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De:Lexikon:ins-1501: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vorläufige Volksregierung war die im Zuge der Ereignisse der <lex id="ereig-0226">Revolution 1918/19</lex> provisorisch amtierende Regierung in Baden. Sie kam am 10. November 1918 zustande unter wesentlicher Beteiligung des kurz zuvor vom Karlsruher <lex id="ins-1014">Oberbürgermeister</lex> <lex id="bio-0026">Karl Siegrist</lex> ins Leben gerufenen Wohlfahrtsausschusses und des von Mannheimer <lex id="ins-0333">USPD</lex>-Mitgliedern gebildeten Soldatenrats unter Führung von <lex id="bio-1371">Johannes Brümmer</lex> und Albert Böpple.
Die Vorläufige Volksregierung war die im Zuge der Ereignisse der <lex id="ereig-0226">Revolution 1918/19</lex> provisorisch amtierende Regierung in Baden. Sie kam am 10. November 1918 zustande unter wesentlicher Beteiligung des kurz zuvor vom Karlsruher <lex id="ins-1014">Oberbürgermeister</lex> <lex id="bio-0026">Karl Siegrist</lex> ins Leben gerufenen Wohlfahrtsausschusses und des von Mannheimer <lex id="ins-0333">USPD</lex>-Mitgliedern gebildeten Soldatenrats unter Führung von <lex id="bio-1371">Johannes Brümmer</lex> und Albert Böpple.


Die Vorläufige Volksregierung, die ihre Regierungsgeschäfte im Karlsruher <lex id="ins-1791">Rathaus</lex> wahrnahm, war eine Fünf-Parteien-Regierung, wobei die <lex id="ins-0330">Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)</lex> fünf von elf Ministern stellte, darunter Anton Geiß als Vorsitzender (Ministerpräsident), <lex id="bio-0541">Ludwig Marum</lex> als Justizminister, <lex id="bio-0750">Leopold Rückert</lex> als Verkehrsminister, <lex id="bio-2159">Friedrich Stockinger</lex> als Unterrichtsminister sowie <lex id="bio-2158">Philipp Martzloff</lex> als Minister für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen. Des Weiteren gehörten ihr <lex id="bio-0633">Ludwig Haas</lex> von der <lex id="ins-0316">Fortschrittlichen Volkspartei</lex> als Innenminister, <lex id="bio-2097">Hermann Dietrich</lex> von der <lex id="ins-0323">Nationalliberalen Partei</lex> als Außenminister sowie die <lex id="ins-0339">Zentrum</lex>-Politiker <lex id="bio-1167">Gustav Trunk</lex> als Ernährungsminister und <lex id="bio-2160">Joseph Wirth</lex> als Finanzminister an. Die USPD bzw. der Soldatenrat war bis 7. Januar 1919 durch Johannes Brümmer als Minister für militärische Angelegenheiten und durch <lex id="bio-0340">Adolf Schwarz</lex> als Sozialminister vertreten.
Die Vorläufige Volksregierung, die ihre Regierungsgeschäfte im Karlsruher <lex id="ins-1791">Rathaus</lex> wahrnahm, war eine Fünf-Parteien-Regierung, wobei die <lex id="ins-0330">Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)</lex> fünf von elf Ministern stellte, darunter Anton Geiß als Vorsitzender (Ministerpräsident), <lex id="bio-0541">Ludwig Marum</lex> als Justizminister, <lex id="bio-0750">Leopold Rückert</lex> als Verkehrsminister, <lex id="bio-2159">Friedrich Stockinger</lex> als Unterrichtsminister sowie <lex id="bio-2158">Philipp Martzloff</lex> als Minister für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen. Des Weiteren gehörten ihr <lex id="bio-0633">Ludwig Haas</lex> von der <lex id="ins-0316">Fortschrittlichen Volkspartei</lex> als Innenminister, <lex id="bio-2097">Hermann Dietrich</lex> von der <lex id="ins-0323">Nationalliberalen Partei</lex> als Außenminister sowie die <lex id="ins-0339">Zentrum</lex>-Politiker <lex id="bio-1167">Gustav Trunk</lex> als Ernährungsminister und <lex id="bio-2160">Joseph Wirth</lex> als Finanzminister an. Die USPD bzw. der Soldatenrat war bis 7. Januar 1919 durch Johannes Brümmer als Minister für militärische Angelegenheiten und durch Adolf Schwarz als Sozialminister vertreten.


Obwohl Großherzog <lex id="bio-0572">Friedrich II.</lex> am 10. November 1918 durch Staatsminister Heinrich von Bodman den Rücktritt des amtierenden Kabinetts bekannt gegeben hatte, wurde die Vorläufige Volksregierung vom Monarchen nicht als verfassungsgemäß anerkannt, angesichts fehlender Alternativen jedoch hingenommen. Am 14. November proklamierte die Volksregierung die Freie Volksrepublik Baden und setzte für den 5. Januar 1919 Wahlen für eine <lex id="ins-1632">Verfassunggebende Nationalversammlung</lex> fest.
Obwohl Großherzog <lex id="bio-0572">Friedrich II.</lex> am 10. November 1918 durch Staatsminister Heinrich von Bodman den Rücktritt des amtierenden Kabinetts bekannt gegeben hatte, wurde die Vorläufige Volksregierung vom Monarchen nicht als verfassungsgemäß anerkannt, angesichts fehlender Alternativen jedoch hingenommen. Am 14. November proklamierte die Volksregierung die Freie Volksrepublik Baden und setzte für den 5. Januar 1919 Wahlen für eine <lex id="ins-1632">Verfassunggebende Nationalversammlung</lex> fest.

Aktuelle Version vom 28. November 2022, 16:38 Uhr


Vorläufige Badische Volksregierung, stehend von links: Friedrich Wilhelm Leopold Stockinger, Leopold Rückert, Ludwig Marum, Hermann Robert Dietrich, Adolf Carl Schwarz, Hans Brümmer, sitzend von links: Josef Wirth, Gustav Trunk, Anton Geiß, Ludwig Haas, Philipp Martzloff, 1918, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS oIV 220.

Vorläufige Volksregierung

Die Vorläufige Volksregierung war die im Zuge der Ereignisse der Revolution 1918/19 provisorisch amtierende Regierung in Baden. Sie kam am 10. November 1918 zustande unter wesentlicher Beteiligung des kurz zuvor vom Karlsruher Oberbürgermeister Karl Siegrist ins Leben gerufenen Wohlfahrtsausschusses und des von Mannheimer USPD-Mitgliedern gebildeten Soldatenrats unter Führung von Johannes Brümmer und Albert Böpple.

Die Vorläufige Volksregierung, die ihre Regierungsgeschäfte im Karlsruher Rathaus wahrnahm, war eine Fünf-Parteien-Regierung, wobei die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) fünf von elf Ministern stellte, darunter Anton Geiß als Vorsitzender (Ministerpräsident), Ludwig Marum als Justizminister, Leopold Rückert als Verkehrsminister, Friedrich Stockinger als Unterrichtsminister sowie Philipp Martzloff als Minister für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen. Des Weiteren gehörten ihr Ludwig Haas von der Fortschrittlichen Volkspartei als Innenminister, Hermann Dietrich von der Nationalliberalen Partei als Außenminister sowie die Zentrum-Politiker Gustav Trunk als Ernährungsminister und Joseph Wirth als Finanzminister an. Die USPD bzw. der Soldatenrat war bis 7. Januar 1919 durch Johannes Brümmer als Minister für militärische Angelegenheiten und durch Adolf Schwarz als Sozialminister vertreten.

Obwohl Großherzog Friedrich II. am 10. November 1918 durch Staatsminister Heinrich von Bodman den Rücktritt des amtierenden Kabinetts bekannt gegeben hatte, wurde die Vorläufige Volksregierung vom Monarchen nicht als verfassungsgemäß anerkannt, angesichts fehlender Alternativen jedoch hingenommen. Am 14. November proklamierte die Volksregierung die Freie Volksrepublik Baden und setzte für den 5. Januar 1919 Wahlen für eine Verfassunggebende Nationalversammlung fest.

Die Vorläufige Volksregierung amtierte bis zum 1. April 1919, ehe sie von der regulären Landesregierung abgelöst wurde. Ein Großteil der Minister der Vorgängerregierung wurde wieder gewählt.

René Gilbert 2016/2022

Literatur

Ernst Otto Bräunche: "Eine neue Zeit der Freiheit ist angebrochen" – Politik und Parteien in der Weimarer Republik, in: Ernst Otto Bräunche/Frank Engehausen/Jürgen Schuhladen-Krämer (Hrsg.): Aufbrüche und Krisen. Karlsruhe 1918-1933, Karlsruhe 2020, S. 17-67 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 35); Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, bearb. von Martin Furtwängler, Stuttgart 2012, S. IX-LXXVII (= Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg 1918 – 1933 I. Teil, Bd. 1).