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Arisierung


Arisierungsreklame für das Baugeschäft Prölsdörfer, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Ze 14 Der Führer, 11. April 1937.
Arisierungsreklame für das Kaufhaus Geschwister Knopf, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Ze 14 Der Führer, 22. September 1938.

Arisierung

Arisierung ist ein originär nationalsozialistischer Terminus für die Übernahme von jüdischem Eigentum in sogenanntes arisches Eigentum. Im engeren Sinn umfasst es die zwangsweise Konfiskation insbesondere durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 und die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens - Immobilienverkauf - vom 3. Dezember 1938. Betriebe und Geschäfte, die bis zum 31. Dezember 1938 nicht in "arische Hand" übergegangen waren, wurden zwangsweise liquidiert. Arisierung umfasst aber auch den Verkauf von jüdischem Wirtschaftseigentum oder die Auflösung desselben von 1933 bis zum 12. November 1938, wobei die jüdischen Eigentümer meist gezwungen waren, ihre Eigentumsanteile in der Regel unter dem Marktwert zu veräußern. Im weiteren Sinne umfasst die Arisierung auch die Verdrängung von Juden durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 oder die Verdrängung aus den freien Berufen der Ärzteschaft oder der Rechtsanwälte.

1933 gab es in Karlsruhe 533 jüdische Unternehmen, von denen 1938 die meisten liquidiert oder in "arischen Besitz" übergegangen waren. Von den bis 1937 arisierten 248 Betrieben waren 29 % bereits im ersten Jahr nach der Machrübernahme betroffen, als nationalsozialistische Terror- und Verdrängungsmaßnahmen gegen Juden das Geschehen prägten. Nach dem so genannten Judenboykott am 1. April 1933 hatte die Reichsregierung allerdings weitere Repressalien wegen der negativen Berichterstattung in ausländischen Medien und zur Stabiliserung der deutschen Wirtschaft zunächst verboten. Im Gegensatz dazu hatte die Stadt Karlsruhe aber alle jüdischen Geschäfte von städtischen Aufträgen ausgeschlossen. Dieser Konflikt zwischen dem lokalen Vorgehen mit anhaltenden Repressionern gegen jüdische Geschäfte und den eher von wirtschaftspolitischen Erwägungen geprägten Anordnungen der Reichsregierung hielt bis 1937 an, als auch reichsweit die Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen verschärft wurden.

Zu den Betroffenen gehörte z. B. das Modehaus Hugo Landauer, das am 11. Juni 1936 von den Geschwistern Vetter übernommen wurde. Neben einer Reihe kleinerer und mittlerer Geschäfte wurden auch die Kaufhäuser Tietz und Knopf arisiert, Tietz bereits 1937 als Kaufhaus Union. Knopf folgte im September 1938 und wurde von Friedrich Hölscher weitergeführt. Arisiert wurden 1939 auch die Bankhäuser Baer & Elend, Ignaz Ellern und Veit L. Homburger. Darüber hinaus wurde jüdischer Grundbesitz arisiert, wobei die Stadt allein für 5 Millionen Mark Grundstücke kaufte.

Die breite Öffentlichkeit in Karlsruhe bekam den Prozess der Arisierung mit vor allem durch die Reklame der neuen Eigentümer Notiz, die reißerisch mit dem Besitzerwechsel warben, wie zum Beispiel im Fall des Kaufhauses der Geschwister Knopf.

Quellen

Zahlreiche, aber unvollständige Akten zur Arisierung, beaufsichtigt durch das Bad. Finanz- und Wirtschaftsministerium in GLA 237/Zug. 1967-19.

Literatur

Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung, 2. Aufl. Heidelberg 1996; Josef Werner: Hakenkreuz und Judenstern. Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, 2. Aufl. Karlsruhe 1996, passim (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 9), Buch zum Download (PDF) (Zugriff am 27. Juli 2022); Irmtrud Wojak: "Arisierung" im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, hrsg. im Auftrag des Fritz-Bauer-Instituts, Frankfurt a. M. 2000; Marco Wottge: "Arisierung" in der Zeit des Nationalsozialismus in Karlsruhe, Karlsruhe 2020 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 20), hier weitere Quellen- und Literaturangaben).