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Oberbürgermeister


Oberbürgermeister

Erster Karlsruher Oberbürgermeister war Wilhelm Christian Griesbach. 1812 erhielt der seit 1809 amtierende Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Griesbach war 1809 der zweite, direkt von den Bürgern gewählte Bürgermeister, vor ihm war nur der erste Karlsruher Bürgermeister Johannes Sembach 1718 direkt gewählt worden.

Grundlage war das 9. Organisationsedikt des Großherzogtums Baden, das 1809 die Städte nach französischem Vorbild zur untersten Instanz in der staatlichen Verwaltungsorganisation gemacht hatte und nach dem der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft gewählt wurde. Die Ernennung erfolgte aber durch die Staatsbehörde. Der Aufgabenbereich erstreckte sich unter anderem auf die Ortspolizei und die niedere Gerichtsbarkeit mit allerdings beschränkten Befugnissen.

Erst die Gemeindeordnung vom 31. Dezember 1831 verringerte die Staatsvormundschaft über die Gemeinden und deren Organe, mit ihr kann man auch in Baden vom Beginn der kommunalen Selbstverwaltung sprechen. Der nun indirekt von der Gemeindeversammlung bzw. dem Großen Ausschuss, später Bürgerausschuss, auf Zeit (zunächst sechs, dann neun Jahre) gewählte Oberbürgermeister saß dem von der Gemeindeversammlung gewählten Gemeinderat vor. Er bekam die Polizeiverwaltung, die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Aufsicht über das Gemeindevermögen und dessen Verwendung, zum Beispiel bei Bauprojekten, persönlich zugeordnet. Nur er durfte die Gemeindeversammlung einberufen. Die Wahl des Oberbürgermeisters musste aber weiterhin von der Staatsbehörde bestätigt werden.

Die badische Städteordnung vom 24. Juni 1874 bestätigte, dass der Oberbürgermeister mit absoluter Mehrheit durch den Bürgerausschuss zu wählen war. Nach dem Ende der Monarchie im November 1918 regelte die neue, auch als Bürgerausschussverfassung charakterisierte Gemeindeordnung vom 21. Oktober 1921, dass der Oberbürgermeister von den Stadträten zu wählen war. Diese Gemeindeordnung bestand bis 1935, als die vom Geiste der nationalsozialistischen Ideologie des Führerstaates geprägte Deutsche Gemeindeordnung reichsweit eine einheitliche Kommunalverfassung schuf. Bereits unmittelbar nach der so genannten Machtergreifung im März 1933 waren die demokratisch gewählten Bürgermeister und Oberbürgermeister – in Karlsruhe musste Julius Finter zurücktreten – zunächst von nationalsozialistischen Kommissaren überwacht, dann von ihnen oder anderen Nationalsozialisten ersetzt worden.

Mit der Deutschen Gemeindeordnung übernahm der auf Lebenszeit bestellte Oberbürgermeister als Führer der Verwaltung die „volle und ausschließliche Verantwortung." Berufen wurde er aufgrund des Vertrauens von Partei und Staat. „Zur Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)“ überwachte ein Beauftragter der Partei die Berufung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Gemeinderäte und wirkte bei dem Erlass der Hauptsatzung mit.

Nach dem Zweiten Weltkrieg regelte die amerikanische Besatzung das Gemeinderecht mit der Verordnung vom 10. Januar 1946, dass der Oberbürgermeister vom Stadtrat gewählt wurde. Zuvor hatte die französische Besatzungsmacht den unbelasteten Verwaltungsbeamten Joseph Heinrich zum ersten Karlsruher Nachkriegsoberbürgermeister ernannt. Ihm Es folgten der noch von den Amerikanern ernannte Oberbürgermeister Hermann Veit und im Januar 1947 der vom Gemeinderat gewählte Oberbürgermeister Friedrich Töpper. Von der wahlberechtigten Bevölkerung wurde Töpper im folgenden Jahr in der ersten Oberbürgermeisterwahl nach dem Krieg bestätigt. Sein Nachfolger Günther Klotz konnte von der am 1. April 1956 in Kraft getretenen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg profitieren, die dem Oberbürgermeister bis heute die drei bedeutendsten Führungsaufgaben in der Stadt zuwies. Als stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates leitet er dessen Sitzungen, zugleich ist er Leiter der Verwaltung sowie Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde. Darüber hinaus verdankt er sein Amt einer Volkswahl. Versuche, diese Machtfülle einzuschränken, blieben weitgehend erfolglos. Der 1975 eingeführte Ältestenrat dient nur der Beratung des Bürgermeisters „in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen“. Reduziert wurde 1975 allerdings die zunächst zwölf Jahre dauernde Amtszeit auf acht Jahre. Darüber hinaus führt seitdem das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren zum Ausscheiden aus dem Amt.

In Karlsruhe amtierten bislang 20 Oberbürgermeister.

Oberbürgermeister seit 1812 1812-1816 Wilhelm Christian Griesbach, Tabak- und Lederfabrikant 1816-1830 Bernhard Dollmaetsch, Stadtverrechner 1830-1833 August Klose, Bankier und Kaufmann 1833 -1847 Christian Karl Füesslin, Kaufmann 1847 August Klose, (s.o) 1847-1848 Ludwig Daler (1847/48), Stadtverrechner 1848-1870 Jakob Malsch, Buchdrucker 1870-1892 Wilhelm Florentin Lauter, Wiesenbaumeister 1892-1906 Karl Schnetzler, Jurist 1906-1919 Karl Siegrist, Jurist 1919-1933 Dr. Julius Finter, Jurist 1933-1938 Adolf Friedrich Jäger, Verwaltungsbeamter 1938-1945 Dr. Oskar Hüssy, Jurist 1945 Joseph Heinrich, Verwaltungsbeamter 1945-1946 Dr. Hermann Veit, Jurist 1947-1952 Friedrich Töpper, Kaufmann 1952-1970 Günther Klotz, Bauingenieur 1970-1986 Otto Dullenkopf (1970-1986), Bankkaufmann 1986-1998 Prof. Dr. Gerhard Seiler, Volkswirt 1989-2013 Heinz Fenrich, Bankkaufmann Seit 2013 Dr. Frank Mentrup, Arzt

Wilhelm Christian Griesbach (Oberbürgermeister 1812-1816) folgten Bernhard Dollmaetsch (1816-1830), August Klose (1830-1833), Christian Karl Füesslin (1833-1847), nochmals August Klose (1847), Ludwig Daler (1847/48), Jakob Malsch (1848-1870), Wilhelm Florentin Lauter (1870-1892), Karl Schnetzler (1892-1906), Karl Siegrist (1906-1919), Dr. Julius Finter (1919-1933), Friedrich Jäger (1933-1938), Dr. Oskar Hüssy (1938-1945), Joseph Heinrich (1945), Dr. Hermann Veit (1945-1947), Friedrich Töpper (1947-1952), Günther Klotz (1952-1970), Otto Dullenkopf (1970-1986), Prof. Dr. Gerhard Seiler (1986-1998) und Heinz Fenrich (1998-2013). Die Amtszeit von Dr. Frank Mentrup hat 2013 begonnen.

Ernst Otto Bräunche 2015

Literatur

Ernst Otto Bräunche: Oberbürgermeister und Bürgermeister, in: 200 Jahre kommunale Selbstverwaltung - Erfolgsgeschichte und Zukunftsmodell, Stuttgart 2008, S. 68-77 (= Festschrift zur Hauptversammlung des Städtetages Baden-Württemberg am 23. Oktober 2008 in Baden-Baden); Manfred Koch: Karlsruher Chronik. Stadtgeschichte in Daten, Bildern, Analysen, Karlsruhe 1993 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 14) https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv/HF_sections/content/ZZmoP8rgLfNoyL/Karlsruher%20Chronik.pdf (Zugriff am 18. Dezember 2020).