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Arisierung ist ein originär nationalsozialistischer Terminus für die Übernahme von <lex id="ereig-0048">jüdischem</lex> Eigentum in sogenanntes arisches Eigentum. Im engeren Sinn umfasst es die zwangsweise Konfiskation insbesondere durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 und die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens - Immobilienverkauf - vom 3. Dezember 1938. Betriebe und Geschäfte, die bis zum 31. Dezember 1938 nicht in "arische Hand" übergegangen waren, wurden zwangsweise liquidiert. Arisierung umfasst aber auch den Verkauf von jüdischem Wirtschaftseigentum oder die Auflösung desselben von 1933 bis zum 12. November 1938, wobei die jüdischen Eigentümer meist gezwungen waren, ihre Eigentumsanteile in der Regel unter dem Marktwert zu veräußern. Im weiteren Sinne umfasst die Arisierung auch die Verdrängung von Juden durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 oder die Verdrängung aus den freien Berufen der Ärzteschaft oder der Rechtsanwälte. |
Arisierung ist ein originär nationalsozialistischer Terminus für die Übernahme von <lex id="ereig-0048">jüdischem</lex> Eigentum in sogenanntes arisches Eigentum. Im engeren Sinn umfasst es die zwangsweise Konfiskation insbesondere durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 und die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens - Immobilienverkauf - vom 3. Dezember 1938. Betriebe und Geschäfte, die bis zum 31. Dezember 1938 nicht in "arische Hand" übergegangen waren, wurden zwangsweise liquidiert. Arisierung umfasst aber auch den Verkauf von jüdischem Wirtschaftseigentum oder die Auflösung desselben von 1933 bis zum 12. November 1938, wobei die jüdischen Eigentümer meist gezwungen waren, ihre Eigentumsanteile in der Regel unter dem Marktwert zu veräußern. Im weiteren Sinne umfasst die Arisierung auch die Verdrängung von Juden durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 oder die Verdrängung aus den freien Berufen der Ärzteschaft oder der Rechtsanwälte. |
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1933 gab es in Karlsruhe 533 jüdische Unternehmen, von denen 1938 die meisten liquidiert oder in "arischen Besitz" übergegangen waren. Von den bis 1937 arisierten 248 Betrieben waren 29 % bereits im ersten Jahr nach der Machrübernahme betroffen, als nationalsozialistische Terror- und Verdrängungsmaßnahmen gegen Juden das Geschehen prägten. Nach dem so genannten Judenboykott am 1. April 1933 hatte die Reichsregierung allerdings weitere Repressalien wegen der negativen Berichterstattung in ausländischen Medien und zur Stabiliserung der deutschen Wirtschaft zunächst verboten. Im Gegensatz dazu hatte die Stadt Karlsruhe aber alle jüdischen Geschäfte von städtischen Aufträgen ausgeschlossen. Dieser Konflikt zwischen dem lokalen Vorgehen mit anhaltenden Repressionern gegen jüdische Geschäfte und den eher von wirtschaftspolitischen Erwägungen geprägten Anordnungen der Reichsregierung hielt bis 1937 an, als auch reichsweit die Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen verschärft wurden. Danach setzte eine neue Arisierungswelle ein, die nach der Reichpogromnacht zur Flucht zahlreicher weiterer jüdischer Unternehmer führte. |
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| ⚫ | Zu den Betroffenen der Arisierung gehörten renommierte Firmen wie das Modehaus Hugo Landauer, das am 11. Juni 1936 von den Geschwistern Vetter übernommen wurde. Neben einer Reihe kleinerer und mittlerer Geschäfte wurden auch die <lex id="ereig-0152">Kaufhäuser</lex> <lex id="ins-0261">Tietz</lex> und <lex id="ins-0260">Knopf</lex> arisiert, Tietz bereits 1937 als Kaufhaus Union. Knopf folgte im September 1938 und wurde von Friedrich Hölscher weitergeführt. Arisiert wurden 1939 auch die Bankhäuser <lex id="ins-0267">Strauss & Co.</lex>, <lex id="ins-1704">Baer & Elend</lex>, <lex id="ins-1677">Ignaz Ellern</lex> und <lex id="ins-0264">Veit L. Homburger</lex> sowie die Papierfabrik <lex id="ins-0064">Bernheimer & Vogel</lex>Bernheimer & Vogel, die Durlacher Lederfabrik <lex id="ins-0141">Hermann & Ettlinger</lex>, die Holzfabrik <lex id="ins-0059">H. Fuchs Söhne</lex>, die Galerie Moos, die Hadernsortieranstalt S. Nachmann, die Möbelfabrik <lex id="ins-0063>Reutlinger & Co.</lex>, die Hadernsortieranstalt <lex id="ins-0126">Vogel & Schnurmann</lex> und die <lex id="ins-0153">Malzfabrik Wimpfheimer</lex>. Darüber hrnaus wurde jüdischer Grundbesitz arisiert, wobei die Stadt allein für fünf Millionen Mark Grundstücke kaufte. |
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| ⚫ | Die breite Öffentlichkeit in Karlsruhe bekam den Prozess der Arisierung mit vor allem durch die Reklame der neuen Eigentümer, die reißerisch mit dem Besitzerwechsel warben wie zum Beispiel im Fall des Kaufhauses der Geschwister Knopf. Letztlich waren die Arisierungen insgesamt öffentlich, das Verschwinden jüdischer Geschäfte konnte ebenso wie die erzwungene Emigration und ab 1940 die Deportation der verbliebenen jüdischen Beölkerung verborgen bleiben. |
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Jürgen Schuhladen Krämer 2025 |
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Zahlreiche, aber unvollständige Akten zur Arisierung, beaufsichtigt durch das Bad. Finanz- und Wirtschaftsministerium in GLA 237/Zug. 1967-19. |
Zahlreiche, aber unvollständige Akten zur Arisierung, beaufsichtigt durch das Bad. Finanz- und Wirtschaftsministerium in GLA 237/Zug. 1967-19. |
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==Literatur== |
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Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung, 2. Aufl. Heidelberg 1996; Josef Werner: Hakenkreuz und Judenstern. Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, 2. Aufl. Karlsruhe 1996 |
Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung, 2. Aufl. Heidelberg 1996; Josef Werner: Hakenkreuz und Judenstern. Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, 2. Aufl. Karlsruhe 1996 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 9); Irmtrud Wojak: "Arisierung" im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, hrsg. im Auftrag des Fritz-Bauer-Instituts, Frankfurt a. M. 2000; Marco Wottge: "Arisierung" in der Zeit des Nationalsozialismus in Karlsruhe, Karlsruhe 2020 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 20), hier weitere Quellen- und Literaturangaben. |
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Aktuelle Version vom 2. Oktober 2025, 17:58 Uhr
Arisierung
Arisierung ist ein originär nationalsozialistischer Terminus für die Übernahme von jüdischem Eigentum in sogenanntes arisches Eigentum. Im engeren Sinn umfasst es die zwangsweise Konfiskation insbesondere durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 und die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens - Immobilienverkauf - vom 3. Dezember 1938. Betriebe und Geschäfte, die bis zum 31. Dezember 1938 nicht in "arische Hand" übergegangen waren, wurden zwangsweise liquidiert. Arisierung umfasst aber auch den Verkauf von jüdischem Wirtschaftseigentum oder die Auflösung desselben von 1933 bis zum 12. November 1938, wobei die jüdischen Eigentümer meist gezwungen waren, ihre Eigentumsanteile in der Regel unter dem Marktwert zu veräußern. Im weiteren Sinne umfasst die Arisierung auch die Verdrängung von Juden durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 oder die Verdrängung aus den freien Berufen der Ärzteschaft oder der Rechtsanwälte.
1933 gab es in Karlsruhe 533 jüdische Unternehmen, von denen 1938 die meisten liquidiert oder in "arischen Besitz" übergegangen waren. Von den bis 1937 arisierten 248 Betrieben waren 29 % bereits im ersten Jahr nach der Machrübernahme betroffen, als nationalsozialistische Terror- und Verdrängungsmaßnahmen gegen Juden das Geschehen prägten. Nach dem so genannten Judenboykott am 1. April 1933 hatte die Reichsregierung allerdings weitere Repressalien wegen der negativen Berichterstattung in ausländischen Medien und zur Stabiliserung der deutschen Wirtschaft zunächst verboten. Im Gegensatz dazu hatte die Stadt Karlsruhe aber alle jüdischen Geschäfte von städtischen Aufträgen ausgeschlossen. Dieser Konflikt zwischen dem lokalen Vorgehen mit anhaltenden Repressionern gegen jüdische Geschäfte und den eher von wirtschaftspolitischen Erwägungen geprägten Anordnungen der Reichsregierung hielt bis 1937 an, als auch reichsweit die Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen verschärft wurden. Danach setzte eine neue Arisierungswelle ein, die nach der Reichpogromnacht zur Flucht zahlreicher weiterer jüdischer Unternehmer führte.
Zu den Betroffenen der Arisierung gehörten renommierte Firmen wie das Modehaus Hugo Landauer, das am 11. Juni 1936 von den Geschwistern Vetter übernommen wurde. Neben einer Reihe kleinerer und mittlerer Geschäfte wurden auch die Kaufhäuser Tietz und Knopf arisiert, Tietz bereits 1937 als Kaufhaus Union. Knopf folgte im September 1938 und wurde von Friedrich Hölscher weitergeführt. Arisiert wurden 1939 auch die Bankhäuser Strauss & Co., Baer & Elend, Ignaz Ellern und Veit L. Homburger sowie die Papierfabrik Bernheimer & VogelBernheimer & Vogel, die Durlacher Lederfabrik Hermann & Ettlinger, die Holzfabrik H. Fuchs Söhne, die Galerie Moos, die Hadernsortieranstalt S. Nachmann, die Möbelfabrik Reutlinger & Co., die Hadernsortieranstalt Vogel & Schnurmann und die Malzfabrik Wimpfheimer. Darüber hrnaus wurde jüdischer Grundbesitz arisiert, wobei die Stadt allein für fünf Millionen Mark Grundstücke kaufte.
Die breite Öffentlichkeit in Karlsruhe bekam den Prozess der Arisierung mit vor allem durch die Reklame der neuen Eigentümer, die reißerisch mit dem Besitzerwechsel warben wie zum Beispiel im Fall des Kaufhauses der Geschwister Knopf. Letztlich waren die Arisierungen insgesamt öffentlich, das Verschwinden jüdischer Geschäfte konnte ebenso wie die erzwungene Emigration und ab 1940 die Deportation der verbliebenen jüdischen Beölkerung verborgen bleiben.
Jürgen Schuhladen Krämer 2025
Quellen
Zahlreiche, aber unvollständige Akten zur Arisierung, beaufsichtigt durch das Bad. Finanz- und Wirtschaftsministerium in GLA 237/Zug. 1967-19.
Literatur
Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung, 2. Aufl. Heidelberg 1996; Josef Werner: Hakenkreuz und Judenstern. Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, 2. Aufl. Karlsruhe 1996 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 9); Irmtrud Wojak: "Arisierung" im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, hrsg. im Auftrag des Fritz-Bauer-Instituts, Frankfurt a. M. 2000; Marco Wottge: "Arisierung" in der Zeit des Nationalsozialismus in Karlsruhe, Karlsruhe 2020 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 20), hier weitere Quellen- und Literaturangaben.