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De:Lexikon:ins-1099: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Ins-1099 Badisches Landespolizeiamt 8 Bildstelle III 1556.jpg|alternativtext=Marktplatz mit Blick auf das Bezirksamt, in dem das Landespolizeiamt untergebracht war, 1930, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Bildstelle III 1556 (Ausschnitt).|links|mini|<lex id="top-3108">Marktplatz</lex> mit Blick auf das <lex id="ins-1086">Bezirksamt</lex>, in dem das Landespolizeiamt untergebracht war, 1930, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Bildstelle III 1556 (Ausschnitt).]]

Schon bald nach der Gründung der <lex id="ereig-0212">Weimarer Republik</lex> sahen sich die junge Demokratie und ihre Vertreter in zunehmendem Maße von links- und rechtsextremen Kräften bedroht. Deshalb wurde am 23. Juli 1922 nach der Ermordung des Reichsaußenministers Walther Rathenau durch Mitglieder der rechtsradikalen Organisation Consul das Gesetz zum Schutz der Republik erlassen. Damit konnten antidemokratische Organisationen verboten und Straftaten gegen Politiker härter bestraft werden.
Schon bald nach der Gründung der <lex id="ereig-0212">Weimarer Republik</lex> sahen sich die junge Demokratie und ihre Vertreter in zunehmendem Maße von links- und rechtsextremen Kräften bedroht. Deshalb wurde am 23. Juli 1922 nach der Ermordung des Reichsaußenministers Walther Rathenau durch Mitglieder der rechtsradikalen Organisation Consul das Gesetz zum Schutz der Republik erlassen. Damit konnten antidemokratische Organisationen verboten und Straftaten gegen Politiker härter bestraft werden.


Vor diesem Hintergrund war in Baden bereits am 15. Mai 1922 ein Polizeilicher Erkennungsdienst bei der <lex id="ins-1461">Polizeidirektion</lex> Karlsruhe eingerichtet worden. Schon am 20. November 1922 erhielt der Erkennungsdienst, offenbar nach dem Vorbild der Länder Württemberg und Sachsen, die Bezeichnung Landespolizeiamt. Begründet wurde diese Umbenennung mit der Zunahme der Aufgaben des polizeilichen Erkennungsdienstes und der polizeilichen Nachrichtensammlung. Die Neuerungen auf dem Gebiet der Kriminaltechnik und die Notwendigkeit einer planmäßigen Verbrechensbekämpfung durch eine landesweit operierende Polizei führten generell zur Verstaatlichung der Kriminalpolizei und zur Einrichtung von Landespolizeiämtern Anfang der 1920er-Jahre. Da Baden zu den Ländern gehörte, in denen das Republikschutzgesetz am konsequentesten umgesetzt wurde, war die Einrichtung eines Landespolizeiamts mit nachrichtendienstlichen Aufgaben letztlich folgerichtig.
Vor diesem Hintergrund war in Baden bereits am 15. Mai 1922 ein Polizeilicher Erkennungsdienst bei der <lex id="ins-1461">Polizeidirektion</lex> Karlsruhe eingerichtet worden, nachdem andere Städte wie Frankfurt und München damit gute Erfahrungen gemacht hatten. Ihren Ausgang hatte die Gründung durch die schon seite mehreren Jahren angelegte Fingerabdrucksammlung. Schon am 20. November 1922 erhielt der Erkennungsdienst, offenbar nach dem Vorbild der Länder Württemberg und Sachsen, die Bezeichnung Landespolizeiamt. Begründet wurde diese Umbenennung mit der Zunahme der Aufgaben des polizeilichen Erkennungsdienstes und der polizeilichen Nachrichtensammlung. Zu den Aufgaben gehörten nun neben der Fingerabdrucksammlung, die Nachrichtensammlung, die Bekämpfung des Wuchers, der Preistreiberei und des Schmuggels sowie die Auswertung von Fotographien für polizeiliche Ermittlungen, die Überwachung des Grenzverkehrs, die Nachrichtenstelle für vermisste Personen und unbekannte Tote, die Bekämpfung des Mädchenhandels und eine "Zigeunerpolizeistelle". Wenig später kamen noch die Bekämpfung der Falschmünzerei und von "Schmutz und Schund" hinzu. Die Neuerungen auf dem Gebiet der Kriminaltechnik und die Notwendigkeit einer planmäßigen Verbrechensbekämpfung durch eine landesweit operierende Polizei führten generell zur Verstaatlichung der Kriminalpolizei und zur Einrichtung von Landespolizeiämtern Anfang der 1920er-Jahre. Da Baden zu den Ländern gehörte, in denen das Republikschutzgesetz am konsequentesten umgesetzt wurde, war die Einrichtung eines Landespolizeiamts mit nachrichtendienstlichen Aufgaben letztlich folgerichtig.


Das badische Landespolizeiamt umfasste die Abteilung E für erkennungsdienstliche Aufgaben und die Abteilung N für den Nachrichtendienst (sogenannte politische Polizei) einschließlich der Aufgabe der 1909 als Zentrale des polizeilichen Erkennungsdienstes gegründeten Zentralpolizeistelle. Außerdem gab es über das Land verteilt 13 an die örtlichen Polizeibehörden angegliederte Außenstellen. Über die Wiedereinrichtung eines Nachrichtendienstes hatte man in Baden schon im Jahr 1919 nach den Mannheimer Unruhen diskutiert. Der preußische Gesandte Hugo Walter von Schmidthals teilte dem preußischen Staatsministerium mit, dass der badische Innenminister <lex id="bio-0060">Adam Remmele</lex> die Notwendigkeit eines eigenen badischen Nachrichtendienstes aber erst eingesehen habe, als er feststellen musste, dass man in Stuttgart über die kommunistischen Unruhen im Juni 1919 in Mannheim und im badischen Oberland besser unterrichtet gewesen war als im badischen <lex id="ins-1408">Innenministerium</lex>. Remmele beauftragte daraufhin die Zentralpolizeistelle unter Otto Weitzel mit der Wiedereinrichtung der Zentralpolizeistelle, die der Öffentlichkeit als Einrichtung einer "Zentrale gegen den Schleichhandel" vorgestellt wurde. Für den nachrichtendienstlichen Teil ihrer Aufgaben erhielt die Zentralstelle aber keine besonderen Finanzmittel. Noch im Jahr 1922 übernahm der seit Ende 1919 in Karlsruhe tätige Polizeidirektor <lex id="bio-2168">Paul Haußer</lex> die Leitung des Landespolizeiamtes. Die personelle Stärke des Landespolizeiamts lässt sich für die Anfangszeit nicht genau ermitteln, 1925 werden neben Haußer 23 weitere Personen genannt. Am 1. April des Jahres war dem Landespolizeiamt ein polizeilicher Nachrichtendienst angliedert, der die Straftaten- und die Spezialistenkartei, die Wertsachenkartei, die Gefangenen- und die Kennzeichenkartei führte und die Falschgeldzentrale einschloss. Seit dem 1. April 1928 gab das Landespolizeiamt das Badische Fahndungsblatt heraus.
Das badische Landespolizeiamt umfasste die Abteilung E für erkennungsdienstliche Aufgaben und die Abteilung N für den Nachrichtendienst (sogenannte politische Polizei) einschließlich der Aufgabe der 1909 als Zentrale des polizeilichen Erkennungsdienstes gegründeten Zentralpolizeistelle. Außerdem gab es über das Land verteilt 13 an die örtlichen Polizeibehörden angegliederte Außenstellen. Über die Wiedereinrichtung eines Nachrichtendienstes hatte man in Baden schon im Jahr 1919 nach den Mannheimer Unruhen diskutiert. Der preußische Gesandte Hugo Walter von Schmidthals teilte dem preußischen Staatsministerium mit, dass der badische <lex id="ins-1408">Innenminister</lex> <lex id="bio-0060">Adam Remmele</lex> die Notwendigkeit eines eigenen badischen Nachrichtendienstes aber erst eingesehen habe, als er feststellen musste, dass man in Stuttgart über die kommunistischen Unruhen im Juni 1919 in Mannheim und im badischen Oberland besser unterrichtet gewesen war als im badischen Innenministerium. Remmele beauftragte daraufhin die Zentralpolizeistelle unter Otto Weitzel mit der Wiedereinrichtung der Zentralpolizeistelle, die der Öffentlichkeit als Einrichtung einer "Zentrale gegen den Schleichhandel" vorgestellt wurde. Für den nachrichtendienstlichen Teil ihrer Aufgaben erhielt die Zentralstelle aber keine besonderen Finanzmittel. Noch im Jahr 1922 übernahm der seit Ende 1919 in Karlsruhe tätige Polizeidirektor <lex id="bio-2168">Paul Haußer</lex> die Leitung des Landespolizeiamtes. Die personelle Stärke des Landespolizeiamts lässt sich für die Anfangszeit nicht genau ermitteln, 1925 werden neben Haußer 23 weitere Personen genannt. Am 1. April des Jahres war dem Landespolizeiamt ein polizeilicher Nachrichtendienst angliedert, der die Straftaten- und die Spezialistenkartei, die Wertsachenkartei, die Gefangenen- und die Kennzeichenkartei führte und die Falschgeldzentrale einschloss. Seit dem 1. April 1928 gab das Landespolizeiamt das Badische Fahndungsblatt heraus.


Anfang 1924 hatte Haußer angekündigt, dass das Landespolizeiamt in unregelmäßigen Zeitabständen über politische Vorgänge und Parteien (insbesondere Rechts- und Linksradikaler) berichten werde. Bereits vor dem Einsetzen dieser regelmäßigen Berichte hatte das Landespolizeiamt die <lex id="ins-0321">Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)</lex> auf der linken und die <lex id="ins-0324">Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)</lex> und deren Tarnorganisationen auf der rechten Seite des Parteienspektrums beobachtet. Schon Ende 1923 war eine Denkschrift über die KPD versandt worden, die nach einem Teil A über die Organisation der KPD im Gesamtreich einen Teil B über die Organisation in Baden mit Aufstellungen über die Zahl der Ortsgruppen und Mitgliederzahlen in den acht badischen Unterbezirken enthält. Dies ist das erste von dem Landespolizeiamt erstellte Schriftstück zur Überwachung der links- und rechtsextremen Parteien und Organisationen. Es folgte eine Serie von 26 regulären Berichten, die unter anderem an die badischen Landeskommissäre versandt wurden. In der Endphase der Weimarer Republik wurde die regelmäßige Berichterstattung wohl möglichweise wegen der rapiden Zunahme der Angriffe auf die Demokratie eingestellt. Im August 1930 stellte das Landespolizeiamt aber eine weitere Denkschrift über "Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. Entwicklung und Tätigkeit des Gaues Baden seit der Landtagswahl vom 27. Oktober 1929" zusammen. Am 15. Oktober 1930 folgte "Die Reichstagswahl vom 14. September 1930 in Baden" und am 7. September 1931 "Die kommunistische Bewegung in Baden". Die im Staatsarchiv Freiburg und im <lex id="ins-0802">Generallandesarchiv Karlsruhe</lex> überlieferte Serie von 26 regulären Berichten und vier Spezialberichten dürfte komplett sein bis auf zwei Berichte, einen, der im Oktober/November 1925, und einen, der im Oktober/November 1928 hätte vorgelegt werden müssen, wenn man die ansonsten üblichen Abstände eingehalten hätte.
Anfang 1924 hatte Haußer angekündigt, dass das Landespolizeiamt in unregelmäßigen Zeitabständen über politische Vorgänge und Parteien (insbesondere Rechts- und Linksradikaler) berichten werde. Bereits vor dem Einsetzen dieser regelmäßigen Berichte hatte das Landespolizeiamt die <lex id="ins-0321">Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)</lex> auf der linken und die <lex id="ins-0324">Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)</lex> und deren Tarnorganisationen auf der rechten Seite des Parteienspektrums beobachtet. Schon Ende 1923 war eine Denkschrift über die KPD versandt worden, die nach einem Teil A über die Organisation der KPD im Gesamtreich einen Teil B über die Organisation in Baden mit Aufstellungen über die Zahl der Ortsgruppen und Mitgliederzahlen in den acht badischen Unterbezirken enthält. Dies ist das erste vom Landespolizeiamt erstellte Schriftstück zur Überwachung der links- und rechtsextremen Parteien und Organisationen. Es folgte eine Serie von 26 regulären Berichten, die unter anderem an die badischen Landeskommissäre versandt wurden. In der Endphase der Weimarer Republik wurde die regelmäßige Berichterstattung wohl möglichweise wegen der rapiden Zunahme der Angriffe auf die Demokratie eingestellt. Im August 1930 verfasste das Landespolizeiamt aber eine weitere Denkschrift über "Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. Entwicklung und Tätigkeit des Gaues Baden seit der Landtagswahl vom 27. Oktober 1929". Am 15. Oktober 1930 folgte "Die Reichstagswahl vom 14. September 1930 in Baden" und am 7. September 1931 "Die kommunistische Bewegung in Baden". Die im Staatsarchiv Freiburg und im <lex id="ins-0802">Generallandesarchiv Karlsruhe</lex> überlieferte Serie von 26 regulären Berichten und vier Spezialberichten dürfte komplett sein bis auf zwei Berichte, einen, der im Oktober/November 1925, und einen, der im Oktober/November 1928 hätte vorgelegt werden müssen, wenn man die ansonsten üblichen Abstände eingehalten hätte. Die folgenden Organisationen oder Parteien wurden vom Badischen Landespolizeiamt überwacht und in der Rubrik Rechtsbewegung aufgeführt, von denen die meisten aber nur einmal in den Berichten erscheinen: Bismarckjugend, Bund Deutscher Neupfadfinder, Deutsche Ehrenlegion, Deutsche Partei, Deutscher Bund, Deutschvölkische Reichspartei, Deutschvölkische Freiheitspartei, Frontbann, Frontkriegerbund, Gesellschaft der deutschen Geistes- und Lebenserneuerung, Großdeutsche Volksgemeinschaft, Großdeutscher Jugendbund, Großdeutscher Jugendbund, Hochschulring deutscher Art, <lex id="ins-0399">Jungdeutscher Orden,</lex>, Jugendvereinigungen Knappenschaft, Konrad Wiederholdtbund, Nationalsozialistische Freiheitsbewegung, NSDAP, Partei der Deutschen, Republikanische Partei, <lex id="ins-1940">Schlageterbund</lex>, <lex id="ins-0411">Stahlhelm</lex>, Unabhängige Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterbewegung, Vaterländische Arbeitsgemeinschaft, Verein für Kleinkaliberschießen Konstanz, Vereinigte vaterländische Verbände Badens, Völkisch-deutsche Jugendbewegung Karlsruhe, Völkisch-sozialer Block, <lex id="ins-1938">Wehrwolf</lex>, <lex id="ins-1939">Bund Wiking (Wikingbund)</lex>. Die Linksbewegung umfasste vor allem die KPD und ihre Organsiationen.


Die Berichte erweitern die Kenntnisse über die politische Entwicklung in Baden und die links- und rechtsextremen Parteien und Organisationen während der Weimarer Republik. In den Jahren 1923 bis 1925 wurde die KPD als die größere Bedrohung betrachtet, dann aber schon bald die NSDAP. Die Arbeit des Landespolizeiamts konnte in Baden allerdings auch nicht verhindern, dass sich schließlich die NSDAP durchsetzte und innerhalb kürzester Zeit im Zuge der <lex id="ereig-0111">Machtübernahme und Gleichschaltung</lex> die demokratischen Strukturen beseitigte.
Die Berichte erweitern die Kenntnisse über die politische Entwicklung in Baden und die links- und rechtsextremen Parteien und Organisationen während der Weimarer Republik. In den Jahren 1923 bis 1925 wurde die KPD als die größere Bedrohung betrachtet, dann aber schon bald die NSDAP. Die Arbeit des Landespolizeiamts konnte in Baden allerdings auch nicht verhindern, dass sich schließlich die NSDAP durchsetzte und innerhalb kürzester Zeit im Zuge der <lex id="ereig-0111">Machtübertragung </lex> auf die NSDAP die demokratischen Strukturen beseitigte.


Bereits unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichskommissar hatte sich Gauleiter <lex id="bio-0064">Robert Wagner</lex> mit einer Neuordnung der Polizei befasst. Am 8. März ernannte er den ehemaligen Polizeioberleutnant und späteren badischen Innenminister <lex id="bio-1417">Karl Pflaumer</lex> zum Kommissar zur besonderen Verwendung (z. b. V.), der im Wesentlichen für das Polizeiwesen zuständig war. Haußer wurde beurlaubt, seine Dienstgeschäfte übernahm der badische SA-Führer <lex id="bio-1003">Hanns Ludin</lex>. In den folgenden Wochen entstand eine Einheitspolizei unter Leitung eines Landeskriminalpolizeiamtes, das aus dem ehemaligen Landespolizeiamt hervorging, in dem zunächst noch keine eigene <lex id="ins-1480">Geheime Staatspolizei</lex> vorgesehen war. Offensichtlich in Anlehnung an Preußen, wo rasch eine Gestapo entstanden war, schwenkten auch die badischen Machthaber um. 1933 verfügte das neue badische Landeskriminalgesetz die Schaffung eines Landeskriminalamtes und, diesem nachgeordnet, einer Geheimen Staatspolizei.
Bereits unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichskommissar hatte sich Gauleiter <lex id="bio-0064">Robert Wagner</lex> mit einer Neuordnung der Polizei befasst. Am 8. März ernannte er den ehemaligen Polizeioberleutnant und späteren badischen Innenminister <lex id="bio-1417">Karl Pflaumer</lex> zum Kommissar zur besonderen Verwendung (z. b. V.), der im Wesentlichen für das Polizeiwesen zuständig war. Haußer wurde beurlaubt, seine Dienstgeschäfte übernahm der badische <lex id="ins-1939">SA</lex>-Führer <lex id="bio-1003">Hanns Ludin</lex>. In den folgenden Wochen entstand eine Einheitspolizei unter Leitung eines Landeskriminalpolizeiamtes, das aus dem ehemaligen Landespolizeiamt hervorging, in dem zunächst noch keine eigene <lex id="ins-1480">Geheime Staatspolizei</lex> vorgesehen war. Offensichtlich in Anlehnung an Preußen, wo rasch eine Gestapo entstanden war, schwenkten auch die badischen Machthaber um. 1933 verfügte das neue badische Landeskriminalgesetz die Schaffung eines Landeskriminalamtes und, diesem nachgeordnet, einer Geheimen Staatspolizei.


<div style="text-align:right;">''Ernst Otto Bräunche 2024''</div>
<div style="text-align:right;">''Ernst Otto Bräunche 2024''</div>


==Quellen==
==Quellen==
GLA 309/6160-6161; Staatsarchiv Freiburg A 96/1 1617, https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_zoom/thumbnails.php?bestand=22869&id=2369155&syssuche=1617&logik=und; Karlsruher Zeitungen 1920-1933, https://digital.blb-karlsruhe.de/topic/view/7756828, vor allem Badische Presse vom 21. August 1933, https://digital.blb-karlsruhe.de/topic/view/7756828 (Zugriff jeweils am 24. Mai 2024).
GLA 309/6160-6161; STAF A 96/1 1617, https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_zoom/thumbnails.php?bestand=22869&id=2369155&syssuche=1617&logik=und; Anlage zum Genedarmerie-Verordnungsblatt 1925 Nr. 4, in: STAF B 278/1; Karlsruher Zeitungen 1920-1933 https://digital.blb-karlsruhe.de/topic/view/7756828, vor allem Badische Presse vom 21. Februar 1933 https://digital.blb-karlsruhe.de/blbz/periodical/pageview/2106087?query=Landespolizeiamt<nowiki/>(Zugriff jeweils am 24. Mai 2024).
==Literatur==
==Literatur==
Ernst Otto Bräunche: Das badische Landespolizeiamt: Die Überwachung der links- und rechtsextremen Parteien in der Weimarer Republik, in: Geschichte als Verantwortung. Festschrift für Hans Fenske zum 60. Geburtstag, hrsg. von Ernst Otto Bräunche und Hermann Hiery, Karlsruhe 1996, S. 85-111; Michael Stolle: Die Geheime Staatspolizei in Baden. Personal, Organisation, Wirkung und Nachwirken einer regionalen Verfolgungsbehörde im Dritten Reich, Konstanz 2001 (= Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus Bd. 6).
Ernst Otto Bräunche: Das badische Landespolizeiamt: Die Überwachung der links- und rechtsextremen Parteien in der Weimarer Republik, in: Geschichte als Verantwortung. Festschrift für Hans Fenske zum 60. Geburtstag, hrsg. von Ernst Otto Bräunche und Hermann Hiery, Karlsruhe 1996, S. 85-111; Michael Stolle: Die Geheime Staatspolizei in Baden. Personal, Organisation, Wirkung und Nachwirken einer regionalen Verfolgungsbehörde im Dritten Reich, Konstanz 2001 (= Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus Bd. 6).

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2025, 10:54 Uhr


Badisches Landespolizeiamt

Marktplatz mit Blick auf das Bezirksamt, in dem das Landespolizeiamt untergebracht war, 1930, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Bildstelle III 1556 (Ausschnitt).
Marktplatz mit Blick auf das Bezirksamt, in dem das Landespolizeiamt untergebracht war, 1930, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Bildstelle III 1556 (Ausschnitt).

Schon bald nach der Gründung der Weimarer Republik sahen sich die junge Demokratie und ihre Vertreter in zunehmendem Maße von links- und rechtsextremen Kräften bedroht. Deshalb wurde am 23. Juli 1922 nach der Ermordung des Reichsaußenministers Walther Rathenau durch Mitglieder der rechtsradikalen Organisation Consul das Gesetz zum Schutz der Republik erlassen. Damit konnten antidemokratische Organisationen verboten und Straftaten gegen Politiker härter bestraft werden.

Vor diesem Hintergrund war in Baden bereits am 15. Mai 1922 ein Polizeilicher Erkennungsdienst bei der Polizeidirektion Karlsruhe eingerichtet worden, nachdem andere Städte wie Frankfurt und München damit gute Erfahrungen gemacht hatten. Ihren Ausgang hatte die Gründung durch die schon seite mehreren Jahren angelegte Fingerabdrucksammlung. Schon am 20. November 1922 erhielt der Erkennungsdienst, offenbar nach dem Vorbild der Länder Württemberg und Sachsen, die Bezeichnung Landespolizeiamt. Begründet wurde diese Umbenennung mit der Zunahme der Aufgaben des polizeilichen Erkennungsdienstes und der polizeilichen Nachrichtensammlung. Zu den Aufgaben gehörten nun neben der Fingerabdrucksammlung, die Nachrichtensammlung, die Bekämpfung des Wuchers, der Preistreiberei und des Schmuggels sowie die Auswertung von Fotographien für polizeiliche Ermittlungen, die Überwachung des Grenzverkehrs, die Nachrichtenstelle für vermisste Personen und unbekannte Tote, die Bekämpfung des Mädchenhandels und eine "Zigeunerpolizeistelle". Wenig später kamen noch die Bekämpfung der Falschmünzerei und von "Schmutz und Schund" hinzu. Die Neuerungen auf dem Gebiet der Kriminaltechnik und die Notwendigkeit einer planmäßigen Verbrechensbekämpfung durch eine landesweit operierende Polizei führten generell zur Verstaatlichung der Kriminalpolizei und zur Einrichtung von Landespolizeiämtern Anfang der 1920er-Jahre. Da Baden zu den Ländern gehörte, in denen das Republikschutzgesetz am konsequentesten umgesetzt wurde, war die Einrichtung eines Landespolizeiamts mit nachrichtendienstlichen Aufgaben letztlich folgerichtig.

Das badische Landespolizeiamt umfasste die Abteilung E für erkennungsdienstliche Aufgaben und die Abteilung N für den Nachrichtendienst (sogenannte politische Polizei) einschließlich der Aufgabe der 1909 als Zentrale des polizeilichen Erkennungsdienstes gegründeten Zentralpolizeistelle. Außerdem gab es über das Land verteilt 13 an die örtlichen Polizeibehörden angegliederte Außenstellen. Über die Wiedereinrichtung eines Nachrichtendienstes hatte man in Baden schon im Jahr 1919 nach den Mannheimer Unruhen diskutiert. Der preußische Gesandte Hugo Walter von Schmidthals teilte dem preußischen Staatsministerium mit, dass der badische Innenminister Adam Remmele die Notwendigkeit eines eigenen badischen Nachrichtendienstes aber erst eingesehen habe, als er feststellen musste, dass man in Stuttgart über die kommunistischen Unruhen im Juni 1919 in Mannheim und im badischen Oberland besser unterrichtet gewesen war als im badischen Innenministerium. Remmele beauftragte daraufhin die Zentralpolizeistelle unter Otto Weitzel mit der Wiedereinrichtung der Zentralpolizeistelle, die der Öffentlichkeit als Einrichtung einer "Zentrale gegen den Schleichhandel" vorgestellt wurde. Für den nachrichtendienstlichen Teil ihrer Aufgaben erhielt die Zentralstelle aber keine besonderen Finanzmittel. Noch im Jahr 1922 übernahm der seit Ende 1919 in Karlsruhe tätige Polizeidirektor Paul Haußer die Leitung des Landespolizeiamtes. Die personelle Stärke des Landespolizeiamts lässt sich für die Anfangszeit nicht genau ermitteln, 1925 werden neben Haußer 23 weitere Personen genannt. Am 1. April des Jahres war dem Landespolizeiamt ein polizeilicher Nachrichtendienst angliedert, der die Straftaten- und die Spezialistenkartei, die Wertsachenkartei, die Gefangenen- und die Kennzeichenkartei führte und die Falschgeldzentrale einschloss. Seit dem 1. April 1928 gab das Landespolizeiamt das Badische Fahndungsblatt heraus.

Anfang 1924 hatte Haußer angekündigt, dass das Landespolizeiamt in unregelmäßigen Zeitabständen über politische Vorgänge und Parteien (insbesondere Rechts- und Linksradikaler) berichten werde. Bereits vor dem Einsetzen dieser regelmäßigen Berichte hatte das Landespolizeiamt die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) auf der linken und die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und deren Tarnorganisationen auf der rechten Seite des Parteienspektrums beobachtet. Schon Ende 1923 war eine Denkschrift über die KPD versandt worden, die nach einem Teil A über die Organisation der KPD im Gesamtreich einen Teil B über die Organisation in Baden mit Aufstellungen über die Zahl der Ortsgruppen und Mitgliederzahlen in den acht badischen Unterbezirken enthält. Dies ist das erste vom Landespolizeiamt erstellte Schriftstück zur Überwachung der links- und rechtsextremen Parteien und Organisationen. Es folgte eine Serie von 26 regulären Berichten, die unter anderem an die badischen Landeskommissäre versandt wurden. In der Endphase der Weimarer Republik wurde die regelmäßige Berichterstattung wohl möglichweise wegen der rapiden Zunahme der Angriffe auf die Demokratie eingestellt. Im August 1930 verfasste das Landespolizeiamt aber eine weitere Denkschrift über "Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. Entwicklung und Tätigkeit des Gaues Baden seit der Landtagswahl vom 27. Oktober 1929". Am 15. Oktober 1930 folgte "Die Reichstagswahl vom 14. September 1930 in Baden" und am 7. September 1931 "Die kommunistische Bewegung in Baden". Die im Staatsarchiv Freiburg und im Generallandesarchiv Karlsruhe überlieferte Serie von 26 regulären Berichten und vier Spezialberichten dürfte komplett sein bis auf zwei Berichte, einen, der im Oktober/November 1925, und einen, der im Oktober/November 1928 hätte vorgelegt werden müssen, wenn man die ansonsten üblichen Abstände eingehalten hätte. Die folgenden Organisationen oder Parteien wurden vom Badischen Landespolizeiamt überwacht und in der Rubrik Rechtsbewegung aufgeführt, von denen die meisten aber nur einmal in den Berichten erscheinen: Bismarckjugend, Bund Deutscher Neupfadfinder, Deutsche Ehrenlegion, Deutsche Partei, Deutscher Bund, Deutschvölkische Reichspartei, Deutschvölkische Freiheitspartei, Frontbann, Frontkriegerbund, Gesellschaft der deutschen Geistes- und Lebenserneuerung, Großdeutsche Volksgemeinschaft, Großdeutscher Jugendbund, Großdeutscher Jugendbund, Hochschulring deutscher Art, Jungdeutscher Orden,, Jugendvereinigungen Knappenschaft, Konrad Wiederholdtbund, Nationalsozialistische Freiheitsbewegung, NSDAP, Partei der Deutschen, Republikanische Partei, Schlageterbund, Stahlhelm, Unabhängige Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterbewegung, Vaterländische Arbeitsgemeinschaft, Verein für Kleinkaliberschießen Konstanz, Vereinigte vaterländische Verbände Badens, Völkisch-deutsche Jugendbewegung Karlsruhe, Völkisch-sozialer Block, Wehrwolf, Bund Wiking (Wikingbund). Die Linksbewegung umfasste vor allem die KPD und ihre Organsiationen.

Die Berichte erweitern die Kenntnisse über die politische Entwicklung in Baden und die links- und rechtsextremen Parteien und Organisationen während der Weimarer Republik. In den Jahren 1923 bis 1925 wurde die KPD als die größere Bedrohung betrachtet, dann aber schon bald die NSDAP. Die Arbeit des Landespolizeiamts konnte in Baden allerdings auch nicht verhindern, dass sich schließlich die NSDAP durchsetzte und innerhalb kürzester Zeit im Zuge der Machtübertragung auf die NSDAP die demokratischen Strukturen beseitigte.

Bereits unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichskommissar hatte sich Gauleiter Robert Wagner mit einer Neuordnung der Polizei befasst. Am 8. März ernannte er den ehemaligen Polizeioberleutnant und späteren badischen Innenminister Karl Pflaumer zum Kommissar zur besonderen Verwendung (z. b. V.), der im Wesentlichen für das Polizeiwesen zuständig war. Haußer wurde beurlaubt, seine Dienstgeschäfte übernahm der badische SA-Führer Hanns Ludin. In den folgenden Wochen entstand eine Einheitspolizei unter Leitung eines Landeskriminalpolizeiamtes, das aus dem ehemaligen Landespolizeiamt hervorging, in dem zunächst noch keine eigene Geheime Staatspolizei vorgesehen war. Offensichtlich in Anlehnung an Preußen, wo rasch eine Gestapo entstanden war, schwenkten auch die badischen Machthaber um. 1933 verfügte das neue badische Landeskriminalgesetz die Schaffung eines Landeskriminalamtes und, diesem nachgeordnet, einer Geheimen Staatspolizei.

Ernst Otto Bräunche 2024

Quellen

GLA 309/6160-6161; STAF A 96/1 1617, https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_zoom/thumbnails.php?bestand=22869&id=2369155&syssuche=1617&logik=und; Anlage zum Genedarmerie-Verordnungsblatt 1925 Nr. 4, in: STAF B 278/1; Karlsruher Zeitungen 1920-1933 https://digital.blb-karlsruhe.de/topic/view/7756828, vor allem Badische Presse vom 21. Februar 1933 https://digital.blb-karlsruhe.de/blbz/periodical/pageview/2106087?query=Landespolizeiamt(Zugriff jeweils am 24. Mai 2024).

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Das badische Landespolizeiamt: Die Überwachung der links- und rechtsextremen Parteien in der Weimarer Republik, in: Geschichte als Verantwortung. Festschrift für Hans Fenske zum 60. Geburtstag, hrsg. von Ernst Otto Bräunche und Hermann Hiery, Karlsruhe 1996, S. 85-111; Michael Stolle: Die Geheime Staatspolizei in Baden. Personal, Organisation, Wirkung und Nachwirken einer regionalen Verfolgungsbehörde im Dritten Reich, Konstanz 2001 (= Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus Bd. 6).