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De:Lexikon:ins-1086: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erhebung Badens zum Kurfürstentum 1803 und der damit verbundene Gebietszuwachs machten eine Neuorganisation der Verwaltung nötig. Im März 1803 wurde daher das sechste <lex id="ereig-0245">Organisationsedikt</lex> erlassen, das die bisherigen Oberämter und Ämter durch neu geschaffene Bezirksämter ersetzte, welche die untere staatliche Verwaltungsebene bildeten. Aufgrund der flächenmäßigen Vergrößerung durch den Aufstieg Badens zum Großherzogtum 1806 legte aber erst das Organisationsedikt vom 26. November 1809 die endgültige Zahl der Bezirksämter, nämlich 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Amtsbezirke, sowie deren Aufgaben fest. Als unmittelbare Ausführungsorgane der inneren Staatsverwaltung waren sie für die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz (bis 1857), für eine beschränkte Staatsgerichtsbarkeit, für die kommunale Polizeigewalt, für die Finanzaufsicht über öffentliche Anstalten und Vormundschaften, für die Ausübung der landesherrlichen Finanzverwaltung sowie ab 1819 auch für die Baupolizei und die Rekrutierung zum Militärdienst zuständig.
Die Erhebung Badens zum Kurfürstentum 1803 und der damit verbundene Gebietszuwachs machten eine Neuorganisation der Verwaltung nötig. Im März 1803 wurde daher das sechste <lex id="ereig-0245">Organisationsedikt</lex> erlassen, das die bisherigen Oberämter und Ämter durch neu geschaffene Bezirksämter ersetzte, welche die untere staatliche Verwaltungsebene bildeten. Aufgrund der flächenmäßigen Vergrößerung durch den Aufstieg Badens zum Großherzogtum 1806 legte aber erst das Organisationsedikt vom 26. November 1809 die endgültige Zahl der Bezirksämter, nämlich 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Amtsbezirke, sowie deren Aufgaben fest. Als unmittelbare Ausführungsorgane der inneren Staatsverwaltung waren sie für die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz (bis 1857), für eine beschränkte Staatsgerichtsbarkeit, für die kommunale Polizeigewalt, für die Finanzaufsicht über öffentliche Anstalten und Vormundschaften, für die Ausübung der landesherrlichen Finanzverwaltung sowie ab 1819 auch für die Baupolizei und die Rekrutierung zum Militärdienst zuständig.


In Karlsruhe gab es bis zum Jahresende 1863 sowohl das im <lex id="ins-1791">Rathaus</lex> untergebrachte <lex id="ins-1118">Stadtamt</lex>, das ab 1819 direkt dem <lex id="ins-1408">Innenministerium</lex> unterstellt war, als auch das Landamt in der <lex id="top-0009">Adlerstraße</lex> 23. Zum 1. Januar 1864 wurden dann beide Ämter zum Großherzoglichen Bezirksamt Karlsruhe mit Sitz im Rathaus vereinigt. Mangelnde Räumlichkeiten machten zwar bereits in den 1880er-Jahren den Bau eines eigenen Amtsgebäudes erforderlich, da aber der Bau eines neuen Amtsgefängnisses (heute <lex id="ins-1433">Justizvollzugsanstalt</lex>) noch dringlicher war, beauftragte das Innenministerium erst 1893 Bezirksbauinspektor Adolf Schopfer mit dem Bauprojekt, das auf dem ehemaligen <lex id="ins-0152">Griesbach‘schen Anwesen</lex> an der südöstlichen Ecke <lex id="top-1459">Karl-Friedrich-</lex>/Hebelstraße, also direkt am <lex id="top-3108">Marktplatz</lex>, errichtet werden sollte. Da Schopfer weder die konzeptionellen noch die terminlichen Vorstellungen des Innenministeriums erfüllen konnte, wurde im Oktober 1895 Oberbaudirektor <lex id="bio-0198">Josef Durm</lex> mit der Weiterbearbeitung des Bauprojekts betraut. Für die Realisierung des Baus musste zunächst der das Anwesen durchziehende <lex id="ort-0118">Landgraben</lex> zum Teil neu gewölbt und tiefer gelegt werden, was die Kosten erheblich steigerte und die Bauausführung weiter verzögerte. Durm verband bei dem Bezirksamtsgebäude, dessen Monumentalität mit den umliegenden klassizistischen Bauten von <lex id="bio-0241">Friedrich Weinbrenner</lex> in einem deutlichen Missverhältnis steht, renaissancistische Stilprinzipien mit neobarocken. Zu der Betonung der Gebäudeecke mittelst eines überkuppelten Rundbaus wurde er durch das zwei Jahrzehnte zuvor am südlichen Ende der Karl-Friedrich-Straße entstandene <lex id="ins-0278">Hotel Germania</lex> angeregt, dessen Architekten wiederum sich von Friedrich Weinbrenner (<lex id="ins-1355">Ständehaus</lex>, <lex id="ins-0406">Museum</lex>) hatten inspirieren lassen.
In Karlsruhe gab es bis zum Jahresende 1863 sowohl das im <lex id="ins-1791">Rathaus</lex> untergebrachte <lex id="ins-1118">Stadtamt</lex>, das ab 1819 direkt dem <lex id="ins-1408">Innenministerium</lex> unterstellt war, als auch das Landamt in der <lex id="top-0009">Adlerstraße</lex> 23. Zum 1. Januar 1864 wurden dann beide Ämter zum Großherzoglichen Bezirksamt Karlsruhe mit Sitz im Rathaus vereinigt. Mangelnde Räumlichkeiten machten zwar bereits in den 1880er-Jahren den Bau eines eigenen Amtsgebäudes erforderlich, da aber der Bau eines neuen Amtsgefängnisses (heute <lex id="ins-1433">Justizvollzugsanstalt</lex>) noch dringlicher war, beauftragte das Innenministerium erst 1893 Bezirksbauinspektor Adolf Schopfer mit dem Bauprojekt, das auf dem ehemaligen <lex id="ins-0152">Griesbach‘schen Anwesen</lex> an der südöstlichen Ecke <lex id="top-1459">Karl-Friedrich-</lex>/Hebelstraße, also direkt am <lex id="top-3108">Marktplatz</lex>, errichtet werden sollte.

Da Schopfer weder die konzeptionellen noch die terminlichen Vorstellungen des Innenministeriums erfüllen konnte, wurde im Oktober 1895 Oberbaudirektor <lex id="bio-0198">Josef Durm</lex> mit der Weiterbearbeitung des Bauprojekts betraut. Für die Realisierung des Baus musste zunächst der das Anwesen durchziehende <lex id="ort-0118">Landgraben</lex> zum Teil neu gewölbt und tiefer gelegt werden, was die Kosten erheblich steigerte und die Bauausführung weiter verzögerte. Durm verband bei dem Bezirksamtsgebäude, dessen Monumentalität mit den umliegenden klassizistischen Bauten von <lex id="bio-0241">Friedrich Weinbrenner</lex> in einem deutlichen Missverhältnis steht, renaissancistische Stilprinzipien mit neobarocken. Zu der Betonung der Gebäudeecke mittelst eines überkuppelten Rundbaus wurde er durch das zwei Jahrzehnte zuvor am südlichen Ende der Karl-Friedrich-Straße entstandene <lex id="ins-0278">Hotel Germania</lex> angeregt, dessen Architekten wiederum sich von Friedrich Weinbrenner (<lex id="ins-1355">Ständehaus</lex>, <lex id="ins-0406">Museum</lex>) hatten inspirieren lassen.


In Karlsruhe lag die weisungsgebende kommunale Polizeigewalt zunächst beim Stadtamt. Zum 1. Januar 1832 wurde dann das Polizeiamt als separate staatliche Behörde neu eingerichtet. Zum 1. Januar 1864 wurden das Polizeiamt Karlsruhe und das Bezirksamt Karlsruhe zusammengeschlossen und der Bezirksamtsleiter zugleich zum Vorstand der Ortspolizei ernannt. 1902 wurde der Polizeiabteilung ein mit gewissen Selbständigkeiten ausgestatteter Polizeidirektor vorangestellt, der seine Kompetenzen stetig ausbaute. 1932 wurde der Polizeidirektor zum Polizeipräsidenten erhoben und nach einer inneren Verwaltungsreform 1936 als Leiter einer eigenständigen staatlichen Verwaltungsbehörde für den Kommunalbereich eingesetzt. Mit Ausnahme der Gemeinde- und Körperschaftsaufsicht, des Fürsorge- und sozialen Versicherungswesens oblag ihm fortan die innere Verwaltung der Karlsruher Stadtbezirke, bei der er durch Bezirksräte Karlsruhe-Stadt unterstützt wurde. Das für die Landbezirke zuständige Bezirksamt wurde von Bezirksräten Karlsruhe-Land unterstützt. Damit verlor das Bezirksamt Karlsruhe seine rein staatliche Funktion. 1939 erfolgte dann die definitive Unterteilung in Stadtkreis Karlsruhe mit Polizeipräsidium und Landkreis Karlsruhe mit Landratsamt.
In Karlsruhe lag die weisungsgebende kommunale Polizeigewalt zunächst beim Stadtamt. Zum 1. Januar 1832 wurde dann das Polizeiamt als separate staatliche Behörde neu eingerichtet. Zum 1. Januar 1864 wurden das Polizeiamt Karlsruhe und das Bezirksamt Karlsruhe zusammengeschlossen und der Bezirksamtsleiter zugleich zum Vorstand der Ortspolizei ernannt. 1902 wurde der Polizeiabteilung ein mit gewissen Selbständigkeiten ausgestatteter Polizeidirektor vorangestellt, der seine Kompetenzen stetig ausbaute. 1932 wurde der Polizeidirektor zum Polizeipräsidenten erhoben und nach einer inneren Verwaltungsreform 1936 als Leiter einer eigenständigen staatlichen Verwaltungsbehörde für den Kommunalbereich eingesetzt. Mit Ausnahme der Gemeinde- und Körperschaftsaufsicht, des Fürsorge- und sozialen Versicherungswesens oblag ihm fortan die innere Verwaltung der Karlsruher Stadtbezirke, bei der er durch Bezirksräte Karlsruhe-Stadt unterstützt wurde. Das für die Landbezirke zuständige Bezirksamt wurde von Bezirksräten Karlsruhe-Land unterstützt. Damit verlor das Bezirksamt Karlsruhe seine rein staatliche Funktion. 1939 erfolgte dann die definitive Unterteilung in Stadtkreis Karlsruhe mit Polizeipräsidium und Landkreis Karlsruhe mit Landratsamt.

Version vom 26. Mai 2026, 09:24 Uhr


Großherzogliches Bezirksamt Karlsruhe

Hebelstraße 7 (heute Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz).

Die Erhebung Badens zum Kurfürstentum 1803 und der damit verbundene Gebietszuwachs machten eine Neuorganisation der Verwaltung nötig. Im März 1803 wurde daher das sechste Organisationsedikt erlassen, das die bisherigen Oberämter und Ämter durch neu geschaffene Bezirksämter ersetzte, welche die untere staatliche Verwaltungsebene bildeten. Aufgrund der flächenmäßigen Vergrößerung durch den Aufstieg Badens zum Großherzogtum 1806 legte aber erst das Organisationsedikt vom 26. November 1809 die endgültige Zahl der Bezirksämter, nämlich 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Amtsbezirke, sowie deren Aufgaben fest. Als unmittelbare Ausführungsorgane der inneren Staatsverwaltung waren sie für die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz (bis 1857), für eine beschränkte Staatsgerichtsbarkeit, für die kommunale Polizeigewalt, für die Finanzaufsicht über öffentliche Anstalten und Vormundschaften, für die Ausübung der landesherrlichen Finanzverwaltung sowie ab 1819 auch für die Baupolizei und die Rekrutierung zum Militärdienst zuständig.

In Karlsruhe gab es bis zum Jahresende 1863 sowohl das im Rathaus untergebrachte Stadtamt, das ab 1819 direkt dem Innenministerium unterstellt war, als auch das Landamt in der Adlerstraße 23. Zum 1. Januar 1864 wurden dann beide Ämter zum Großherzoglichen Bezirksamt Karlsruhe mit Sitz im Rathaus vereinigt. Mangelnde Räumlichkeiten machten zwar bereits in den 1880er-Jahren den Bau eines eigenen Amtsgebäudes erforderlich, da aber der Bau eines neuen Amtsgefängnisses (heute Justizvollzugsanstalt) noch dringlicher war, beauftragte das Innenministerium erst 1893 Bezirksbauinspektor Adolf Schopfer mit dem Bauprojekt, das auf dem ehemaligen Griesbach‘schen Anwesen an der südöstlichen Ecke Karl-Friedrich-/Hebelstraße, also direkt am Marktplatz, errichtet werden sollte.

Da Schopfer weder die konzeptionellen noch die terminlichen Vorstellungen des Innenministeriums erfüllen konnte, wurde im Oktober 1895 Oberbaudirektor Josef Durm mit der Weiterbearbeitung des Bauprojekts betraut. Für die Realisierung des Baus musste zunächst der das Anwesen durchziehende Landgraben zum Teil neu gewölbt und tiefer gelegt werden, was die Kosten erheblich steigerte und die Bauausführung weiter verzögerte. Durm verband bei dem Bezirksamtsgebäude, dessen Monumentalität mit den umliegenden klassizistischen Bauten von Friedrich Weinbrenner in einem deutlichen Missverhältnis steht, renaissancistische Stilprinzipien mit neobarocken. Zu der Betonung der Gebäudeecke mittelst eines überkuppelten Rundbaus wurde er durch das zwei Jahrzehnte zuvor am südlichen Ende der Karl-Friedrich-Straße entstandene Hotel Germania angeregt, dessen Architekten wiederum sich von Friedrich Weinbrenner (Ständehaus, Museum) hatten inspirieren lassen.

In Karlsruhe lag die weisungsgebende kommunale Polizeigewalt zunächst beim Stadtamt. Zum 1. Januar 1832 wurde dann das Polizeiamt als separate staatliche Behörde neu eingerichtet. Zum 1. Januar 1864 wurden das Polizeiamt Karlsruhe und das Bezirksamt Karlsruhe zusammengeschlossen und der Bezirksamtsleiter zugleich zum Vorstand der Ortspolizei ernannt. 1902 wurde der Polizeiabteilung ein mit gewissen Selbständigkeiten ausgestatteter Polizeidirektor vorangestellt, der seine Kompetenzen stetig ausbaute. 1932 wurde der Polizeidirektor zum Polizeipräsidenten erhoben und nach einer inneren Verwaltungsreform 1936 als Leiter einer eigenständigen staatlichen Verwaltungsbehörde für den Kommunalbereich eingesetzt. Mit Ausnahme der Gemeinde- und Körperschaftsaufsicht, des Fürsorge- und sozialen Versicherungswesens oblag ihm fortan die innere Verwaltung der Karlsruher Stadtbezirke, bei der er durch Bezirksräte Karlsruhe-Stadt unterstützt wurde. Das für die Landbezirke zuständige Bezirksamt wurde von Bezirksräten Karlsruhe-Land unterstützt. Damit verlor das Bezirksamt Karlsruhe seine rein staatliche Funktion. 1939 erfolgte dann die definitive Unterteilung in Stadtkreis Karlsruhe mit Polizeipräsidium und Landkreis Karlsruhe mit Landratsamt. Im Bezirkamtsgebäude war in der Weimarer Republik seit 1922 das Badische Landespolizeiamt, seit 1933 die Geheime Staatspolizei (Gestapo) untergebracht. Hier ließen die neuen nationalsozialistischen Machthaber politische Gegner foltern, von hier aus wurden seit 1933 die Verfolgung und Deportation der Juden und der Sinti und Roma vorbereitet und organisiert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg richtetet die US-Militärregierung bereits 1945 eine Gemeindepolizei ein und übertrug damit die örtliche Polizeiverwaltung seit 1831 erstmals wieder vollständig der Gemeinde. Für die kreiskommunalen Aufgaben blieb das Landratsamt Karlsruhe als untere staatliche Verwaltungsbehörde zuständig.

Katja Förster 2021/2026

Quellen

StadtAK Findbuch 1/Polizei, bearb. von Angelika Sauer, 1992; Egon Stahl/August Greiner: Polizeipräsidium Karlsruhe 1945-1991. Eine zeitgeschichtliche Dokumentation, Karlsruhe 1992; Dies.: Polizeipräsidium Karlsruhe 1715-1995. Eine zeitgeschichtliche Dokumentation. Darstellung der historischen Entwicklung und Fortschreibung bis zur Gegenwart, Karlsruhe 1995.

Literatur

Ulrike Grammbitter: Josef Durm 1837-1919. Eine Einführung in das architektonische Werk, München 1984, S. 308-320; Josef Werner: Hakenkreuz und Judenstern. Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, 2. überarb. und erweit. Aufl., Karlsruhe 1990 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 9); Johannes Kaiser: Verfolgung von Sinti und Roma in Karlsruhe im Nationalsozialismus. Die städtische und kriminalpolizeiliche Praxis, Karlsruhe 2020 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe Bd. 18).