letztes Werk bestand im Abschluss eines Subsidienvertrags mit Großbritannien 1793.

Als weltgewandte, vielseitig interessierte und aufklärerisch denkende Persönlichkeit pflegte Edelsheim Kontakte zu bekannten Zeitgenossen wie Johann Caspar Lavater, Friedrich Gottlieb Klopstock oder Johann Gottfried Herder. Angebote Friedrichs II. von Preußen und des Herzogs von Weimar, in deren Dienste zu treten, hatte er stets abgelehnt. Edelsheim, der neben Sigismund von Reitzenstein als der bedeutendste Staatsmann gilt, den Baden unter der Regentschaft Karl Friedrichs hatte, wurde zu seinem 160. Geburtstag 1897 mit der Benennung der Edelsheimstraße in der Oststadt geehrt.

René Gilbert 2015

Quelle

GLA 69 von Edelsheim (Familien- und Herrschaftsarchiv von Edelsheim).

Literatur

Karl Obser: Edelsheim, Wilhelm Freiherr von, in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Bd. 48, Leipzig 1904, S. 263-265; Dorothea Sautter: Wilhelm von Edelsheim und die badische Fürstenbundpolitik, 1938; Dorothea Hauck: Edelsheim, Wilhelm Freiherr von, in: Neue Deutsche Biographie (NDB), Bd. 4, Berlin 1959, S. 310 f.