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Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Karlsruhe (LEA)


Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Karlsruhe (LEA)

Die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Karlsruhe (LEA) war bis 2015 die erste Anlaufstelle für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge in Baden-Württemberg. Der im Dezember 1990 eröffnete Gebäudekomplex der LEA befindet sich auf einem 22.000 Quadratmeter großen Gelände in der Durlacher Allee 100. Für den Fall hoher Flüchtlingszugänge bestehen Außenstellen im Stadtgebiet. Von 1979-1990 waren die Asylbewerber in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in der Wolfartsweierer Straße untergebracht worden. Nachdem der Name der Einrichtung zunächst in Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge geändert worden war, benannte man diese aufgrund der negativ konnotierten Abkürzung LASt Anfang 2014 in Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge um.

In der LEA angekommen sieht das weitere Asylverfahren vor, dass die betreffenden Personen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das mit einer Außenstelle in der LEA vertreten ist, stellen. Anschließend werden sie nach wenigen Wochen Aufenthalt in die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt- und Landkreise verteilt. Die Kosten für alle aufgenommenen Personen werden den Stadt- und Landkreisen im Rahmen von Pauschalzahlungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, in dessen Zuständigkeitsbereich die LEA fällt, erstattet. Die Aufnahmekapazität der LEA an der Durlacher Allee beträgt 1.100 Personen, in den Außenstellen etwa 800 Personen. 2015/16 kamen wegen der großen Flüchtlingszahlen weitere Landeserstaufnahmestellen hinzu, von denen die in Ellwangen, Sigmaringen und Freiburg mittelfristig weiter bestehen sollen.

René Gilbert 2016

Quellen

Stadtarchiv Karlsruhe 8/ZGS 5.9a; Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1157502/index.html (Zugriff am 29. Januar 2015).