Menü
Suche

Wiltraut Rupp-von Brünneck


Wiltraut Rupp-von Brünneck (Mitte) bei der Vereidigung des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda (links), Dezember 1971, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A22/153/1/36.

Wiltraut Rupp-von Brünneck

Richterin am Bundesverfassungsgericht, * 7. August 1912 Berlin-Lankwitz, † 18. August 1977 Karlsruhe, ev., ∞ 1965 Hans Rupp, 1 Stiefsohn.

Wiltraut Rupp-von Brünneck stammte aus einer alten preußischen Adelsfamilie. Die Tochter eines deutschnationalen Juristen im preußischen Justizministerium legte 1931 das Abitur ab und studierte 1932-1936 Rechtswissenschaften und Geschichte in Berlin, Königsberg, Göttingen und Heidelberg. 1934 trat sie in Heidelberg dem Nationalsozialistischen Studentenbund bei, später wurde sie auch Mitglied im NS-Rechtswahrerbund und in der NS-Frauenschaft. Obwohl sie nie Mitglied der Nationalsozialistische Partei Deutschlands (NSDAP) war, belegen ihr Engagement in diesen NS-Gliederungen und völkisch geprägte Äußerungen eine mehr als deutliche Nähe zum Nationalsozialismus. Ihr Referendariat absolvierte sie bei dem Protegé von Hermann Göring Rüdiger Graf von der Goltz, der nach der so genannten Reichskristallnacht (Novemberpogrom) Versicherer vertrat, die sich weigerten, geschädigten Juden die ihnen zustehenden Versicherungssummen auszuzahlen.

Nach einer Tätigkeit als Flugmelderin bei der Wehrmacht 1939-1941 wurde sie nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 1941 wissenschaftliche Assistentin am Institut für Arbeitsrecht der Universität Berlin und fing eine Dissertation bei dem NS-Arbeitsrechtler und Antisemiten Wolfgang Siebert an. Von 1943 bis 1945 arbeitete sie im Reichsjustizministerium, zuletzt als Regierungsrätin im Grundbuch- und Erbrechtsreferat. Auch hier funktionierte sie im Sinne der NS-Ideologie, da arisierte Grundstücke ohne von ihr gelöschte Lasten von den deutschen Käufern erworben werden konnten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es ihr, ihre NS-Vergangenheit zu vertuschen und sogar als eine Gegnerin des Nationalsozialismus zu gelten. Erst die 2022 erschienene Biographie von Fabian Michl korrigierte dieses Bild.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es ihr dessen ungeachtet 1945/46 als Richterin am Amtsgericht Sangerhausen und am Landgericht Merseburg zu arbeiten. Wiederholt stellte sie in Spruchkammerverfahren Entlastungszeugnisse für deutlich belastete Personen aus. 1947 wechselte sie ins Hessische Justizministerium als Referentin in der Abteilung für Öffentliches Recht. In dieser Funktion beteiligte sie sich als Sachverständige des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rats an der Ausarbeitung des Grundgesetzes.

1952 wurde die aktive Protestantin Mitglied des kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 1953 übernahm von Brünneck die Leitung der Abteilung für Bundesratsangelegenheiten in der Hessischen Staatskanzlei. Als zweite Frau wurde sie 1963 auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Richterin am Bundesverfassungsgericht, wo sie im Ersten Senat Erna Scheffler nachfolgte. Bekanntheit erlangte sie dort durch ihren erfolgreichen Einsatz für die Möglichkeit der Veröffentlichung von Sondervoten überstimmter Richter. Davon machte sie selbst 1971-1976 siebenmal Gebrauch. Einflussreiche Sondervoten der inzwischen mit dem Richterkollegen Hans Rupp vom Zweiten Senat Verheirateten betrafen den sogenannten Mephistobeschluss, in dem sie die Kunstfreiheit höher als den weitläufigen Begriff der Menschenwürde bewertete oder das Urteil über das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Großen Strafrechtsreform von 1974, in dem sie sich klar gegen eine Strafverfolgung der Schwangeren aussprach. 1971 war sie in ihrer Funktion wiedergewählt worden, starb aber vor Ablauf ihrer zweiten Amtszeit.

1977 verliehen die Universität Frankfurt die Ehrendoktorwürde an Rupp-von Brünneck und das Land Hessen die Wilhelm-Leuschner-Medaille. 2006 erhielt eine Grünanlage im Stadtteil Neureut-Kirchfeld ihren Namen.

René Gilbert/Ernst Otto Bräunche 2015/2022

Quelle

HStAS J 191 Rupp von Brünneck.

Werk

Die Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in den Grundrechten, insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 1970; Verfassungsgerichtsbarkeit und gesetzgebende Gewalt. Wechselseitiges Verhältnis zwischen Verfassungsgericht und Parlament, in: Archiv des öffentlichen Rechts 102 (1977), S. 1-26; Verfassung und Verantwortung, Gesammelte Schriften und Sondervoten, hrsg. von Hans Peter Schneider, mit einer Gedenkrede von Prof. Dr. Ernst Benda, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Baden-Baden 1983.

Literatur

Wiltraut Rupp-von Brünneck, Bundesverfassungsrichterin zum Gedächtnis, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 1977, 48, S. 29-48; Ernst Benda: Zum Gedenken an Wiltraut Rupp-von Brünneck, in: Deutsche Richterzeitung 1978, S. 35-39; Paul Feuchte: Rupp von Brünneck, Wiltraut, in: Baden-Württembergische Biographien Bd. II, hrsg. von Bernd Ottnad, Stuttgart 1999, S. 377-380 https://www.leo-bw.de/detail/-/Detail/details/PERSON/kgl_biographien/126351244/Rupp-von+Br%C3%BCnneck+Wiltraut (Zugriff am 25. April 2022); Christian Waldhoff: Rupp-von Brünneck, Wiltraut Emmi Agathe Karola Margarete geborene von Brünneck, in: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 22, Berlin 2005, S. 279 f.; Fabian Michl: Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912–1977). Juristin, Spitzenbeamtin, Verfassungsrichterin, Frankfurt/New York 2022.