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Ferdinand Beisel


Ferdinand Beisel

Angestellter beim Evangelischen Oberkirchenrat, Großmeister des Jungdeutschen Ordens Karlsruhe, * 3. Mai 1892 Schwetzingen, † 12. Oktober 1967 Eberbach, ev., ∞ 10. März 1917 Karoline Sofie Koch, 1 Sohn.

Der Sohn eines Zollassistenten wurde zunächst im elterlichen Haus unterrichtet und besuchte dann das Realgymnasium und die Reformschule Mannheim mit dem Abschluss Primarreife. Als er 1914 zum Kriegsdienst eingezogen wurde, war er Lehrling einer Versicherungsgesellschaft und hatte schon Veranstaltungen an der Handelshochschule besucht. Beisel war unter anderem beim Infanterieregiment Kaiser Karl von Österreich und König von Ungarn eingesetzt und erhielt mehrere Orden: Eisernes Kreuz I. und II. Klasse, K. u. K. Verdienstorden mit der Kriegsdekoration, Badischer Zähringerorden II. Klasse mit Schwertern. Aus dem Krieg kehrte er mit einer 40prozentigen Kriegsbeschädigung zurück und war nun als Angestellter beim Evangelischen Oberkirchenrat in einer "Aushilfsstellung" tätig.

Im antisemitischen Jungdeutschen Orden übernahm er 1927 das Amt des Großmeisters der Ortsgruppe Karlsruhe, in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) trat er am 1. Februar 1932 ein. Den Beitritt erklärte er später mit einer längeren Arbeitslosigkeit und der Unzufriedenheit mit der Tätigkeit beim Oberkirchenrat in untergeordneter Stellung. Auch sein Interesse, im Reichsarbeitsdienst (RAD) eine Anstellung zu finden, sei nur mit einer Parteimitgliedschaft zu verwirklichen gewesen. Diese Anstellung erhielt er 1934 und behielt sie bis 1945, arbeitete zuletzt im Rang eines Oberstfeldmeisters. In demselben Jahr trat er der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) bei und wurde als Mitglied des Kyffhäuserbundes in die Nationalsozialistische Kriegsopferversorgung (NSKVO) übernommen. Für den RAD arbeitete er bei Kriegsende in Troppau, wo er im April 1945 in russische Gefangenschaft geriet. Dort war er Mitglied des Komitees Freies Deutschland geworden. Nach seiner Rückkehr nach Karlsruhe wurde im Spruchkammerverfahren am 27. November 1947 die Einstufung als Belasteter beantragt, letztlich musste er als Minderbelasteter eine Sühnestrafe in Höhe von 600 RM zahlen und 30 Tage Sonderarbeit leisten.

Ernst Otto Bräunche 2026

Quellen

GLA 456/E 769, 465h/5548; Karlsruher Zeitungen, https://digital.blb-karlsruhe.de/zeitungen/topic/view/7756828 (Zugriff am 16. Februar 2026).