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De:Lexikon:ins-1014: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundlage war das 9. Organisationsedikt des <lex id="ins-1614">Großherzogtums Baden</lex>, das 1809 die Städte nach französischem Vorbild zur untersten Instanz in der staatlichen Verwaltungsorganisation gemacht hatte und nach dem der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft gewählt wurde. Die Ernennung erfolgte aber durch die Staatsbehörde. Der Aufgabenbereich erstreckte sich unter anderem auf die Ortspolizei und die niedere Gerichtsbarkeit mit allerdings beschränkten Befugnissen.
Grundlage war das 9. Organisationsedikt des <lex id="ins-1614">Großherzogtums Baden</lex>, das 1809 die Städte nach französischem Vorbild zur untersten Instanz in der staatlichen Verwaltungsorganisation gemacht hatte und nach dem der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft gewählt wurde. Die Ernennung erfolgte aber durch die Staatsbehörde. Der Aufgabenbereich erstreckte sich unter anderem auf die Ortspolizei und die niedere Gerichtsbarkeit mit allerdings beschränkten Befugnissen.


Erst die <lex id="ereig-0240">Gemeindeordnung</lex> vom 31. Dezember 1831 verringerte die Staatsvormundschaft über die Gemeinden und deren Organe, mit ihr kann man auch in Baden vom Beginn der kommunalen Selbstverwaltung sprechen. Der nun indirekt von der Gemeindeversammlung bzw. dem Großen Ausschuss, später <lex id="ins-1015">Bürgerausschuss</lex>, auf Zeit (zunächst sechs, dann neun Jahre) gewählte Oberbürgermeister saß dem von der Gemeindeversammlung gewählten Gemeinderat vor. Er bekam die Polizeiverwaltung, die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Aufsicht über das Gemeindevermögen und dessen Verwendung, zum Beispiel bei Bauprojekten, persönlich zugeordnet. Nur er durfte die Gemeindeversammlung einberufen. Die Wahl des Oberbürgermeisters musste aber weiterhin von der Staatsbehörde bestätigt werden.
Erst die <lex id="ereig-0240">Gemeindeordnung</lex> vom 31. Dezember 1831 verringerte die Staatsvormundschaft über die Gemeinden und deren Organe, mit ihr kann man auch in Baden vom Beginn der kommunalen Selbstverwaltung sprechen. Der nun indirekt von der Gemeindeversammlung bzw. dem Großen Ausschuss, später <lex id="ins-1015">Bürgerausschuss</lex>, auf Zeit (zunächst sechs, dann neun Jahre) gewählte Oberbürgermeister saß dem von der Gemeindeversammlung gewählten <lex id="ins-1095">Gemeinderat</lex> vor. Er bekam die Polizeiverwaltung, die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Aufsicht über das Gemeindevermögen und dessen Verwendung, zum Beispiel bei Bauprojekten, persönlich zugeordnet. Nur er durfte die Gemeindeversammlung einberufen. Die Wahl des Oberbürgermeisters musste aber weiterhin von der Staatsbehörde bestätigt werden.
Die badische <lex id="ereig-0246">Städteordnung</lex> vom 24. Juni 1874 bestätigte, dass der Oberbürgermeister mit absoluter Mehrheit durch den Bürgerausschuss zu wählen war.
Die badische <lex id="ereig-0246">Städteordnung</lex> vom 24. Juni 1874 bestätigte, dass der Oberbürgermeister mit absoluter Mehrheit durch den Bürgerausschuss zu wählen war.


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Mit der Deutschen Gemeindeordnung übernahm der auf Lebenszeit bestellte Oberbürgermeister als Führer der Verwaltung die „volle und ausschließliche Verantwortung." Berufen wurde er aufgrund des Vertrauens von Partei und Staat. „Zur Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der <lex id="ins-0324">Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)</lex>“ überwachte ein Beauftragter der Partei die Berufung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der <lex id="ins-1095">Gemeinderäte</lex> und wirkte bei dem Erlass der Hauptsatzung mit.
Mit der Deutschen Gemeindeordnung übernahm der auf Lebenszeit bestellte Oberbürgermeister als Führer der Verwaltung die „volle und ausschließliche Verantwortung." Berufen wurde er aufgrund des Vertrauens von Partei und Staat. „Zur Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der <lex id="ins-0324">Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)</lex>“ überwachte ein Beauftragter der Partei die Berufung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der <lex id="ins-1095">Gemeinderäte</lex> und wirkte bei dem Erlass der Hauptsatzung mit.


Nach dem <lex id="ereig-0074">Zweiten Weltkrieg</lex> regelte die amerikanische <lex id="ereig-0091">Besatzung</lex> das Gemeinderecht mit der Verordnung vom 10. Januar 1946, dass der Oberbürgermeister vom Stadtrat gewählt wurde. Zuvor hatte die französische Besatzungsmacht den unbelasteten Verwaltungsbeamten <lex id="bio-0009">Joseph Heinrich</lex> zum ersten Karlsruher Nachkriegsoberbürgermeister ernannt. Ihm Es folgten der noch von den Amerikanern ernannte Oberbürgermeister <lex id="bio-0029">Hermann Veit</lex> und im Januar 1947 der vom Gemeinderat gewählte Oberbürgermeister <lex id="bio-0028">Friedrich Töpper</lex>. Von der wahlberechtigten Bevölkerung wurde Töpper im folgenden Jahr in der ersten Oberbürgermeisterwahl nach dem Krieg bestätigt. Sein Nachfolger <lex id="bio-0016">Günther Klotz</lex> konnte von der am 1. April 1956 in Kraft getretenen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg profitieren, die dem Oberbürgermeister bis heute die drei bedeutendsten Führungsaufgaben in der Stadt zuwies. Als stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates leitet er dessen Sitzungen, zugleich ist er Leiter der Verwaltung sowie Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde. Darüber hinaus verdankt er sein Amt einer Volkswahl. Versuche, diese Machtfülle einzuschränken, blieben weitgehend erfolglos. Der 1975 eingeführte Ältestenrat dient nur der Beratung des Bürgermeisters „in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen“. Reduziert wurde 1975 allerdings die zunächst zwölf Jahre dauernde Amtszeit auf acht Jahre. Darüber hinaus führt seitdem das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren zum Ausscheiden aus dem Amt.In Karlsruhe amtierten bislang 20 Oberbürgermeister, davon <lex id="bio-0014">August Klose</lex> zweimal.
Nach dem <lex id="ereig-0074">Zweiten Weltkrieg</lex> regelte die amerikanische <lex id="ereig-0091">Besatzung</lex> das Gemeinderecht mit der Verordnung vom 10. Januar 1946, dass der Oberbürgermeister vom Stadtrat gewählt wurde. Zuvor hatte die französische Besatzungsmacht den unbelasteten Verwaltungsbeamten <lex id="bio-0009">Joseph Heinrich</lex> zum ersten Karlsruher Nachkriegsoberbürgermeister ernannt. Ihm Es folgten der noch von den Amerikanern ernannte Oberbürgermeister <lex id="bio-0029">Hermann Veit</lex> und im Januar 1947 der vom Gemeinderat gewählte Oberbürgermeister <lex id="bio-0028">Friedrich Töpper</lex>. Von der wahlberechtigten Bevölkerung wurde Töpper im folgenden Jahr in der ersten Oberbürgermeisterwahl nach dem Krieg bestätigt. Sein Nachfolger <lex id="bio-0016">Günther Klotz</lex> konnte von der am 1. April 1956 in Kraft getretenen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg profitieren, die dem Oberbürgermeister bis heute die drei bedeutendsten Führungsaufgaben in der Stadt zuwies. Als stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates leitet er dessen Sitzungen, zugleich ist er Leiter der Verwaltung sowie Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde. Darüber hinaus verdankt er sein Amt einer Volkswahl. Versuche, diese Machtfülle einzuschränken, blieben weitgehend erfolglos. Der 1975 eingeführte Ältestenrat dient nur der Beratung des Bürgermeisters „in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen“. Reduziert wurde 1975 allerdings die zunächst zwölf Jahre dauernde Amtszeit auf acht Jahre. Darüber hinaus führt seitdem das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren zum Ausscheiden aus dem Amt. In Karlsruhe amtierten bislang 20 Oberbürgermeister, davon <lex id="bio-0014">August Klose</lex> zweimal. <br/ ><br/ >


Oberbürgermeister seit 1812
'''Oberbürgermeister seit 1812'''


1812-1816 Wilhelm Christian Griesbach, Tabak- und Lederfabrikant
1812-1816 &nbsp;&nbsp; Wilhelm Christian Griesbach, Tabak- und Lederfabrikant


1816-1830 <lex id="bio-0003">Bernhard Dollmaetsch</lex>, Stadtverrechner
1816-1830 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0003">Bernhard Dollmaetsch</lex>, Stadtverrechner


1830-1833 August Klose</lex>, Bankier und Kaufmann
1830-1833 &nbsp;&nbsp; August Klose, Bankier und Kaufmann


1833-1847 <lex id="bio-0007">Christian Karl Füesslin</lex>, Kaufmann
1833-1847 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0007">Christian Karl Füesslin</lex>, Kaufmann


1847 August Klose, Bankier und Kaufmann
1847 &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; August Klose, Bankier und Kaufmann


1847-1848 <lex id="bio-0002">Ludwig Daler</lex> (1847/48), Stadtverrechner
1847-1848 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0002">Ludwig Daler</lex> (1847/48), Stadtverrechner


1848-1870 <lex id="bio-0019">Jakob Malsch</lex>, Buchdrucker
1848-1870 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0019">Jakob Malsch</lex>, Buchdrucker


1870-1892 <lex id="bio-0017">Wilhelm Florentin Lauter</lex>, Wiesenbaumeister
1870-1892 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0017">Wilhelm Florentin Lauter</lex>, Wiesenbaumeister


1892-1906 <lex id="bio-0023">Karl Schnetzler</lex>, Jurist
1892-1906 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0023">Karl Schnetzler</lex>, Jurist


1906-1919 Karl Siegrist, Jurist
1906-1919 &nbsp;&nbsp; Karl Siegrist, Jurist


1919-1933 Dr. Julius Finter, Jurist
1919-1933 &nbsp;&nbsp; Dr. Julius Finter, Jurist


1933-1938 <lex id="bio-0012">Adolf Friedrich Jäger</lex>, Verwaltungsbeamter
1933-1938 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0012">Adolf Friedrich Jäger</lex>, Verwaltungsbeamter


1938-1945 <lex id="bio-0011">Dr. Oskar Hüssy</lex>, Jurist
1938-1945 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0011">Dr. Oskar Hüssy</lex>, Jurist


1945 Joseph Heinrich, Verwaltungsbeamter
1945 &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Joseph Heinrich, Verwaltungsbeamter


1945-1946 Dr. Hermann Veit, Jurist
1945-1946 &nbsp;&nbsp; Dr. Hermann Veit, Jurist


1947-1952 Friedrich Töpper, Kaufmann
1947-1952 &nbsp;&nbsp; Friedrich Töpper, Kaufmann


1952-1970 Günther Klotz, Bauingenieur
1952-1970 &nbsp;&nbsp; Günther Klotz, Bauingenieur


1970-1986 <lex id="bio-0004">Otto Dullenkopf</lex> (1970-1986), Bankkaufmann
1970-1986 &nbsp;&nbsp; <lex id="bio-0004">Otto Dullenkopf</lex> (1970-1986), Bankkaufmann


1986-1998 Prof. Dr. Gerhard Seiler, Volkswirt
1986-1998 &nbsp;&nbsp; Prof. Dr. Gerhard Seiler, Volkswirt


1998-2013 Heinz Fenrich, Bankkaufmann
1998-2013 &nbsp;&nbsp; Heinz Fenrich, Bankkaufmann

Seit 2013 Dr. Frank Mentrup, Arzt


Seit 2013 &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dr. Frank Mentrup, Arzt <br/ ><br/ >
<div style="text-align:right;">''Ernst Otto Bräunche 2015''</div>
<div style="text-align:right;">''Ernst Otto Bräunche 2015''</div>

Version vom 24. Juni 2021, 09:22 Uhr


Oberbürgermeister

Erster Karlsruher Oberbürgermeister war Wilhelm Christian Griesbach. 1812 erhielt der seit 1809 amtierende Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Griesbach war 1809 der zweite, direkt von den Bürgern gewählte Bürgermeister, vor ihm war nur der erste Karlsruher Bürgermeister Johannes Sembach 1718 direkt gewählt worden.

Grundlage war das 9. Organisationsedikt des Großherzogtums Baden, das 1809 die Städte nach französischem Vorbild zur untersten Instanz in der staatlichen Verwaltungsorganisation gemacht hatte und nach dem der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft gewählt wurde. Die Ernennung erfolgte aber durch die Staatsbehörde. Der Aufgabenbereich erstreckte sich unter anderem auf die Ortspolizei und die niedere Gerichtsbarkeit mit allerdings beschränkten Befugnissen.

Erst die Gemeindeordnung vom 31. Dezember 1831 verringerte die Staatsvormundschaft über die Gemeinden und deren Organe, mit ihr kann man auch in Baden vom Beginn der kommunalen Selbstverwaltung sprechen. Der nun indirekt von der Gemeindeversammlung bzw. dem Großen Ausschuss, später Bürgerausschuss, auf Zeit (zunächst sechs, dann neun Jahre) gewählte Oberbürgermeister saß dem von der Gemeindeversammlung gewählten Gemeinderat vor. Er bekam die Polizeiverwaltung, die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Aufsicht über das Gemeindevermögen und dessen Verwendung, zum Beispiel bei Bauprojekten, persönlich zugeordnet. Nur er durfte die Gemeindeversammlung einberufen. Die Wahl des Oberbürgermeisters musste aber weiterhin von der Staatsbehörde bestätigt werden. Die badische Städteordnung vom 24. Juni 1874 bestätigte, dass der Oberbürgermeister mit absoluter Mehrheit durch den Bürgerausschuss zu wählen war.

Nach dem Ende der Monarchie im November 1918 dauerte es noch bis zum 21. Oktober 1921, bis die neue, auch als Bürgerausschussverfassung charakterisierte Gemeindeordnung auf die demokratische Entwicklung reagierte. Zuvor hatte der langjährige nationalliberale Oberbürgermeister Karl Siegrist keine Mehrheit mehr im neu formierten demokratische gewählten Bürgerausschuss und war am 16. Oktober 1919 durch den linksliberalen Julius Finter abgelöst worden. Das Gesetz über die Änderung der Gemeinde- und Städteordnungen vom 13. März 1919 hatte ein allgemeines freies Gemeindewahlrecht für Männer und erstmals ein Wahlrecht für Frauen gebracht. Die Vertretung der Stadt und die Leitung der Verwaltung oblagen dem Stadtrat, der sich aus Oberbürgermeister und Bürgermeistern sowie den ehrenamtlichen Stadträten zusammensetzte. Oberbürgermeister und Bürgermeister wurden von den Stadträten, diese wiederum von den Stadtverordneten des Bürgerausschusses gewählt.

Diese Gemeindeordnung bestand bis 1935, als die vom Geiste der nationalsozialistischen Ideologie des Führerstaates geprägte Deutsche Gemeindeordnung reichsweit eine einheitliche Kommunalverfassung schuf. Bereits unmittelbar nach der so genannten Machtergreifung im März 1933 waren die demokratisch gewählten Bürgermeister und dedr Oberbürgermeister zunächst von nationalsozialistischen Kommissaren überwacht, dann von diesen oder anderen Nationalsozialisten ersetzt worden.

Mit der Deutschen Gemeindeordnung übernahm der auf Lebenszeit bestellte Oberbürgermeister als Führer der Verwaltung die „volle und ausschließliche Verantwortung." Berufen wurde er aufgrund des Vertrauens von Partei und Staat. „Zur Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)“ überwachte ein Beauftragter der Partei die Berufung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Gemeinderäte und wirkte bei dem Erlass der Hauptsatzung mit.

Nach dem Zweiten Weltkrieg regelte die amerikanische Besatzung das Gemeinderecht mit der Verordnung vom 10. Januar 1946, dass der Oberbürgermeister vom Stadtrat gewählt wurde. Zuvor hatte die französische Besatzungsmacht den unbelasteten Verwaltungsbeamten Joseph Heinrich zum ersten Karlsruher Nachkriegsoberbürgermeister ernannt. Ihm Es folgten der noch von den Amerikanern ernannte Oberbürgermeister Hermann Veit und im Januar 1947 der vom Gemeinderat gewählte Oberbürgermeister Friedrich Töpper. Von der wahlberechtigten Bevölkerung wurde Töpper im folgenden Jahr in der ersten Oberbürgermeisterwahl nach dem Krieg bestätigt. Sein Nachfolger Günther Klotz konnte von der am 1. April 1956 in Kraft getretenen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg profitieren, die dem Oberbürgermeister bis heute die drei bedeutendsten Führungsaufgaben in der Stadt zuwies. Als stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates leitet er dessen Sitzungen, zugleich ist er Leiter der Verwaltung sowie Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde. Darüber hinaus verdankt er sein Amt einer Volkswahl. Versuche, diese Machtfülle einzuschränken, blieben weitgehend erfolglos. Der 1975 eingeführte Ältestenrat dient nur der Beratung des Bürgermeisters „in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen“. Reduziert wurde 1975 allerdings die zunächst zwölf Jahre dauernde Amtszeit auf acht Jahre. Darüber hinaus führt seitdem das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren zum Ausscheiden aus dem Amt. In Karlsruhe amtierten bislang 20 Oberbürgermeister, davon August Klose zweimal.

Oberbürgermeister seit 1812

1812-1816    Wilhelm Christian Griesbach, Tabak- und Lederfabrikant

1816-1830    Bernhard Dollmaetsch, Stadtverrechner

1830-1833    August Klose, Bankier und Kaufmann

1833-1847    Christian Karl Füesslin, Kaufmann

1847             August Klose, Bankier und Kaufmann

1847-1848    Ludwig Daler (1847/48), Stadtverrechner

1848-1870    Jakob Malsch, Buchdrucker

1870-1892    Wilhelm Florentin Lauter, Wiesenbaumeister

1892-1906    Karl Schnetzler, Jurist

1906-1919    Karl Siegrist, Jurist

1919-1933    Dr. Julius Finter, Jurist

1933-1938    Adolf Friedrich Jäger, Verwaltungsbeamter

1938-1945    Dr. Oskar Hüssy, Jurist

1945             Joseph Heinrich, Verwaltungsbeamter

1945-1946    Dr. Hermann Veit, Jurist

1947-1952    Friedrich Töpper, Kaufmann

1952-1970    Günther Klotz, Bauingenieur

1970-1986    Otto Dullenkopf (1970-1986), Bankkaufmann

1986-1998    Prof. Dr. Gerhard Seiler, Volkswirt

1998-2013    Heinz Fenrich, Bankkaufmann

Seit 2013      Dr. Frank Mentrup, Arzt

Ernst Otto Bräunche 2015

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Oberbürgermeister und Bürgermeister, in: 200 Jahre kommunale Selbstverwaltung - Erfolgsgeschichte und Zukunftsmodell, Stuttgart 2008, S. 68-77 (= Festschrift zur Hauptversammlung des Städtetages Baden-Württemberg am 23. Oktober 2008 in Baden-Baden); Manfred Koch: Karlsruher Chronik. Stadtgeschichte in Daten, Bildern, Analysen, Karlsruhe 1993 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 14) https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv/HF_sections/content/ZZmoP8rgLfNoyL/Karlsruher%20Chronik.pdf (Zugriff am 18. Dezember 2020).